Verfahren Musterklauseln

Verfahren. 20 Pflichten der Versicherten und der Betriebsrentenberechtigten § 21 Versicherungsnachweise § 22 Zahlung und Abfindung § 23 Ausschlussfristen § 24 Beitragserstattung § 25 Zuschüsse des Arbeitgebers zu anderen Zukunftssicherungssystemen
Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Verfahren. Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ab- lesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stich- tag stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanz- kreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenüber- gestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt.
Verfahren. Monatsverfahren Die Ablesung der Zähler findet rollierend statt. Die Verbrauchsmengen werden vom Fernleitungsnetzbetreiber auf einzelne Monate aufgeteilt. Für die Mehr-Mindermengen werden die Verbrauchsmengen – abgegrenzt auf den Abrechnungsmonat - den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegen- übergestellt. Lieferantenwechsel werden tagesscharf in der Allokation und in der Men- genabgrenzung berücksichtigt.
Verfahren. (1) Die Zusatzversorgungseinrichtung hat die Beiträge, die im Rahmen der freiwilligen Versicherung entrichtet werden, einschließlich der Erträge auf einem gesonderten personenbezogenen Versicherungskonto getrennt von den sonstigen Einnahmen zu führen; umfasst sind auch Aufwendungen und Auszahlungen.
Verfahren. X. Xxxxxxxxx und Vieh- verstellung
Verfahren. 20 Pflichten der Versicherten und der Betriebsrentenberechtigten § 21
Verfahren. 4.1 Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung. Sie können der Erhöhung innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf die Frist hinweisen.
Verfahren. IV.1) Beschreibung