Maßnahmen Musterklauseln

Maßnahmen. Zur Umsetzung der Ziele gemäß Art. 1 werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Maßnahmen. Fernzugriffe sind nur über VPN-Technologie möglich. Es kommt Antiviren Software zum Einsatz. Soweit erforderlich sind Client Arbeitsplätze durch eine automatische passwortgesicherte Bildschirmsperre geschützt. Der Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen wird protokolliert. Anmelderechte ausgeschiedener Mitarbeiter werden sofort nach Beendigung des Arbeitsvertrags entzogen. Spezifische administrative Rechte werden durch ein dokumentiertes Rollenkonzept nachvollziehbar den jeweiligen Nutzern (Administratoren) zugeordnet. Zugriff auf Daten des Auftraggebers haben nur Personen, die mit der Sicherstellung des ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betriebs des Systems beauftragt sind. Nicht mehr benötigte Datenträger werden durch Dienstleister vernichtet. Mit diesen Dienstleistern wurden die erforderlichen AV Verträge geschlossen. Zugriffe auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten werden protokolliert. Datenträger werden vor der Wiederverwendung physisch gelöscht. Die Vernichtung von Datenträgern erfolgt gemäß der DIN 66399 (vormals 32757). Die Anzahl von Administratoren ist auf das Notwendigste reduziert. Datenträger werden sicher aufbewahrt. Es existieren getrennte Test- und Produktivsysteme.
Maßnahmen. Die Umsetzung des Bachelor-Studienganges mit Master erhält im Fachbereich Rechtswissenschaft erste Priorität. • Betonung des wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Schwerpunktes durch entsprechende Besetzung der zivilrechtlichen Lehrgebiete • Einrichtung eines Beirates Zeitnah soll ein Beirat gegründet werden, in dem als Mitglieder Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Verwaltung vertreten sind. Als mögliche Mitglieder kommen zunächst Teilnehmer des Round Table-Gesprächs vom 20. Xxxx 2001 in Betracht. Durch die Einbeziehung eines Beirates in die Studiengangsentwicklung wird zum einen die Akzeptanz des Bachelor/Master of Laws gesteigert, zum anderen dienen die Em- pfehlungen des Beirates der ständigen Optimierung des Studienganges einschließlich der Gewährleistung des ständigen Austausches zur Praxis. • Beginn der Realisierungsphase für den Master of Laws ein Jahr nach der ersten Einschreibung in den Bachelor-Studiengang • Ersteinschreibung in den Bachelor-Studiengang Wintersemester 2002/03 bzw. Xxxxxx- semester 2003 • Ersteinschreibung in den Master-Studiengang spätestens drei Jahre nach Beginn des Bachelor-Studiengangs • Erfolgskontrolle durch fortlaufendes jährliches internes Controlling und extern durchgeführte Evaluationsverfahren, 2 bis 3 Semester nach Abschluss der Orientierungsphase der ersten Teilnehmer, also nach dem 5. bis 6. Semester • Follow-up-Studien zur Verfolgung der beruflichen Karrieren der Absolventen, ca. ein Jahr nach den ersten Studienabschlüssen im Bachelor bzw. Master of Laws • Resonanzuntersuchungen zur Überprüfung, wie Angehörige der wirtschaftlichen Praxis die in den Studiengängen erworbenen Kenntnisse einschätzen, ca. ein Jahr nach den ersten Studienabschlüssen im Bachelor bzw. Master of Laws Die Fachbereiche Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik und Mathematik bilden einen Verbund, um die vorhandenen Synergiepotenziale in Lehre und Forschung systematisch zu nutzen. Auf der Basis der von den genannten Fachbereichen intern festgelegten Strukturen sagen sie sich die gegenseitige Konsultation bei der Widmung von gemeinsam interessierenden Lehrstühlen sowie die Beteiligung mit Stimmrecht an den entsprechenden Berufungsverfahren zu. Im Rahmen der internen Strukturdiskus- sion hat der Fachbereich Mathematik Herrn Xxxx. Xxxxxxxx wiederholt konsultiert und Rat eingeholt.
