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Aufnahme Musterklauseln

Aufnahme. Das Kind: Name, Vorname Geschlecht m w d Geburtsdatum Klasse Ressourcenauslösen- des Gutachten liegt vor ja nein Anschrift wird in dem Schuljahr 2023/2024 mit Wirkung zum (Monat) im Rahmen des geltenden Kooperations- vertrages zwischen Xxxxxx und Schule und der Bestimmungen des Landesrahmenvertrages für GBS an der Schule Sander Straße betreut. Der vom Xxxxxx zu erbringende Betreuungsumfang (Betreuungszeiten, Ferienwochen) bestimmt sich aus der verbindlichen Anmeldung zur Teilnahme an GBS im Schulbüro und der daraus resultierenden, jeweils aktuellen Buchungsmitteilung für den Kooperationspartner, die Teil dieses Vertrages ist.
Aufnahme. 1.1 Das Kind 1.2 Name Vorname geb. Debitorennummer wird mit Wirkung zum 🞎 befristet bis zum in der DRK Kindertagesstätte Kinderland Westend aufgenommen. Adresse des Kindes (nur wenn abweichend von der Wohnanschrift der Eltern) Die durch diesen Vertrag bestehende Rechte und Pflichten beziehen sich nur auf die Betreuung des Kindes in der genannten Kindertageseinrichtung. 1 „ Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind die Inhaber der Personensorge für das Kind oder jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Angelegenheiten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt und dies auch die Geltendmachung von Rechten nach diesem Gesetz umfasst (KitaFöG § 3 (5)“. Das Kind erhält aufgrund des aktuell gültigen Bedarfsbescheides vom mit der Gutschein-Nr. einen: 🞎 Halbtagsplatz ohne Mittagessen 🞎 Halbtagsplatz mit Mittagessen 🞎 Teilzeitplatz (über 5 bis höchstens 7 Stunden täglich) 🞎 Ganztagsplatz (über 7 bis höchstens 9 Stunden täglich) 🞎 Erweiterten Ganztagsplatz (über 9 Stunden täglich) 1.2 Der Besuch der Kindertagesstätte darf erst dann aufgenommen werden, wenn der Leitung der Einrichtung die Unbedenklichkeit der Aufnahme durch das für den Wohnbereich des Kindes zuständige Gesundheitsamt oder einen Arzt nachgewiesen ist. Die Bescheinigung ist innerhalb einer Woche vor dem vorgesehenen Aufnahmetermin des Kindes einzuholen. 1.3 Statt in der vorstehend genannten Kindertagesstätte kann die Betreuung auch in einer anderen Kindertagesstätte des Trägers durchgeführt werden, wenn und solange dies aus betrieblichen Gründen seitens des Trägers für erforderlich gehalten wird und eine solche Betreuung unter Wahrung der geltenden Betreuungsstandards bei den bestehenden Platzkapazitäten möglich ist. Nummer 4.2 dieses Vertrages bleibt unberührt.
Aufnahme. 1.1 Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogischen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen in die Tageseinrichtung aufge- nommen werden, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Um ihren besonderen Le- benslagen Rechnung zu tragen, bedarf es geeigneter Maßnahmen. 1.2 Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Be- treuungsvertrag gemäß Anlage zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abge- schlossen ist.
Aufnahme. Der Bewohner wird am in die Einrichtung aufgenommen.
Aufnahme. Die/der letzte(n) stationäre(n) Aufenthalt(e) erfolgte unter folgender Diagnose(n): Im Falle einer Aufnahmesituation befinde ich mich erfahrungsgemäß in folgender Verfassung: In der Aufnahmesituation ist für mich Folgendes hilfreich (z.B. in Ruhe gelassen werden, möglichst nicht allein sein, Gespräche): Bei Aufnahmen sollen unverzüglich benachrichtigt werden. Ich entbinde die Mitarbeiter der psychiatrischen Abteilung des Evangelischen Lukas-Krankenhauses gegenüber folgenden Personen von der ärztlichen Schweigepflicht (siehe Anlage). Zurzeit behandelnde/r Psychiater/in und ambulante Dienste sind: Mein gesetzlicher Betreuer ist: Die Klinik verpflichtet sich, spätestens im Bedarfsfall dem rechtlichen Betreuer bzw. Bevollmächtigten eine Kopie der Behandlungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, da dieser nach dem Gesetz für die Umsetzung der darin enthaltenen Patientenverfügung verantwortlich ist. Für die Aufnahme und Behandlung ist die Station soweit wie möglich vorgesehen. Falls eine sofortige Aufnahme auf der hier benannten Station nicht möglich ist, akzeptiere ich die vorübergehende Aufnahme auf einer anderen Station. Die Absprachen der Behandlungsvereinbarung gelten grundsätzlich für alle Stationen. Als Bezugspersonen aus dem Stationsteam sind gewünscht.
