Maßnahmen. Zur Umsetzung der Ziele gemäß Art. 1 werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Maßnahmen. Fernzugriffe sind nur über VPN-Technologie möglich. Es kommt Antiviren Software zum Einsatz. Soweit erforderlich sind Client Arbeitsplätze durch eine automatische passwortgesicherte Bildschirmsperre geschützt. Der Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen wird protokolliert. Anmelderechte ausgeschiedener Mitarbeiter werden sofort nach Beendigung des Arbeitsvertrags entzogen. Spezifische administrative Rechte werden durch ein dokumentiertes Rollenkonzept nachvollziehbar den jeweiligen Nutzern (Administratoren) zugeordnet. Zugriff auf Daten des Auftraggebers haben nur Personen, die mit der Sicherstellung des ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betriebs des Systems beauftragt sind. Nicht mehr benötigte Datenträger werden durch Dienstleister vernichtet. Mit diesen Dienstleistern wurden die erforderlichen AV Verträge geschlossen. Zugriffe auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten werden protokolliert. Datenträger werden vor der Wiederverwendung physisch gelöscht. Die Vernichtung von Datenträgern erfolgt gemäß der DIN 66399 (vormals 32757). Die Anzahl von Administratoren ist auf das Notwendigste reduziert. Datenträger werden sicher aufbewahrt. Es existieren getrennte Test- und Produktivsysteme.
Maßnahmen. Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der oder des Betroffenen; ▪ Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 8, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene oder den Betroffenen, die inkriminierte Veröffent- lichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Förder- mittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin oder Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaft- lichen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens. DFG Projektergebnisse, die aus mit Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierten Projekten re- sultieren, müssen in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen und öffentliche Darstellungen müssen einen Hinweis auf die Förde- rung im Rahmen des Graduiertenkollegs enthalten. Hierbei sind ausschließlich die fol- genden Schreibweisen zu verwenden. Die DFG und das Projekt müssen dabei wie folgt genannt werden: „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Pro- jektnummer“. In fremdsprachigen Veröffentlichungen kann eine Übersetzung der DFG in die Zielspra- che ergänzt werden (z.B. im Englischen: „funded by the Deutsche Forschungsgemein- schaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer“. Die Projektnummer kann durch das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs ergänzt werden, z.B. 123456789/GRK0000. Die Projektnummer und das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs sind dem Bewilligungsschreiben oder dem Projektinformationssys- tem GEPRIS zu entnehmen. Nimmt eine Veröffentlichung auf mehrere Projekte Bezug, müssen die Nummern mit Se- mikolon getrennt werden. Bei Fehlen dieser Angabe können die Veröffentlichungen nicht als aus dem Graduier- tenkolleg hervorgegangen anerkannt werden.
Maßnahmen. Mit Blick auf ihre digitale Zukunft wird die AdBK Nürnberg folgende Maßnahmen und Aktivitätsfelder in den Fokus stellen, ohne indes alle Maßnahmen vollumfänglich realisieren zu können. Vielmehr verfolgt sie im Zeitraum der Zielvereinbarungen einen bedarfsgerechten Mitteleinsatz im Sinne einer Digitalisierungsstrategie für jeweils drin- gende Teilprojekte und Anschaffungsmaßnahmen innerhalb: • Digitales Campus-Netzwerk: Mit einem digitalen Campus, einem geschützten digitalen Bereich, ist es der AdBK Nürnberg möglich, Cloud-Speicher für Studierende und Lehrende bereit zu stellen. Einher geht der Ausbau von digitalen Lehr- und Lern- möglichkeiten (Tutorials), Datenaustausch und Speichermöglichkeiten für die digitalen Werkstätten. Mit der Entwicklung einer Bild- und Filmdatenbank zur campusweiten, schnellen Nutzung aller künstlerischen Videoarbeiten werden die bisher nur in der Mediathek einsehbaren Materialien zeitgemäß erschlossen. Der Zugriff auf Bilddatenbanken wie „Prometheus“ unterstützt die Lehre in der Kunstwissenschaft und Kunstpädagogik. Gleichzeitig wird die Daten-Plattform den Austausch von verschiedensten Materialien zur Selbständigkeit (Ausschreibungsunterlagen, Geschäftsgründungsformulare, Steuerinformationen, Informationen zum Copyright, etc.) ermöglichen. Relevante Software wie Adobe Creative Suite, Premiere und Maya etc. werden über Campuslizenzen bereitgestellt. Mit der Entwicklung einer „AdBK-Cloud“ und der Bereitstellung von Webspace für Studierende soll der digitale Campus nutzerorientiert und bedienungsfreundlich konzipiert werden. Mit der Anschaffung eines neuen Servers (incl. Plattensystem) als Host für die virtuellen Instanzen sämtlicher weiterer Server ist u.a. ein Hosting der Akademie-Website und die Installation eines akademie-eigenen Mailservers für Lehrende, Studierende und Verwaltung möglich. • Parallel dazu begann seit 2018 die Planung des Campus-Management-Systems CAS, das zum Xxxxxx 2019 in ersten Teilbereichen starten wird. Mit Blick auf den Ausbau der internen Kommunikationsstrukturen kann das CAS, das eine zeitgemäße Studierendenverwaltung (incl. myCampus), Vorlesungsplanung, Prüfungs-, Veranstaltungs- und Bewerbermanagement beinhaltet, als Meilenstein angesehen werden. • Professionalisierung und Entwicklung einer digitalen „Akademie Galerie“: Die Professionalisierung der Absolvent*innen war eines der erfolgreichen Ziele der Zielvereinbarungen 2014-2018 und ist es weiterhin. Seit April 2018 führt die AdBK Nürnberg das Prog...
