Berechnung Musterklauseln

Berechnung. 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. 2. Für die Berechnung der Ferien ist die Arbeitsdauer im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber massgebend.
Berechnung. Der volle Urlaubsanspruch kann erst nach Ablauf von sechs Monaten (Wartezeit) nach der Einstellung geltend gemacht werden.
Berechnung. Für die Berechnung gilt § 14 Punkt 2 sinngemäß.
Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei der vertraglich vereinbarten Übergabestation berechnet. eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten. bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird ein Aufschlag von 25,- Euro pro angefangene Stunde berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit entsteht kein Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
Berechnung. Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der vereinbarten Rückgabezeiten, es wurden vorher andere Absprachen getroffen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Schadenersatz gemäß § 6 der AGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
Berechnung. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.
Berechnung. Sollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und die Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.
Berechnung. Vergütungen für Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sind mit dem Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate vor dem Auszahlungsmonat in den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration einzubeziehen. Hat das Arbeitsverhältnis noch nicht 12 Monate gedauert, ist der Durchschnitt des Zeitraumes seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zugrunde zu legen. Durch Betriebsvereinbarung oder, wo kein Betriebsrat errichtet ist, durch Einzelvereinbarung kann vereinbart werden, dass anstelle obiger Regelung ein Teilungsfaktor für die Berechnung der Grundvergütung der über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden tritt. Dieser Teilungsfaktor ist unter sinngemäßer Anwendung der Berechnungsart des § 6 Punkt 6.6 zu berechnen. Solche Regelungen sind schriftlich festzuhalten.
Berechnung. Das einrichtungsbezogene Entgelt wird nach Öffnungstagen berechnet. Der Aufnahme- tag wird berechnet, der Entlasstag nicht.
Berechnung. Der Berechnung ist neben dem Gehalt/Lohn des Fäl- ligkeitsmonats der Durchschnitt der sonstigen Entgelt- teile, auf welche in den letzten 3 Kalendermonaten vor dem Fälligkeitstermin Anspruch bestand, zu Grunde zu legen. ProvisionsbezieherInnen, die außer der Pro- vision ein Monatsgehalt (Fixum) beziehen, erhalten als Urlaubszuschuss einen Betrag in der Höhe ihres Mo- natsgehaltes/-lohns (Fixums). Nicht einzubeziehen sind: Grundvergütung und Zu- schläge für Überstunden, Zuschläge für am Sonntag geleistete Arbeitsstunden (§ 6 Pkt 7), sowie Feiertags- entlohnung gemäß (§ 6 Pkt 8), Einmal- und Sonder- zahlungen (wie Erfolgs- oder Jahresprämien, Gratifi- kationen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Jubi- läumsgeld, Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremu- neration), Natural- und Sachbezüge, Reise- und Weg- zeitvergütungen, Fahrgeldvergütung. Bei der Berech- nung der durchschnittlichen sonstigen Entgeltteile sind Fehlzeiten, für die kein oder ein vermindertes Ent- gelt geleistet wurde, außer Betracht zu lassen. Fallen in den Berechnungszeitraum Fehlzeiten von mehr als 330 bzw 312 Arbeitsstunden, für die kein oder ein ver- mindertes Entgelt geleistet wurde, ist der Berech- nungszeitraum so lange um je einen weiteren voran- gegangenen Monat (maximal jedoch 3 Monate) zu er- gänzen, bis mindestens 165 bzw 156 voll bezahlte Ar- beitsstunden enthalten sind. Bei der Berechnung der durchschnittlichen sonstigen Entgeltteile ist das Ent- gelt für die voll bezahlten Arbeitsstunden durch die Anzahl dieser Arbeitsstunden zu teilen und das Ergeb- nis mit 165 bzw 156 zu multiplizieren.