Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur mittels eines von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben werden. Die Aufhebung eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf jedweden Vertragsbruch oder Durchführungsfehler zurückzuführen ist, kann nicht als Ungültigkeitserklärung für zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung betrachtet werden.
Aufhebung. Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Aufhebung. Die Sperre ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und die Kosten der berechtigten Sperre sowie der Wiedereinschaltung – im Falle von Punkt 7.2 nur, soweit die Sperre vom anderen Vertragspartner zumindest grob fahrlässig verursacht wurde – vom anderen Vertragspartner beglichen worden sind.
Aufhebung. Die Sperre und Einrichtung der Verkehrstrennung ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und die Kosten der berechtigten Sperre, inklusive der Einrichtung der Verkehrstrennung, sowie der Wiedereinschaltung – im Falle von Punkt 6.2 nur, soweit die Sperre von der anderen Partei zumindest grob fahrlässig verursacht wurde – und die fälligen und nicht gemäß Punkt 4.12.2 bestrittenen Verkehrsentgelte von der anderen Partei beglichen worden sind.
Aufhebung. (1) Die Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 wird aufgehoben. Sie gilt jedoch während eines Zeitraums von drei Jahren nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung weiterhin für Güterbeförderungsdienste.
Aufhebung. 1. Die in diesem Protokoll vorgesehenen Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten werden nicht zum persönlichen Vorteil einzelner, sondern zur wirksamen Wahr- nehmung ihrer amtlichen Aufgaben gewährt.
Aufhebung. 14.1 Die Aufhebung der Vereinbarung bedarf der schriftlichen Erklärung des dazu Berechtigten. Bevor die Vereinbarung schriftlich aufgehoben wird, ist der in Verzug befindlichen Partei schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, den Verpflichtungen nachzukommen bzw. Mängel zu beheben, zu gewähren, wobei die Mängel genau beschrieben werden müssen.
Aufhebung. 21.1. Die ordentliche Aufhebung der Kotierung einer fälligen oder vorzeitig rückzahlbaren Effekte erfolgt ohne vorherige Publikation auf den zweiten Bankwerktag vor dem Rückzahlungsdatum. Fällt das Rückzahlungsdatum auf einen Bankfeiertag, so erfolgt die Aufhebung drei Bankwerk- tage zuvor.
Aufhebung. Das am 1. Dezember 1990 in Kraft getretene Fischereiabkom men zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Fischerei vor der mauritischen Küste wird am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Abkommens aufgeho ben und durch das vorliegende Abkommen ersetzt.
Aufhebung. Das am 2. Juni 1987 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Gambia über die Fischerei vor der Küste Gambias wird aufgehoben.