Maßnahmen Musterklauseln
Maßnahmen. Fernzugriffe sind nur über VPN-Technologie möglich. Es kommt Antiviren Software zum Einsatz. Soweit erforderlich sind Client Arbeitsplätze durch eine automatische passwortgesicherte Bildschirmsperre geschützt. Der Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen wird protokolliert. Anmelderechte ausgeschiedener Mitarbeiter werden sofort nach Beendigung des Arbeitsvertrags entzogen. Spezifische administrative Rechte werden durch ein dokumentiertes Rollenkonzept nachvollziehbar den jeweiligen Nutzern (Administratoren) zugeordnet. Zugriff auf Daten des Auftraggebers haben nur Personen, die mit der Sicherstellung des ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betriebs des Systems beauftragt sind. Nicht mehr benötigte Datenträger werden durch Dienstleister vernichtet. Mit diesen Dienstleistern wurden die erforderlichen AV Verträge geschlossen. Zugriffe auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten werden protokolliert. Datenträger werden vor der Wiederverwendung physisch gelöscht. Die Vernichtung von Datenträgern erfolgt gemäß der DIN 66399 (vormals 32757). Die Anzahl von Administratoren ist auf das Notwendigste reduziert. Datenträger werden sicher aufbewahrt. Es existieren getrennte Test- und Produktivsysteme.
Maßnahmen. Zur Umsetzung der Ziele gemäß Art. 1 werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Frühe sprachliche Förderung wird in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt systematisch durchgeführt und besser mit der Schnittstelle zur Schule abgestimmt;
2. Kinderbildungs- und -betreuungsangebote, insbesondere jene für unter Dreijährige, werden weiter ausgebaut, die Bildungsbedingungen werden verbessert;
3. Werteorientierung wird in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen stärker verankert;
4. eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und der Tagesmütter- und -väter wird vorangetrieben;
5. die derzeit bestehende einjährige Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit wird beibehalten bei gleichzeitiger Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt.
Maßnahmen. Messwert Erhöhen des Drittmittelaufkommens entlang der Forschungs- und Transferstrategie (Im- pact-orientiert) sowohl für wissenschaftliche Forschung als auch für künstlerische Ent- wicklung Strategien erstellt: 2022 Umsetzung 2025 Indikator: Ausgehend von ca. 7,3 Mio. Euro in 2020 wird mit einer Erhöhung von 20% pro Jahr gerechnet (vorausgesetzt, dass die h_da ähnlich erfolgreich ist wie in den letzten Jahren, streben wir in 2024 das Drittmittel- aufkommen von ca. 15 Mio. Euro an) Umsetzung bzw. Einbindung in Transferpro- jekte Akademisches Controlling aufbauen Konzeption: 2023 Umsetzung: 2024 | 6 Wenn im Folgenden die Begriffe „Forschung“, „Forschungstätigkeit“, „Forschungsstrukturen“, „Forschungs- ergebnisse“, „Forschungsunterstützung“ etc. verwendet werden, ist stets dieser umfassende Bezug von forschender und künstlerisch-gestalterischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gemeint. Wissenschaftlichen Mittelbau aufbauen Maßnahmen Messwert Konzept zur strukturellen Verankerung eines wissenschaftlichen / künstlerisch-gestalteri- schen Mittelbaus als Bestandteil einer h_da- typischen Forschungs- und Entwicklungsinf- rastruktur erarbeiten und umsetzen Konzeption 2022 umgesetzt: 2024 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern Maßnahmen Messwert Anzahl der Promotionen in den Promotions- zentren und als kooperative Promotionen verstetigen Ausgehend von 80 Promovierenden in 2021 wird mit eingeworbenen Drittmitteln und dem Mittelbau-Programm eine Steigerung von etwa 20% pro Jahr erwartet, d.h. wir erwar- ten eine Anzahl von ca. 140 Promovieren- den in 2024 Transparenz und Sichtbarkeit von Forschung und Entwicklung an der h_da erhöhen Maßnahmen Messwert h_da Austauschformate (interne sowie ex- terne) und Kommunikationsstrukturen opti- mieren, stärken und ausbauen Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023
Maßnahmen. 2.1 Die Unterzeichner setzen sich im Sinne einer Qualitätssicherung und einer erfolgreichen Anschluss- orientierung dafür ein, dass die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung6 und der Berufs- und Studienwegeplan7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werden.
2.2 Die Unterzeichner unterstützen die Stadtteilschulen – in partnerschaftlicher Absprache mit den Lehrkräften – und die Unternehmen dabei, außerschulische Lernorte bereitzustellen und zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestalten, die > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 6 - 8 die Möglichkeit bieten, eigene Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkunden, individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 - 11 auch in den Ferien Einblicke in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließen. 1 vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Xxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 2 2 vgl. „Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, Handwerkskammer Hamburg, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Xxxxxxx Xxxxxx & Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 4 3 vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept für die Praxis erarbeitet vom „Expertenkreis Ausbildungsreife“ im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg, Berlin, Seite 7 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 – 11), Aufgab...