Maßnahmen. Der Aufbau und Betrieb von „M:UniverCity“ umfasst folgende Maßnahmen: • Stetiger Ausbau des Netzwerks durch Gewinnung, Entwicklung und Bindung strategischer regionaler und internationaler Kooperationspartner aus der Quadrupel-Helix • Schaffung eines (rechtlichen) Rahmens für die Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in den Transferformaten der Living Labs • Aufbau von mehreren thematischen Living Labs mit hoher gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Relevanz und Verbreitung / Vernetzung derselben • Unterstützung der Co-Creation-Gruppen (CCG) bei der Entwicklung innovativer Lösungen und Vorhaben • Entwicklung und regelmäßige Durchführung von innovativen Transferformaten in den Living Labs • Anzahl von Living Labs (IST: 3, SOLL: 4) • Anzahl Co-Creation-Gruppen (IST: 4, SOLL: 10) • Anzahl Vorhaben (IST: 1, SOLL: 3 p.a.) • Anzahl Partner (IST: 17, SOLL: 27) Für die Zielerreichung und Umsetzung der Maßnahmen in diesem Leistungsbereich sind in 2019 einmalig 000.000 € sowie für die Jahre 2020-2022 jeweils 000.000 € p.a. vorgesehen (40%). Die Hochschule München verfolgt das strategische Ziel, Studierende auf eine durch Digitalisierung geprägte Gesellschaft und Arbeitswelt vorzubereiten und die Erlangung von Kompetenzen in den Bereichen unternehmerisches, nachhaltiges und internatio- nales Denken und Handeln zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden mit Mitteln aus dem Qualitätspakt Lehre und anderen Förderprogrammen bereits verschie- dene konzeptionelle, methodische und lehrtechnologische Neuerungen sowie auch Strukturen für ein E-Learning-Center entwickelt. Zusätzlich wird die Einrichtung eines Forschungs- und Innovationslabors Digitale Lehre (FIDL) an der Hochschule München es zukünftig ermöglichen, Piloten für neue digitale Lehr- und Lernszenarien an der Hochschule zu entwickeln. Mit den Zielvereinbarungsmitteln sollen eingerichtete Services im E-Learning Center gefestigt werden, neue Eigeninitiativen von Lehrenden gefördert und der Aufbau der neuen FIDL-Strukturen unterstützt werden. Unabhängig davon soll zudem das Absol- ventInnenprofil Nachhaltigkeit gezielt ausgebaut werden. Dementsprechend werden die folgenden 3 Ziele verfolgt: IST-Zustand: Die Erfahrungen der Hochschule mit einem Förderprogramm 2014-2018 haben den Bedarf und das Interesse von Lehrenden verdeutlicht, eigene Projektideen und Vorhaben in der Lehre umzusetzen. Fokussierend auf Lehrinnovationen sollen Lehrende durch ein wettbewerbliches...
Maßnahmen. 2.1. Grundlegende Schutzmaßnahmen Wir trennen nach Möglichkeit und an den erforderlichen Stel- len personenbezogene Daten von den verarbeiteten Daten, so dass eine Verknüpfung der verarbei- teten Daten mit einer identifizierten oder identifizierbaren Person ohne zusätzliche Informationen, die gesondert und sicher aufbewahrt werden, nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Daten im Rahmen von Forschungsvorhaben verarbeitet werden. Zudem verschlüsseln wir insbesondere zur Übertragung vorgesehene personenbezogene Daten mit einem dem Stand der Technik entsprechen- den Verfahren.
Maßnahmen a) Zur zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Projekts wird 2016 eine Bedarfsstudie (Interviews und Online-Befragung) unter Promovendinnen mit FH-Abschluss, FH- Studentinnen, Promovendinnen mit FH-Abschluss sowie den Betreuenden durchge- führt, auf deren Basis die Angebote weiterentwickelt und ggf. modifiziert werden. Die Veranstaltungen finden mehrmals jährlich und die übrigen Angebote finden, so- fern nicht anders angegeben, während der gesamten Projektlaufzeit statt. − Sachorientierte Beratung (z. B. zu Finanzierung, formelle Bedingungen, fa- miliengerechte Promotion) − Prozessorientiertes Coaching (z. B. zu Publikationsstrategie oder Karriere- planung) für promotionsinteressierte Frauen und Doktorandinnen mit FH- Abschluss − Fachthematische Veranstaltungen zu Qualifikation bzw. Unterstützung der Promotion − Regelmäßige Ausschreibung des Programms „Mehrwert“ zur optimierten zielgruppenspezifischen Gestaltung des Veranstaltungsangebots − Informationsveranstaltungen, auf Anfrage auch an Fachhochschulen − Erstellung und Pflege von ÖA- und Informationsmaterial (Flyer, Broschüren, Homepage) − Symposium zum Thema „Frauen in der Wissenschaft. Zur Promotion mit FH-Abschluss“ (2017) − Unterstützung bei der Bildung von Doktorandinnen-„Tandems“ oder - Arbeitsgruppen zum fachlichen Austausch sowie zur Thematisierung be- sonderer Bedarfe, Vereinbarkeitsfragen, Rollenfindung: Frau auf Führungs- position in MINT-Fächern etc. − Fortsetzung und Ausbau des Austauschs mit Fachhochschulen bzw. Hoch- schulen − Zusammenarbeit mit Fachbereichen bzw. Betreuenden − Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit internen und externen Ein- richtungen für Frauenförderung (z.B. Women Career Center, Mentoringpro- grammen intern und an Fachhochschulen); institutionalisierte Abstimmung mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Maßnahmen. Folgende Maßnahmen sieht die Fakultät für den Zielvereinbarungszeitraum vor: Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung:
Maßnahmen. Die vorgenannten Ziele sollen mit den folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
Maßnahmen. Fakultätsübergreifender Stellenanteil Entgeltgruppe Profil Kosten Handlungsfeld Rahmenbedingungen
Maßnahmen. Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; ▪ Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 9, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentli- chung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Ver- öffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin bzw. Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftli- chen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens.