Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur mittels eines von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben werden. Die Aufhebung eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf jedweden Vertragsbruch oder Durchführungsfehler zurückzuführen ist, kann nicht als Ungültigkeitserklärung für zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung betrachtet werden.
Aufhebung. Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Aufhebung. Die Sperre ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und die Kosten der berechtigten Sperre sowie der Wiedereinschaltung – im Falle von Punkt 7.2 nur, soweit die Sperre vom anderen Vertragspartner zumindest grob fahrlässig verursacht wurde – vom anderen Vertragspartner beglichen worden sind.
Aufhebung. Die Sperre und Einrichtung der Verkehrstrennung ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und die Kosten der berechtigten Sperre, inklusive der Einrichtung der Verkehrstrennung, sowie der Wiedereinschaltung – im Falle von Punkt 7.2 nur, soweit die Sperre von der anderen Partei zumindest grob fahrlässig verursacht wurde – und die fälligen und nicht gemäß Punkt 5.12.2 bestrittenen Verkehrsentgelte von der anderen Partei beglichen worden sind.
Aufhebung. Die in diesem Protokoll vorgesehenen Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten werden nicht zum persönlichen Vorteil einzelner, sondern zur wirksamen Wahr- nehmung ihrer amtlichen Aufgaben gewährt.
Aufhebung. Der neue Art. 12 – Aufhebung wird durch folgenden neuen Text ersetzt:
1) Die in diesem Protokoll vorgesehenen Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten werden nicht zum persönlichen Vorteil einzelner, sondern zur wirksamen Wahrnehmung ihrer amtlichen Aufgaben gewährt.
2) Wenn nach Ansicht der nachfolgend aufgeführten Stellen die Gefahr besteht, dass Vorrechte und Immunitäten verhindern, dass der Gerechtigkeit Genüge geschieht, und wenn sie ohne Beeinträchtigung der Zwecke, zu denen sie gewährt wurden, aufgehoben werden können, haben diese Stellen das Recht und die Pflicht, diese Vorrechte und Immunitäten aufzuheben:
a) die Vertragsparteien des Protokolls hinsichtlich ihrer Vertreter;
b) die Versammlung, die nötigenfalls zu einer ausserordentlichen Tagung einberufen wird, hinsichtlich der Organisation oder des Direktors der Organisation;
c) der Direktor der Organisation hinsichtlich der Mitglieder des Personals und der Sachverständigen.
Aufhebung. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. I.1.7. Regelung Angebotserstellung Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Schadensersatzansprüche durch Ablehnung des Angebots sind ausgeschlossen. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Angebote finden nur dann Berücksichtigung, wenn alle Unterlagen und Anforderungen vollständig ausgefüllt und beantwortet sind.
Aufhebung. Die Sperre ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und die Kosten der berechtigten Sperre sowie der Wiedereinschaltung von der anderen Partei beglichen worden sind. Vor Wiederanschaltung muss die gesperrte Partei eine Sicherheitsleistung iHv EUR 3.000,- per Überweisung erlegen, welche unabhängig von einer allfällig anfallenden Sicherheitsleistung gemäß Pkt 3. des Zusammenschaltungsvertrages zu erbringen ist.
Aufhebung. Die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 wird ab dem 3. Xxxx 2011 aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gel- ten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
Aufhebung. Neuerung. Vereinigung.