Schweigepflichtentbindungserklärung Musterklauseln

Schweigepflichtentbindungserklärung. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflicht-Entbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
Schweigepflichtentbindungserklärung. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher in der Schaden-/ Leistungsanzeige auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen: Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers (Vertragsdaten) gespeichert. Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit. Jeder Ihrer Zugriffe auf das Internetangebot der Neodigital Versicherung AG wird in einer Protokolldatei für eine begrenzte Zeit mit folgenden Daten gespeichert: - Datum und Uhrzeit des Abrufs, - Anfragedetails und Zieladresse, - Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge und - Meldung, ob der Abruf erfolgreich war. Diese Daten werden für statistische und Sicherungszwecke sowie zur Optimierung unseres Internetangebotes ausgewertet. Es erfolgt keine personenbezogene Auswertung oder Profilbildung. Dessen ungeachtet behalten wir uns vor, Ihre IP-Adresse bei Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Neodigital Versicherung AG auszuwerten.
Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass der Psychotherapeut für die Beantragung der Kostenübernahme einen Bericht über die Beschwerden, die Problematik und den Therapieplan übermittelt, der anonymisiert an einen unabhängigen Gutachter weitergeleitet wird. Insoweit entbinde ich hiermit den Psychotherapeuten von seiner Schweigepflicht ausdrücklich. Ich bin mir bewusst, dass meine Erklärung jederzeit widerruflich ist. Datum und Unterschrift des Patienten/der Patientin bzw. Sorgeberechtigten
Schweigepflichtentbindungserklärung. Auch die Übermittlung von Daten, die ähnlich wie bei einem Arzt einem Berufsgeheimnis unterliegen, setzt Ihre spezielle Erlaubnis voraus. Deshalb enthalten unsere Antragsformulare in der Kranken-, Lebens-, Unfall-, Praxis-Ausfall- und Betriebs-Ausfallversicherung auch eine Klausel zur Entbindung von der Schweigepflicht.
Schweigepflichtentbindungserklärung. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des BDSG sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.B. Ärzten, erheben zu dürfen. Wir benötigen Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistancegesellschaften oder IT Dienstleister weiterleiten zu dürfen. Bei Personenversicherungen, wie zum Beispiel der Lebens-, Unfall- und Kranken-/Pflegeversicherung, ist daher im Antrag für vorgenannte Zwecke auch eine datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nennen:
Schweigepflichtentbindungserklärung. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie zum Beispiel beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kran- ken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch die Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bank- verbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, zum Bei- spiel eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie zum Beispiel den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Le- bensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf ei- nen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb ge- ben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende ver- sicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Bei- trag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlages, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedie- nen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Abgabe seiner Vertragserklärung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenab- wicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören zum Bei- spiel frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventu- elle Widersprüche in den Angaben des Versicher...
Schweigepflichtentbindungserklärung. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Be- troffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In
Schweigepflichtentbindungserklärung. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag bzw. in Schaden-/ Leistungsanzeigen auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. Dieser speichert Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichert der Versicherer Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz- Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
Schweigepflichtentbindungserklärung. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffe- nen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Per- sonenversicherung) ist daher im Antrag bzw. in Schaden-/ Leistungsanzeigen auch eine Schwei- gepflichtentbindungsklausel enthalten. Im folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
Schweigepflichtentbindungserklärung. Dazu ist auch für die Übermittlung von Daten, wie z. B. an einen Arzt, der einem Berufsgeheimnis unterliegt, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) erforderlich. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Versicherungsantrag bzw. bei Schaden-/ Leistungsanzeigen auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel aufgeführt. Zunächst werden bei uns die Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind, gespeichert. Dabei handelt es sich um die sog. Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten. Antragsdaten sind alle Angaben im Versicherungsantrag. Vertragsdaten umfassen alle versicherungstechnischen Daten wie z.B.: Xxxxxxxxxxxx (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes. Leistungsdaten sind die Angaben, die bei einem Versicherungsfall gespeichert werden. Dies sind z.B. die Angaben zum Schaden, ggfs. Angaben von Dritten (beispielsweise der vom Arzt ermittelte Grad der Berufsunfähigkeit, Feststellung der Reparaturwerkstat über einen Unfall oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag).