Common use of Auftrag und Vollmacht Clause in Contracts

Auftrag und Vollmacht. 2.1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

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Samples: www.ra-stix.at, www.spwr.at, www.ihrrecht.at

Auftrag und Vollmacht. 2.1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

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Samples: www.schaermer.com, www.weblawyer.at

Auftrag und Vollmacht. 2.1. Der Rechtsanwalt Die Rechtsanwältin ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten die Mandantschaft in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt die Rechtsanwältin nicht verpflichtet, den Mandanten die Mandantschaft auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

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Samples: kanzlei-senk.at

Auftrag und Vollmacht. 2.1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtetverpflich- tet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage Rechts- lage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

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Samples: www.manhart-einsle-partner.at

Auftrag und Vollmacht. 2.1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt Rechts- anwalt nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

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Samples: www.ra-wiese.at

Auftrag und Vollmacht. 2.1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage Rechts- lage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

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Samples: rechtampunkt.at