Maßnahmen. 2.1. Grundlegende Schutzmaßnahmen Wir trennen nach Möglichkeit und an den erforderlichen Stel- len personenbezogene Daten von den verarbeiteten Daten, so dass eine Verknüpfung der verarbei- teten Daten mit einer identifizierten oder identifizierbaren Person ohne zusätzliche Informationen, die gesondert und sicher aufbewahrt werden, nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Daten im Rahmen von Forschungsvorhaben verarbeitet werden. Zudem verschlüsseln wir insbesondere zur Übertragung vorgesehene personenbezogene Daten mit einem dem Stand der Technik entsprechen- den Verfahren.
Maßnahmen a) Zur zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Projekts wird 2016 eine Bedarfsstudie (Interviews und Online-Befragung) unter Promovendinnen mit FH-Abschluss, FH- Studentinnen, Promovendinnen mit FH-Abschluss sowie den Betreuenden durchge- führt, auf deren Basis die Angebote weiterentwickelt und ggf. modifiziert werden. Die Veranstaltungen finden mehrmals jährlich und die übrigen Angebote finden, so- fern nicht anders angegeben, während der gesamten Projektlaufzeit statt. − Sachorientierte Beratung (z. B. zu Finanzierung, formelle Bedingungen, fa- miliengerechte Promotion) − Prozessorientiertes Coaching (z. B. zu Publikationsstrategie oder Karriere- planung) für promotionsinteressierte Frauen und Doktorandinnen mit FH- Abschluss − Fachthematische Veranstaltungen zu Qualifikation bzw. Unterstützung der Promotion − Regelmäßige Ausschreibung des Programms „Mehrwert“ zur optimierten zielgruppenspezifischen Gestaltung des Veranstaltungsangebots − Informationsveranstaltungen, auf Anfrage auch an Fachhochschulen − Erstellung und Pflege von ÖA- und Informationsmaterial (Flyer, Broschüren, Homepage) − Symposium zum Thema „Frauen in der Wissenschaft. Zur Promotion mit FH-Abschluss“ (2017) − Unterstützung bei der Bildung von Doktorandinnen-„Tandems“ oder - Arbeitsgruppen zum fachlichen Austausch sowie zur Thematisierung be- sonderer Bedarfe, Vereinbarkeitsfragen, Rollenfindung: Frau auf Führungs- position in MINT-Fächern etc. − Fortsetzung und Ausbau des Austauschs mit Fachhochschulen bzw. Hoch- schulen − Zusammenarbeit mit Fachbereichen bzw. Betreuenden − Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit internen und externen Ein- richtungen für Frauenförderung (z.B. Women Career Center, Mentoringpro- grammen intern und an Fachhochschulen); institutionalisierte Abstimmung mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Maßnahmen. Folgende Maßnahmen sieht die Fakultät für den Zielvereinbarungszeitraum vor: Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung:
Maßnahmen. Die vorgenannten Ziele sollen mit den folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
Maßnahmen. Fakultätsübergreifender Stellenanteil Entgeltgruppe Profil Kosten Handlungsfeld Rahmenbedingungen
Maßnahmen. Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; ▪ Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 9, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentli- chung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Ver- öffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin bzw. Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftli- chen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens.