Arbeitsmarkterfolg (österreichweit einheitlicher Indikator) Musterklauseln

Arbeitsmarkterfolg (österreichweit einheitlicher Indikator). Kurzfristiger Arbeitsmarkterfolg: Für die Beurteilung des Arbeitsmarkterfolges wird die Kennzahl „Bestand Personen in Beschäftigung 3 Monate nach Austritt aus der Maßnahme“ (Anteil in Prozent) herangezogen. In dem Förderungsvertrag ist der diesbezüglich angestrebte Planwert festzulegen. Darüber hinaus kann auch ein Planwert für die Kennzahl „Bestand Personen in Qualifizierung 3 Monate nach Austritt aus der Maßnahme“ ergänzend vereinbart werden. Die Vereinbarung des angestrebten Arbeitsmarkterfolges dient dem Zweck, im Falle des Nichterreichens eine Abweichungsanalyse vorzunehmen und Verbesserungen für eine allfällige Fortführung abzuleiten. Bei signifikanten Abweichungen ist eine Wieder- beauftragung ohne Ableitung und Festlegung von Änderungserfordernissen nicht möglich. Der Xxxxxx ist verpflichtet an diesem laufenden Verbesserungsprozess mitzuwirken. In die Abweichungsanalyse sind die Anregungen der Xxxxxx bzw. der anerkannten Dachorganisationen einzubeziehen. Langfristiger Arbeitsmarkterfolg: Zur arbeitsmarktpolitischen Beurteilung des Förderinstrumentes SÖB wird die Differenz des Anteils der Tage in Beschäftigung (in Prozentpunkten) 12 Monate vor dem Eintritt in den SÖB und 12 Monate nach dem Austritt herangezogen. Der kurzfristige und der langfristige Arbeitsmarkterfolg stellen auf alle TeilnehmerInnen ab, für die ein Dienstverhältnis begründet wurde, mindestens 35 Tage im SÖB beschäftigt waren und nach dem Ende des Dienstverhältnisses dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. BAS-TF: Für die Kennzahl „Bestand Personen in Beschäftigung“ ist der angestrebte Planwert zu erfassen und in den Förderungsvertrag aufzunehmen. Die Erfassung des Planwertes für die Kennzahl „Bestand Personen in Qualifizierung“ ist optional. Vorlagen an die Bundesorganisation: Bei Vorlage von Projekten an die Bundesorganisation (Förderausschuss) ist der kurzfristige Arbeitsmarkterfolg darzustellen (Erfolg in relativen und absoluten Zahlen). Dieser Indikator wird gleichfalls für Zwecke des Benchmarkings verwendet.
Arbeitsmarkterfolg (österreichweit einheitlicher Indikator). Der kurzfristige und der langfristige Arbeitsmarkterfolg stellen auf alle TeilnehmerInnen ab, für die ein Dienstverhältnis begründet wurde, die mindestens 35 Tage im GBP beschäftigt waren und die nach dem Ende des Dienstverhältnisses dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Für die Beurteilung des Arbeitsmarkterfolges wird die Kennzahl „Bestand Personen in Beschäftigung am 92. Tag nach Austritt aus der Maßnahme“ (Anteil in Prozent) herangezogen. Im Förderungsvertrag ist der diesbezüglich angestrebte Planwert festgelegt. Die Vereinbarung des angestrebten Arbeitsmarkterfolges dient dem Zweck, im Falle des Nichterreichens eine Abweichungsanalyse vorzunehmen und Verbesserungen für eine allfällige Fortführung abzuleiten. Bei signifikanten Abweichungen ist eine Wiederbeauftragung ohne Ableitung und Festlegung von Änderungs- erfordernissen nicht möglich. Der Förderungsnehmer ist verpflichtet an diesem laufenden Verbesserungsprozess mitzuwirken. In die Abweichungsanalyse sind die Anregungen des Förderungsnehmers bzw. der anerkannten Dachorganisationen einzubeziehen. Zur arbeitsmarktpolitischen Beurteilung des Förderinstrumentes GBP wird die Differenz des Anteils der Tage in Beschäftigung (in Prozentpunkten) 12 Monate vor dem Eintritt in das GBP und 12 Monate nach dem Austritt herangezogen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.