Berechnung Musterklauseln
Berechnung. 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.
2. Für die Berechnung der Ferien ist die Arbeitsdauer im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber massgebend.
Berechnung. Der volle Urlaubsanspruch kann erst nach Ablauf von sechs Monaten (Wartezeit) nach der Einstellung geltend gemacht werden.
Berechnung. Für die Berechnung gilt § 14 Pkt 2 sinngemäß.
Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch Trike Parts and more berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird für jede angefangener Stunde, die über die im Mietvertrag vereinbarte Zeit hinausgeht, EUR 25.- bis max. zur Höhe vom Tagesmietpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Trike Parts and more vor.
Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten, es sei denn, es wurden vorher andere Absprachen getroffen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der ver- einbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Schadensersatz gemäß Punkt 6 dieser AGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
Berechnung. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.
Berechnung. Sollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und die Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.
Berechnung. Vergütungen für Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sind mit dem Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate vor dem Auszahlungsmonat in den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration einzubeziehen. Hat das Arbeitsverhältnis noch nicht 12 Monate gedauert, ist der Durchschnitt des Zeitraumes seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zugrunde zu legen. Durch Betriebsvereinbarung oder, wo kein Betriebsrat errichtet ist, durch Einzelvereinbarung kann vereinbart werden, dass anstelle obiger Regelung ein Teilungsfaktor für die Berechnung der Grundvergütung der über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden tritt. Dieser Teilungsfaktor ist unter sinngemäßer Anwendung der Berechnungsart des § 6 Punkt 6.6 zu berechnen. Solche Regelungen sind schriftlich festzuhalten.
Berechnung. Das einrichtungsbezogene Entgelt wird nach Öffnungstagen berechnet. Der Aufnahme- tag wird berechnet, der Entlasstag nicht.
Berechnung. Der Berechnung ist neben dem Gehalt/-Lohn des Fälligkeitsmonats der Durchschnitt der sonstigen Entgeltteile, auf welche in den letzten 3 Kalendermonaten vor dem Fälligkeitstermin Anspruch bestand, zugrunde zu legen. ProvisionsbezieherInnen, die außer der Provision ein Monatsgehalt (Fixum) beziehen, erhalten als Urlaubszuschuss einen Betrag in der Höhe ihres Monatsgehaltes/-lohns (Fixums). Nicht einzubeziehen sind: Grundvergütung und Zuschläge für Überstunden, Zuschläge für am Sonntag geleistete Arbeitsstunden (§ 6 Punkt 7), sowie Feiertagsentlohnung gemäß (§ 6 Punkt 8), Einmal- und Sonderzahlungen (wie Erfolgs- oder Jahresprämien, Gratifikationen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Jubiläumsgeld, Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration), Natural- und Sachbezüge, Reise- und Wegzeitvergütungen, Fahrgeldvergütung. Bei der Berechnung der durchschnittlichen sonstigen Entgeltsteile sind Fehlzeiten, für die kein oder ein vermindertes Entgelt geleistet wurde, außer Betracht zu lassen. Fallen in den Berechnungszeitraum Fehlzeiten von mehr als 330 bzw 312 Arbeitsstunden, für die kein oder ein vermindertes Entgelt geleistet wurde, ist der Berechnungszeitraum so lange um je einen weiteren vorangegangenen Monat (maximal jedoch 3 Monate) zu ergänzen, bis mindestens 165 bzw 156 voll bezahlte Arbeitsstunden enthalten sind. Bei der Berechnung der durchschnittlichen sonstigen Entgeltteile ist das Entgelt für die voll bezahlten Arbeitsstunden durch die Anzahl dieser Arbeitsstunden zu teilen und das Ergebnis mit 165 bzw 156 zu multiplizieren.
