Aufnahme. 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept.
1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages.
1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten.
1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden.
1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.
Aufnahme. Das Kind: Name, Vorname Geschlecht m w d Geburtsdatum Klasse Ressourcenauslösendes Gutachten liegt vor ja nein Anschrift wird in dem Schuljahr 2022/23 mit Wirkung zum (Monat) im Rahmen des geltenden Kooperationsvertrages zwischen Xxxxxx und Schule und der Bestimmungen des Landesrahmenvertrages für GBS an der Schule Sander Straße betreut. Der vom Xxxxxx zu erbringende Betreuungsumfang (Betreuungszeiten, Ferienwochen) bestimmt sich aus der verbind- lichen Anmeldung zur Teilnahme am GBS-Angebot im Schulbüro und der daraus resultierenden, jeweils aktuellen Buchungsmitteilung für den Xxxxxx, die Teil dieses Vertrages ist.
Aufnahme. Die rechtsverbindliche Aufnahme des Kindes erfolgt mit beiderseitiger Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch die Vertragsparteien. Die Aufnahme des Kindes erfolgt zum Das Kindergartenjahr läuft jeweils vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Regelmäßiger Beginn des Betreuungsjahres und somit Aufnahmetermin ist der 01.08. Unterjährige Aufnahmen sind in Kindergartengruppen bei freien Kapazitäten frühestens ab dem 01.10. des Jahres möglich, zum 01.09. erfolgen grundsätzlich keine Aufnahmen. In Krippengruppen kann die Aufnahme unterjährig erfolgen. Dem regulären Betreuungsbe- ginn geht eine etwa 4-wöchige Eingewöhnungsphase voraus, die gemeinsam mit den Eltern gestaltet wird. In den Monaten Juni und Juli finden aufgrund der zeitlichen Nähe zur Som- merferien-Schließzeit aus pädagogischen Gründen grundsätzlich keine Eingewöhnungen statt. Eine Betreuung des Kindes ist nur möglich, wenn die Masernimmunität nachgewiesen ist. Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfbuches erfolgen. Kinder unter 2 Jahren müssen 1 Ma- sernimpfung, Kinder über 2 Jahren 2 Masernimpfungen nachweisen. Alternativ kann auch eine ärztliche Bescheinigung über eine durchgemachte Masernerkrankung vorgelegt werden. Sofern ein Kind aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten darf, ist dieses ebenfalls in Form einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Wenn keiner der o.g. Nachweise erbracht wird, darf das Kind gemäß § 20 Abs. 9 IfSG nicht betreut werden.
Aufnahme. 1.1. Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogi- schen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen in die Tageseinrichtung aufgenommen wer- den, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Um ihren besonderen Lebenslagen Rechnung zu tragen, bedarf es geeigneter Maßnahmen.
1.2. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist.
Aufnahme. Der Bewohner wird am in die Einrichtung aufgenommen.
Aufnahme. Die Teilnahme am Betreuungsangebot ist freiwillig. Der Antrag auf Aufnahme eines Kin- des in das Betreuungsangebot ist grundsätzlich schriftlich bis zum 01.06. eines jeden Jahres mit Betreuungsbeginn zum 1. Schulhalbjahr oder bis zum 01.12. eines jeden Jah- res mit Betreuungsbeginn zum 2. Schulhalbjahr über die Schule an den Landkreis zu richten. Der Antrag ist von den Eltern oder den sonst Personensorgeberechtigten zu stellen. § 3 Dauer des Betreuungsverhältnisses Der Betreuungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Er verlängert sich dann automatisch um ein weiteres Schul- jahr. Mit Übergang des Kindes in die weiterführende Schule erlischt der Vertrag zum Ende des laufenden Schuljahres. Bei einem Wechsel der Grundschule erlischt der Vertrag automatisch zum Zeitpunkt des Schulwechsels. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. Das 1. Schulhalbjahr beginnt am 1. August und endet am 31.Januar des Folgejahres. Das 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31.Juli. § 4 Betreuungsangebote und -kosten
Aufnahme. Die/der letzte(n) stationäre(n) Aufenthalt(e) erfolgte unter folgender Diagnose(n): Im Falle einer Aufnahmesituation befinde ich mich erfahrungsgemäß in folgender Verfassung: In der Aufnahmesituation ist für mich Folgendes hilfreich (z.B. in Ruhe gelassen werden, möglichst nicht allein sein, Gespräche): Bei Aufnahmen sollen unverzüglich benachrichtigt werden. Ich entbinde die Mitarbeiter der psychiatrischen Abteilung des Evangelischen Lukas-Krankenhauses gegenüber folgenden Personen von der ärztlichen Schweigepflicht (siehe Anlage). Zurzeit behandelnde/r Psychiater/in und ambulante Dienste sind: Mein gesetzlicher Betreuer ist: Die Klinik verpflichtet sich, spätestens im Bedarfsfall dem rechtlichen Betreuer bzw. Bevollmächtigten eine Kopie der Behandlungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, da dieser nach dem Gesetz für die Umsetzung der darin enthaltenen Patientenverfügung verantwortlich ist. Für die Aufnahme und Behandlung ist die Station soweit wie möglich vorgesehen. Falls eine sofortige Aufnahme auf der hier benannten Station nicht möglich ist, akzeptiere ich die vorübergehende Aufnahme auf einer anderen Station. Die Absprachen der Behandlungsvereinbarung gelten grundsätzlich für alle Stationen. Als Bezugspersonen aus dem Stationsteam sind gewünscht.
Aufnahme. Das Kind: Name, Vorname Geschlecht O m O w O d Geburtsdatum Klasse Ressourcenauslösendes Gutachten liegt vor O ja O nein Anschrift wird in dem Schuljahr 2023/2024 mit Wirkung zum (Monat) im Rahmen des geltenden Kooperationsvertrages mit dem/der (zutreffende Schule bitte ankreuzen) 🞏 Gymnasium Lohbrügge 🞏 Hansa-Gymnasium 🞏 Luisen-Gymnasium 🞏 Gymnasium Bornbrook 🞏 Stadtteilschule Lohbrügge 🞏 Stadtteilschule Xxxxxxx-Xxxxx-Weg und der Bestimmungen der Vertragskommission Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (LRV GBS) in den Hamburger Schulferien betreut. Der vom Xxxxxx zu erbringende Betreuungsumfang (Ferientage/-wochen) bestimmt sich aus der verbindlichen Anmeldung zur Teilnahme am GBS/GTS-Angebot im Schulbüro und der daraus resultierenden, jeweils aktuellen Buchungsmitteilung für den Xxxxxx, die Teil dieses Vertrages ist.
Aufnahme. Mit Erteilung des Aufnahmebescheides durch den Schulträger ist das Kind in der offenen Ganztagsschule bis zum Ende der Grundschulzeit aufgenommen.
Aufnahme. Über die Aufnahme pflegebedürftiger Personen entscheidet die Einrichtungsleitung. Voraussetzungen sind:
a) Abklärung der Zahlung anfallender Kosten (Pflegekasse, aus eigenem Vermögen oder Sozialhilfeträger)
b) Heimpflegebedürftigkeit