Aufwendungsersatzanspruch der DZ BANK. Der Auftraggeber wird der DZ BANK alle Aufwendun- gen und Auslagen ersetzen, die ihr im Zusam- menhang mit der Ausführung seines Avalauftrages einschließlich einer gerichtlichen und außergerichtli- chen Rechtsverfolgung im In- und Ausland entstehen und die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung vorliegt. Bei indirekten Avalen sind auch alle von der Zweitbank in Rech- nung gestellten Provisionen, Entgelte und Auslagen zu ersetzen.
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Samples: Bank Guarantee Agreement, Bank Guarantee Agreement, Bank Guarantee Agreement
Aufwendungsersatzanspruch der DZ BANK. Der Auftraggeber wird der DZ BANK alle Aufwendun- gen und Auslagen ersetzen, die ihr im Zusam- menhang Zusammenhang mit der Ausführung seines Avalauftrages einschließlich einer gerichtlichen und außergerichtli- chen Rechtsverfolgung außergerichtlichen Rechtsver- folgung im In- und Ausland entstehen und die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung vorliegt. Bei indirekten Avalen sind auch alle von der Zweitbank in Rech- nung Rechnung gestellten Provisionen, Entgelte und Auslagen zu ersetzen.
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Samples: Akkreditivvertrag, Akkreditivauftrag, Akkreditivauftrag
Aufwendungsersatzanspruch der DZ BANK. Der Auftraggeber wird der DZ BANK alle Aufwendun- gen und Auslagen ersetzen, die ihr im Zusam- menhang Zusammenhang mit der Ausführung seines Avalauftrages einschließlich einer gerichtlichen und außergerichtli- chen außergerichtlichen Rechtsverfolgung im In- und Ausland entstehen und die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung vorliegt. Bei indirekten Avalen sind auch alle von der Zweitbank in Rech- nung Rechnung gestellten Provisionen, Entgelte und Auslagen zu ersetzen.
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