Aufnahmen Musterklauseln

Aufnahmen. Wenn Ihre Anwendung Video-, Audio-, Bildschirm- oder Kameraaufnahmen erfasst oder aufnimmt, unabhängig davon, ob diese auf dem Gerät gespeichert oder an einen Server gesendet werden (z. B. ein Bild, ein Foto, eine Sprachaufnahme oder eine sonstige Aufnahme) (zusammengefasst als „Aufnahmen“ bezeichnet), muss dem Nutzer ein angemessen deutlicher akustischer, visueller oder sonstiger Hinweis als Teil der Anwendung angezeigt werden, um ihn darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme stattfindet. – Darüber hinaus muss jede Form der Erfassung, Verarbeitung, Wartung, des Uploads, der Synchronisierung, Speicherung, Übertragung, Weitergabe, Offenlegung oder Verwendung von Daten, Inhalten oder Informationen, die von, durch oder in Verbindung mit Ihrer Anwendung durchgeführt wird, allen geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen entsprechen sowie allen damit verbundenen Programmanforderungen entsprechen, einschließlich aber nicht ausschließlich Mitteilungs- oder Zustimmungsanforderungen.
Aufnahmen. Während der Veranstaltung werden fotografische bzw. filmische Dokumente (Aufnahmen) angefertigt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit Ihrer Anmeldung und Zusage zur Veranstaltung sich mit der Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Sie abgebildet sind, im Rahmen der Veranstaltung einverstanden sind. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte mit: Telefon: 07940/00000 00 E-Mail: xxxxxxx-xxx@xxxxx.xx
Aufnahmen. 1 Die Kantone verpflichten sich, von den Schulen und Ausbildungszentren nach Artikel 7 zu verlangen, dass sie in angemessenem Verhältnis Studierende oder Xxxxxxx(innen) aus anderen Unterzeichnerkantonen aufnehmen und ihnen vor Studierenden oder Xxxxxxx(inne)n aus Kantonen, die die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben, den Vorrang geben. 2 Ein Delegierter der interkantonalen Koordinationsstelle kann an den Sitzungen der Aufnahmekommissionen der Schulen und Ausbildungszentren teilnehmen.
Aufnahmen. 1 Ohne die vorherige ausdrückliche und schriftliche Einwilligung des Leihgebers darf die Leihgabe weder fotografiert, gefilmt, im Fernsehen gezeigt oder reproduziert werden. Allgemeine Übersichtsaufnahmen der Ausstellung zu Presse- oder Werbezwecken sind zulässig, vorausgesetzt, es wird die Herkunft der Leihgegenstände angegeben. 2 Hat der Leihgeber schriftlich darin eingewilligt, dass die Leihgabe fotografiert, gefilmt oder im Fernsehen gezeigt werden darf, so muss der Entleiher angemessene Massnahmen ergreifen, um Unfälle und unnötige Hitze- und Lichteinwirkung auf die Gegenstände bei den Aufnahmen zu vermeiden. 3 Der Leihgeber stellt sicher, dass die Scheinwerfer nicht näher als zwei Meter von der Leihgabe ausserhalb der Vitrinen aufgestellt werden, dass die Oberfläche der Leihgaben von den Scheinwerfern um nicht mehr als 3°C im Vergleich zur Raumtemperatur aufgewärmt wird, dass sie jederzeit, ausgenommen während der Aufnahmen, ausgeschaltet oder von der Leihgabe abgewandt sind, und dass die Leihgaben nicht berührt oder bewegt werden.
Aufnahmen. 23.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Gespräche zwischen dem Kunden und den Mitarbeitern von FX NextGen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Partner, nach eigenem Ermessen von FX NextGen elektronisch mit oder ohne Verwendung eines akustischen, automatischen Warntons aufgezeichnet werden können. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass derartige Aufzeichnungen und Abschriften als Beweismittel für beide Parteien im Zusammenhang mit Streitigkeiten oder Verfahren, die zwischen dem Kunden und FX NextGen aufkommen können, verwendet werden können. Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass FX NextGen solche Aufnahmen in regelmäßigen Abständen gemäß ihren eigenen Geschäftsabläufen und nach eigenem Ermessen löscht. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung zu solch einer Löschung.
Aufnahmen. Das Anfertigen von Bildern, Video- oder Tonaufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen während der Veranstaltungen und Prüfungen ist nicht gestattet. Dr. Hösch GmbH behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen des Schulungsprogramms, der Anzahl der Unterrichtseinheiten, der Kursgebühr, des Kursortes, eines Trainers/einer Trainerin und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge Gegebenheiten erforderlich sind.
Aufnahmen. Der Veranstalter hat, soweit es ihm möglich ist, dafür Sorge zu tragen, daß während der Veranstaltung keine Bild- oder Tonaufnahmen gemacht werden, die vom Künstler nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
Aufnahmen. Die Erstellung von Tonband- bzw. Videoaufnahmen der Dolmetschung und die Veröffentlichung derselben ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erlaubt. Wenn nicht anders vereinbart wird für die Erstellung von Tonband- und bzw. Videoaufnahmen pro Dolmetscher ein Halbtagstarif in Rechnung gestellt.
Aufnahmen. Es werden Personen gemäss nachstehender Reihenfolge aufgenommen: - Einwohner der Xxxxxx-, und Vertragsgemeinden Bürglen, Spiringen und Unterschächen - Einwohner des Kantons Uri und deren Gemeinden - Einwohner aus anderen Kantonen, nach bestehender Kostenklärung Die Anmeldung erfolgt mit einem internen Formular an die Heimleitung. Es kann ein ärztliches Zeugnis über den momentanen Gesundheitszustand verlangt werden. Psychisch schwer kranke Personen, deren Verhalten ein tragbares Zusammenleben mit den anderen Bewohnern verunmöglicht, können nicht aufgenommen werden. Die abschliessende Beurteilung der Aufnahmesituation und ihrer Faktoren obliegt der Heimleitung.
Aufnahmen. Ton- und Bildaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den/die Teilnehmer/in, ohne Kostenerstattung, vom weiteren Unterricht ausschließen.