Common use of Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Clause in Contracts

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Appears in 14 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.sparda-bank-hamburg.de, www.bruehlerbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd- währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags ei- nes Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung Er- füllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen ande- ren Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen eige- nen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander mitein- ander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Appears in 7 contracts

Samples: www.varengold.de, www.jura.uni-mannheim.de, www.oberbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd­ währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd­ währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der WährungWäh­ rung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit Verbindlich­ keit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse Ereig­ nisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung Ausfüh­ rung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen Rege­ lungen unberührt.

Appears in 6 contracts

Samples: www.neelmeyer.de, www.jura.uni-mannheim.de, www.nl.bk.mufg.jp

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Appears in 4 contracts

Samples: aion.eu, cdn.unitplus.eu, www.raisin.bank

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.caceis.com, www.caceis.com, www.caceis.com

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.suedwestbank.de, www.suedwestbank.de, www.etrisbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd- währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der WährungWäh- rung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit Verbindlich- keit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse Ereig- nisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung Ausfüh- rung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen Rege- lungen unberührt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.targobank.de, www.frankfurter-bankgesellschaft.com, www.rautenschleinbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsgutha- bens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung Wäh- rung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen ei- genen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein DevisentermingeschäftDe- visentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbind- lichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines ei- nes Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremd- währungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter be- dingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der WährungWäh- rung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung An- schaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung Aus- führung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige fäl- lige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd- währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung Er- füllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen ande- ren Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen eige- nen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander mitein- ander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.icbc.de, www.vtb.eu

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos bar­ geldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremdwäh­ rungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken Ban­ ken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Be­ trages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwäh­ rungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Las­ ten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang Um­ fang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtetverpflich­ tet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetztaus­ gesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen For­ derungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.ikb.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd­ währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd­ währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der WährungWäh­ rung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit Verbindlich­ keit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse Ereig­ nisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung Ausfüh­ rung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen Rege­ lungen unberührt.. 40.000 (01/23)_S_Mizuho Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsge­ schäften ergibt sich aus dem „Preis­ und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterah­ menvertrag. 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)

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Samples: www.mizuhogroup.com

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel z.B. durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel z.B. ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremdwährungs- verbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit Verbind- lichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der WährungWäh- rung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten Verfü- gung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.sikb.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel z. B. durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank ING nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank ING mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel z. B. ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank ING zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens Fremd- währungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremdwährungsverbind- lichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank ING in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank ING auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung Verpflich- tung der Bank ING zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens Fremdwährungs- guthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank ING vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der BankING, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: w7consulting.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd- 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags ei- nes Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung Er- füllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen ande- ren Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen eige- nen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander mitein- ander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.santander.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter Maßnahmen bedingter Maß- nahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.merckfinck.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungs- guthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags ei- nes Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu La- sten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter po- litisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung Wäh- rung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung Ver- pflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen Re- gelungen unberührt.

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Samples: pic.bankofchina.com

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zulast en des Fremdwährungsgut- Fremdwährungsgut-habens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Bet rags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto Kont o des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart istist . Die Verpflichtung Verpflicht ung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zulast en eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautetlaut et, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht n icht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtetverpflicht et. Die Verpflichtung Verpflicht ung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig 1 Bankarbeitstage sindalleWerktage, außer Sonnabende und24. und31.Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). vollst ändig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige gegenseit ige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.dzbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungs- guthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtetver- pflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.vr-genobank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel z. B. durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel z. B. ein DevisentermingeschäftDevisen- termingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremd- währungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickelnabzu- wickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremd- währungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen ver- fügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander miteinan- der zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.volksbank-pirna.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu- lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung Einschal- tung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses Hau- ses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit Ver- bindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt einge- schränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung Verpflich- tung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen Forderun- gen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.volksbank-baumberge.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel z. B. durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel z. B. ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange so lange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: konto.biw-bank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsgut- habens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein DevisentermingeschäftDevi- sentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines ei- nes Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremd- währungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter be- dingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der WährungWäh- rung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung An- schaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung Aus- führung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige ge- genseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnenverrech- nen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.fuggerbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen Verfü- gungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens Fremdwäh- rungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt einge- schränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung Anschaf- fung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten Verfü- gung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnenverrech- nen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.targobank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd­ währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd­ währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der WährungWäh­ rung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit Verbindlich­ keit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse Ereig­ nisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung Ausfüh­ rung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen Rege­ lungen unberührt.. 40.000 (09/21)_S_Berlin_Hyp Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsge­ schäften ergibt sich aus dem „Preis­ und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterah­ menvertrag. 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)

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Samples: www.berlinhyp.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen e igenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: terms.metro-fs.com

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungs- guthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Stand: 01/2023 Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung Erfül- lung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden vor- stehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.bmwbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen Ver- fügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein DevisentermingeschäftDevisenterminge- schäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden Kun- den in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens Fremdwäh- rungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz Ab- satz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauernandau- ern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung An- schaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: cms.real-estate.ten31.com

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungs guthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter Maßnahmen bedingter Maß nahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten Verfü gung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens Fremdwährungs guthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren aus führen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben dersel ben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtunbe rührt.

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Samples: btv-bank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel z. B. durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel z. B. ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange so lange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage in Deutschland außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.degiro.ch

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd­ währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremd­ währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der WährungWäh­ rung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit Verbindlich­ keit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse Ereig­ nisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung Ausfüh­ rung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen Rege­ lungen unberührt.. 40.000 (01/23) _S_Sydbank Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsge­ schäften ergibt sich aus dem „Preis­ und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterah­ menvertrag. 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)

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Samples: www.sydbank.de

Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten Überwei­ sungen zu Lasten des Fremdwährungsgut- habensFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickeltab­ gewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlich- keit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwäh- rungsguthaben Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch beding- ter bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen Maß­ nahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung Ver­ pflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausfüh- ren ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.vermoegenszentrum.de