Maßnahmen. Mit Blick auf ihre digitale Zukunft wird die AdBK Nürnberg folgende Maßnahmen und Aktivitätsfelder in den Fokus stellen, ohne indes alle Maßnahmen vollumfänglich realisieren zu können. Vielmehr verfolgt sie im Zeitraum der Zielvereinbarungen einen bedarfsgerechten Mitteleinsatz im Sinne einer Digitalisierungsstrategie für jeweils drin- gende Teilprojekte und Anschaffungsmaßnahmen innerhalb: • Digitales Campus-Netzwerk: Mit einem digitalen Campus, einem geschützten digitalen Bereich, ist es der AdBK Nürnberg möglich, Cloud-Speicher für Studierende und Lehrende bereit zu stellen. Einher geht der Ausbau von digitalen Lehr- und Lern- möglichkeiten (Tutorials), Datenaustausch und Speichermöglichkeiten für die digitalen Werkstätten. Mit der Entwicklung einer Bild- und Filmdatenbank zur campusweiten, schnellen Nutzung aller künstlerischen Videoarbeiten werden die bisher nur in der Mediathek einsehbaren Materialien zeitgemäß erschlossen. Der Zugriff auf Bilddatenbanken wie „Prometheus“ unterstützt die Lehre in der Kunstwissenschaft und Kunstpädagogik. Gleichzeitig wird die Daten-Plattform den Austausch von verschiedensten Materialien zur Selbständigkeit (Ausschreibungsunterlagen, Geschäftsgründungsformulare, Steuerinformationen, Informationen zum Copyright, etc.) ermöglichen. Relevante Software wie Adobe Creative Suite, Premiere und Maya etc. werden über Campuslizenzen bereitgestellt. Mit der Entwicklung einer „AdBK-Cloud“ und der Bereitstellung von Webspace für Studierende soll der digitale Campus nutzerorientiert und bedienungsfreundlich konzipiert werden. Mit der Anschaffung eines neuen Servers (incl. Plattensystem) als Host für die virtuellen Instanzen sämtlicher weiterer Server ist u.a. ein Hosting der Akademie-Website und die Installation eines akademie-eigenen Mailservers für Lehrende, Studierende und Verwaltung möglich. • Parallel dazu begann seit 2018 die Planung des Campus-Management-Systems CAS, das zum Xxxxxx 2019 in ersten Teilbereichen starten wird. Mit Blick auf den Ausbau der internen Kommunikationsstrukturen kann das CAS, das eine zeitgemäße Studierendenverwaltung (incl. myCampus), Vorlesungsplanung, Prüfungs-, Veranstaltungs- und Bewerbermanagement beinhaltet, als Meilenstein angesehen werden. • Professionalisierung und Entwicklung einer digitalen „Akademie Galerie“: Die Professionalisierung der Absolvent*innen war eines der erfolgreichen Ziele der Zielvereinbarungen 2014-2018 und ist es weiterhin. Seit April 2018 führt die AdBK Nürnberg das Prog...
Maßnahmen. Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; ▪ Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 9, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentli- chung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Ver- öffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin bzw. Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftli- chen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens.
Maßnahmen. 2.1. Grundlegende Schutzmaßnahmen Wir trennen nach Möglichkeit und an den erforderlichen Stel- len personenbezogene Daten von den verarbeiteten Daten, so dass eine Verknüpfung der verarbei- teten Daten mit einer identifizierten oder identifizierbaren Person ohne zusätzliche Informationen, die gesondert und sicher aufbewahrt werden, nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Daten im Rahmen von Forschungsvorhaben verarbeitet werden. Zudem verschlüsseln wir insbesondere zur Übertragung vorgesehene personenbezogene Daten mit einem dem Stand der Technik entsprechen- den Verfahren.
2.2. Zutrittskontrolle Die eingerichteten Maßnahmen zur Zugriffskontrolle gewährleisten, dass Un- befugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt wird. Wir schützen unsere für die Verarbeitung von personenbezo- genen Daten kritischen Bereiche durch angemessene Zutrittskontrollsysteme wie Klingelanlagen, Videoüberwachung von kritischen Bereichen, automatische Zugangskontrollsysteme und manuelle Schließsysteme. Zudem werden für besonders schutzwürdige Bereiche zusätzliche Sicherheitsmaß- nahmen ergriffen. Es handelt sich insbesondere um Alarmanlagen, Lichtschranken/Bewegungsmel- der, Einsatz von Wachpersonal und eine Protokollierung der Besucher. Zutrittsrechte für berechtigte Personen werden gemäß festgelegten Kriterien individuell erteilt. Dies gilt auch hinsichtlich externer Personen.
2.3. Zugangskontrolle Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erhalten nur authentifizierte Benutzer aufgrund eines rollenbezogenen Berechtigungskonzepts unter Verwendung von folgenden Maßnah- men: individualisierte Passwortvergabe und Benutzerprofilen sowie regelmäßig aktualisierte Antivi- ren- und Spam-Filter im Netzwerk und auf den einzelnen PCs. Zudem werden für besonders schutz- würdige Bereiche zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Es handelt sich insbesondere um den Einsatz von Hard- und Softwarefirewalls und den Einsatz von VPN Technologie.
2.4. Zugriffskontrolle Die eingerichteten Maßnahmen zur Zugriffskontrolle gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffs- berechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf der Grundlage einer pro...
Maßnahmen. Folgende Maßnahmen sieht die Fakultät für den Zielvereinbarungszeitraum vor:
Maßnahmen. Die vorgenannten Ziele sollen mit den folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
Maßnahmen. Fakultätsübergreifender Stellenanteil Entgeltgruppe Profil Kosten Handlungsfeld Rahmenbedingungen