Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie u. a. Schulfernseh- und Schulhörfunkprogramme) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Entgelt für eine beliebige Anzahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem Monat.
Appears in 3 contracts
Samples: Tarifvertrag Über Die Urheberrechte Arbeitnehmerähnlicher Personen, Tarifvertrag Über Die Urheberrechte Arbeitnehmerähnlicher Personen, Tarifvertrag Über Die Urheberrechte Arbeitnehmerähnlicher Personen
Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie u. a. Schulfernseh- und SchulhörfunkprogrammeSchulhörfunkpro- gramme) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Entgelt für eine beliebige Anzahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem Monat.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag Über Die Urheberrechte Arbeitnehmerähnlicher Personen
Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie u. a. u.a. Schulfernseh- und SchulhörfunkprogrammeSchul- hörfunkprogramme) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Entgelt für eine beliebige Anzahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem MonatMonat22.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag
Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie u. a. Schulfernseh- und Schulhörfunkprogramme) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Entgelt für eine beliebige Anzahl Zahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem MonatMonat17.
Appears in 1 contract
Samples: Honorarbedingungen Für Mitwirkende