Ausbaustoffe Musterklauseln

Ausbaustoffe. Soweit in den Positionen des LV ausgebaute Stoffe, Materialien u. ä. in Eigentum des AN zu übernehmen sind, ist das dahingehend zu verstehen, dass der AN diese Materialien gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/ AbfG) einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung zuzuführen hat.

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  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  • Auslandsschäden Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Krankenhaustagegeld 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. 2. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen und Kuranstalten.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch