Mietsachschäden Musterklauseln

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht
Mietsachschäden. 3.11.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäfts- reisen an gemieteten Räumen in Gebäuden entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Mietsachschäden. G.6.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken
Mietsachschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen Sachen wie z.B. Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder Bäume. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung. Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von fremden beweglichen Sachen bzw. Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 50.000 EUR im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden
Mietsachschäden. Eingeschlossen ist - abweichend von 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht
Mietsachschäden. Eingeschlossen ist - abweichend von 7.6 und 7.10 b) AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden
Mietsachschäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden an den für berufliche oder betriebliche Zwecke gemieteten, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden oder Räumen durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Sturm oder durch sonstigen Regress eines Sachversicherers.
Mietsachschäden. Eingeschlossen sind ‒ abweichend von Ziff. 7.6 und 7.10 b AHB ‒ Mietsachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden in folgendem Umfang:
Mietsachschäden. 3. Schlüsselverlust (privat und beruflich)
Mietsachschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind bewegliche Sachen in Hotels, Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Ausgeschlossen sind