Aufnahme. Die Teilnahme am Betreuungsangebot ist freiwillig. Der Antrag auf Aufnahme eines Kin- des in das Betreuungsangebot ist grundsätzlich schriftlich bis zum 01.06. eines jeden Jahres mit Betreuungsbeginn zum 1. Schulhalbjahr oder bis zum 01.12. eines jeden Jah- res mit Betreuungsbeginn zum 2. Schulhalbjahr über die Schule an den Landkreis zu richten. Der Antrag ist von den Eltern oder den sonst Personensorgeberechtigten zu stellen. § 3 Dauer des Betreuungsverhältnisses Der Betreuungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Er verlängert sich dann automatisch um ein weiteres Schul- jahr. Mit Übergang des Kindes in die weiterführende Schule erlischt der Vertrag zum Ende des laufenden Schuljahres. Bei einem Wechsel der Grundschule erlischt der Vertrag automatisch zum Zeitpunkt des Schulwechsels. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. Das 1. Schulhalbjahr beginnt am 1. August und endet am 31.Januar des Folgejahres. Das 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31.Juli. § 4 Betreuungsangebote und -kosten
Aufnahme. 3.1 Aufgenommen werden nur Kinder von Mitgliedern des Elternvereins Bischofsheim e.V. 3.2 Die Anmeldung ist an den Vorstand des Elternvereins bzw. an einen von ihm beauftragten Vertreter zu richten. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn fällige Vereinsbeiträge vollständig bezahlt und die Beitrittserklärung zum Elternverein vorliegt bzw. die Eltern bereits Mitglied sind. 3.3 Vor Aufnahme des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung über die Kindergartentauglichkeit, insbesondere über das Freisein von ansteckenden Krankheiten, vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein. 3.4 Die Aufnahme erfolgt zunächst für acht Wochen auf Probe. Während der Probezeit kann S. 1 entgegen Ziffer 10.1 der Geschäftsordnung die Abmeldung des Kindes durch die Eltern ohne Begründung jederzeit erfolgen. Der Kindergartenbeitrag ist nach Abmeldung bis zur Neubesetzung durch ein anderes Kind, jedoch längstens 3 Monate nach dem Monat in dem die Abmeldung wirksam wird, zu zahlen. Analog hierzu kann durch den Vorstand, nach Rücksprache mit der pädagogischen Leitung des Kindergartens, der Betreuungs- vertrag in den ersten acht Wochen nach Wirksamkeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 3.5 Kindern, deren Verhalten eine geordnete Führung des Kindergartens beeinträchtigt oder die einer Sonder-betreuung bedürfen, kann die endgültige Aufnahme während der Probezeit versagt werden. 3.6 Ein Kind, das in den Kindergarten aufgenommen werden soll, sollte bei Kindergartenbeginn das 3. Lebensjahr vollendet haben.
Aufnahme. Das Kind: Name, Vorname Geschlecht O m O w O d Geburtsdatum Klasse Ressourcenauslösendes Gutachten liegt vor O ja O nein Anschrift wird in dem Schuljahr 2022/2023 mit Wirkung zum (Monat) im Rahmen des geltenden Kooperationsvertrages mit dem/der (zutreffende Schule bitte ankreuzen) 🞏 Gymnasium Lohbrügge 🞏 Hansa-Gymnasium 🞏 Luisen-Gymnasium 🞏 Gymnasium Bornbrook 🞏 Stadtteilschule Lohbrügge 🞏 Stadtteilschule Xxxxxxx-Xxxxx-Weg und der Bestimmungen der Vertragskommission Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (LRV GBS) in den Hamburger Schulferien betreut. Der vom Xxxxxx zu erbringende Betreuungsumfang (Ferientage/-wochen) bestimmt sich aus der verbindlichen Anmeldung zur Teilnahme am GBS/GTS-Angebot im Schulbüro und der daraus resultierenden, jeweils aktuellen Buchungsmitteilung für den Xxxxxx, die Teil dieses Vertrages ist.
Aufnahme. Im Wald- und Sportkindergarten werden Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. Schnuppertage sind vor Vollendung des 3. Lebensjahres in Begleitung und auf Verantwortung der Eltern nach Absprache möglich. - Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können in den Waldkindergarten nur dann aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. - Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Waldkindergarten ärztlich untersucht werden (U8). Eine Tetanus-Schutzimpfung ist unerlässlich. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung muss bei der Aufnahme vorliegen. Sonstige Erkrankungen (Allergien, Diabetes etc.) müssen angegeben werden. - Es besteht derzeit noch keine einheitliche Impfempfehlung gegen Infektionen durch Zeckenbisse, deshalb wird den Eltern ausdrücklich empfohlen, sich durch einen Haus- oder Kinderarzt beraten zu lassen. Die Aufnahme in den Wald- und Sportkindergarten ist jederzeit möglich. Ein Begleittag mit der Gruppe vor Aufnahme des Kindes in die Einrichtung ist verpflichtend. Eine Aufnahme in den Wald- und Sportkindergarten geschieht nach Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages von Seiten der Eltern und des Kindergartenträgers. Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift, der privaten und geschäftlichen Telefonnummern der Kindergartenleitung unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein.
Aufnahme. Mit Erteilung des Aufnahmebescheides durch den Schulträger ist das Kind in der offenen Ganztagsschule bis zum Ende der Grundschulzeit aufgenommen.