Aufnahme. 1.1. Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogi schen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen in die Tageseinrichtung aufgenommen werden, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Um ihren besonderen Lebenslagen Rechnung zu tragen, bedarf es geeigneter Maßnahmen.
Aufnahme. Die Teilnahme am Betreuungsangebot ist freiwillig. Der Antrag auf Aufnahme eines Kin- des in das Betreuungsangebot ist grundsätzlich schriftlich bis zum 01.06. eines jeden Jahres mit Betreuungsbeginn zum 1. Schulhalbjahr oder bis zum 01.12. eines jeden Jah- res mit Betreuungsbeginn zum 2. Schulhalbjahr über die Schule an den Landkreis zu richten. Der Antrag ist von den Eltern oder den sonst Personensorgeberechtigten zu stellen. § 3 Dauer des Betreuungsverhältnisses Der Betreuungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Er verlängert sich dann automatisch um ein weiteres Schul- jahr. Mit Übergang des Kindes in die weiterführende Schule erlischt der Vertrag zum Ende des laufenden Schuljahres. Bei einem Wechsel der Grundschule erlischt der Vertrag automatisch zum Zeitpunkt des Schulwechsels. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. Das 1. Schulhalbjahr beginnt am 1. August und endet am 31.Januar des Folgejahres. Das 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31.Juli. § 4 Betreuungsangebote und -kosten
Aufnahme. Das Kind: Name, Vorname Geschlecht m w d Geburtsdatum Klasse Ressourcenauslösendes Gutachten liegt vor ja nein Anschrift wird in dem Schuljahr 2022/23 mit Wirkung zum (Monat) im Rahmen des geltenden Kooperationsvertrages zwischen Xxxxxx und Schule und der Bestimmungen des Landesrahmenvertrages für GBS an der Schule Sander Straße betreut. Der vom Xxxxxx zu erbringende Betreuungsumfang (Betreuungszeiten, Ferienwochen) bestimmt sich aus der verbind- lichen Anmeldung zur Teilnahme am GBS-Angebot im Schulbüro und der daraus resultierenden, jeweils aktuellen Buchungsmitteilung für den Xxxxxx, die Teil dieses Vertrages ist.
Aufnahme. Das Kind: Vor- und Zuname Geschlecht O m O w O d Geburtsdatum Klasse Ressourcenauslösendes Gutachten liegt vor O ja O nein Anschrift wird für das Schuljahr 2021/2022 mit Wirkung zum (Monat) im Rahmen des geltenden Koope- rationsvertrages mit dem/der (zutreffende Schule bitte ankreuzen) 🞏 Gymnasium Lohbrügge 🞏 Hansa-Gymnasium 🞏 Luisen-Gymnasium 🞏 Stadtteilschule Lohbrügge 🞏 Stadtteilschule Xxxxxxx-Xxxxx-Weg und der Bestimmungen der Vertragskommission Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (LRV GBS) in den Hamburger Schulferien betreut. Der vom Kooperationspartner zu erbringende Betreuungsumfang (Ferienwochen, -wochen) bestimmt sich aus der ver- bindlichen Anmeldung zur Teilnahme am GBS-Angebot im Schulbüro und der daraus resultierenden, jeweils aktuellen Buchungsmitteilung für den Kooperationspartner, die Teil dieses Vertrages ist.
Aufnahme. Mit Erteilung des Aufnahmebescheides durch den Schulträger ist das Kind in der offenen Ganztagsschule bis zum Ende der Grundschulzeit aufgenommen.
Aufnahme. Die/der letzte(n) stationäre(n) Aufenthalt(e) erfolgte unter folgender Diagnose(n): Im Falle einer Aufnahmesituation befinde ich mich erfahrungsgemäß in folgender Verfassung: In der Aufnahmesituation ist für mich Folgendes hilfreich (z.B. in Ruhe gelassen werden, möglichst nicht allein sein, Gespräche): Bei Aufnahmen sollen unverzüglich benachrichtigt werden. Ich entbinde die Mitarbeiter der psychiatrischen Abteilung des Evangelischen Lukas-Krankenhauses gegenüber folgenden Personen von der ärztlichen Schweigepflicht (siehe Anlage). Zurzeit behandelnde/r Psychiater/in und ambulante Dienste sind: Mein gesetzlicher Betreuer ist: Die Klinik verpflichtet sich, spätestens im Bedarfsfall dem rechtlichen Betreuer bzw. Bevollmächtigten eine Kopie der Behandlungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, da dieser nach dem Gesetz für die Umsetzung der darin enthaltenen Patientenverfügung verantwortlich ist. Für die Aufnahme und Behandlung ist die Station soweit wie möglich vorgesehen. Falls eine sofortige Aufnahme auf der hier benannten Station nicht möglich ist, akzeptiere ich die vorübergehende Aufnahme auf einer anderen Station. Die Absprachen der Behandlungsvereinbarung gelten grundsätzlich für alle Stationen. Als Bezugspersonen aus dem Stationsteam sind gewünscht.
Aufnahme. Die Aufnahme des Kindes erfolgt über die Webseite xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Die Betreuung kann nur beginnen, wenn die Angaben im Aufnahmevertrag vollständig sind und die Anlagen spätestens bis zum Tag der Aufnahme vorliegen. Mir ist bekannt, dass mein/unser Kind in die Tageseinrichtung nur aufgenommen werden und bleiben kann, wenn es nachweislich in Frankfurt wohnt. Kinder mit besonderem Förderbedarf nehmen wir entsprechend der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ auf.
Aufnahme. (1) Der Bewohner wird ab in die Einrichtung aufgenommen. Dem Heimbewohner wird ab ein Platz in der Einrichtung bereitgestellt. Soweit der Pflegeplatz erst nach Ablauf dieses Datums in Anspruch genommen wird, wird dem Bewohner bis zum Einzug für jeden Tag das vereinbarte Heimentgelt für allgemeine Pflegeleistungen, für Unterkunft sowie für Verpflegung berechnet, das ab dem ersten Tag der Bereitstellung entsprechend § 12 (Abwesenheitsvergütung) um 25 % gemindert wird. Das Entgelt für die Investitionskosten wird in voller Höhe berechnet.1a
Aufnahme. 4.1 Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mindestens einen Genossenschaftsanteil von CHF 1000.00 übernehmen und eine einmalige Anmeldegebühr für Verwaltungszwecke von CHF 100.00 bezahlen.
Aufnahme. Die Aufnahme des jungen Menschen in der Einrichtung findet in möglichst vertrauter At- mosphäre statt. Deshalb ist neben dem jungen Menschen und den/dem Sorgeberechtig- ten oder einer anderen wichtigen Bezugsperson mindestens eine vom Vorstellungsge- spräch bekannte Person der Einrichtung anwesend. Nach Möglichkeit nimmt der/die künf- tige Bezugserzieher/-in teil, wenn erforderlich auch der Mitarbeiter des Jugendamtes. Spätestens bei der Aufnahme werden zwischen der Einrichtung und den Sorgeberechtig- ten Absprachen über Zeitpunkt, Umfang und Ablauf der nächsten Kontakte im Rahmen der Vereinbarungen des Hilfeplans getroffen: z.B. Telefonate, Besuche, Heimfahrten.