Vergütungen. Dienstgrad Grund- vergütung € Abschlagszahlung nach § 15 MTV-See bzw. Grundlohner- gänzung nach § 16 MTV-See1 € Pauschalierte Überstunden- vergütung € Summe € 1. Kapitäne und Schiffsoffiziere auf Schiffen von mehr als 3500 BRZ Kapitän 5.501 1.690 7.191
Vergütungen. Konzeption 800 1,90 2,00 Eigenkapitalbeschaffung 3.600 8,57 9,00 Marketing 400 0,95 1,00 Verkaufsprospekt 95 0,23 0,24 Treuhandvergütung 35 0,08 0,09 Nicht abziehbare Vorsteuer 214 0,51 0,53 Rechts- und Beratungskosten 160 0,38 0,40 Sonstiges 0 0 0 Nicht abziehbare Vorsteuer 26 0,06 0,06
Vergütungen. In Anlehnung an § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrags betragen die effektiv erhobenen Stufenkommissionssätze (es kommt jeweils für das gesamte Volumen nur ein Satz zur Anwendung, abhängig vom Volumen des jeweiligen Teilvermögens) für die Lei- tung und die Aufgaben der Depotbank zurzeit monatlich: OLZ - Equity World ex CH Optimized ESG OLZ – Equity World ex CH Optimized ESG 2 OLZ - Equity World Optimized ESG OLZ – Equity Europe ex CH Optimized ESG Volumen in CHF Mio. gilt für die Klassen: «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» «IH» «I-X» «I-XH» gilt für die Klassen: «I-A (CHF hedged)» «I-C» gilt für die Klassen: «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» «IH» «I-X» «I-XH» gilt für die Klassen: «I-A (CHF hedged)» «I-B (EUR)» «I-C» «I-X» «I-XH» - 100 0.115% p.a. 0.117% p.a. 0.13% p.a. 0.13% p.a. 100 200 0.0900% p.a. 0.097% p.a. 0.100% p.a. 0.100% p.a. 200 300 0.0800% p.a. 0.082% p.a. 0.090% p.a. 0.090% p.a. 300 400 0.0650% p.a. 0.067% p.a. 0.070% p.a. 0.070% p.a. 400 450 0.0600% p.a. 0.062% p.a. 0.065% p.a. 0.065% p.a. 450 500 0.0550% p.a. 0.057% p.a. 0.061% p.a. 0.061% p.a. 500 550 0.0500% p.a. 0.052% p.a. 0.059% p.a. 0.059% p.a. 550 600 0.0500% p.a. 0.052% p.a. 0.057% p.a. 0.057% p.a. 600 650 0.0500% p.a. 0.052% p.a. 0.055% p.a. 0.055% p.a. 650 700 0.0500% p.a. 00.052% p.a. 0.053% p.a. 0.053% p.a. - 50 0.085% p.a.. - 50 0.085% p.a. 50 100 0.080% p.a. 50 100 0.080% p.a. 100 200 0.055% p.a. 100 200 0.055% p.a. Erreichen die berechneten Kommissionen das jeweils nachstehend genannte Mini- mum pro Teilvermögen und p.a. nicht, so wird die Differenz vorbehaltlich der jewei- ligen Grenze gemäss § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrages dem Vermögen des jeweiligen Teilvermögens belastet. – Equity World ex CH Optimized ESG CHF 90 000 – Equity World ex CH Optimized ESG 2 CHF 90'000 – Equity World Optimized ESG CHF 90'000 – Equity Europe ex CH Optimized ESG CHF 80'000 – Money Market CHF CHF 80'000 – Bond CHF ESG CHF 45'000 In Anlehnung an § 19 Ziff. 2 des Fondsvertrags betragen die effektiv erhobenen Kommissionssätze für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb zurzeit monat- lich: «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» 0.50% p.a. 0.45% p.a. 0.45% p.a. «IH» 0.50% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-XH» 0.0%2 «I-A (CHF hedged)» 0.45% p.a. «I-C» 0.45% p.a. «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» 0.50% p.a. 0.45% p.a. 0.45% p.a. «IH» 0.50% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-XH» 0.0%2 «I-A (CHF hedged)» 0.60% p.a. «I-B (EUR)» 0.85% p.a. «I-C» 0.60% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-XH» 0.0%2 «I-X» 0.0%2 «I-A» 0.35% p.a. «I» 0.25% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-A» 0.25% p.a.
Vergütungen. Die Einräumung der Rechte nach den Absätzen (2), (3) und (6) ist mit den Bezügen aus dem Ar- beitsverhältnis abgegolten. Die Abgeltung für die Einräumung der Rechte nach Absatz (4) kann zukünftig Gegenstand eines besonderen Tarifvertrages - auch mit zum Nachteil der Arbeitnehmerin abweichenden Bedingun- gen - sein.
Vergütungen. Eine Stundenabrechnung erfolg stets im fairen ¼ - Stunden/takt. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert ist oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurde. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugzinsen mit 5 % zu berechnen ( § 288 BGB ). Kommt ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so stehen den Auftragnehmer 50% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, das dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
Vergütungen. Nachtarbeit Sonntagsarbeit
Vergütungen. Dienstgrad Grund- Abschlagszahlung Pauschalierte Summe
Vergütungen. 9.1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wird das Honorar für die Erfüllung der Arbeiten durch ARCON nach Zeitaufwand berechnet. Auslagen für Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungs- spesen, Versandkosten, Material, Steuern, Gebühren etc. werden nach effektivem Auf- wand in Rechnung gestellt.
Vergütungen. (1) Die Abrechnung für angelieferte Schlachttiere erfolgt, sofern im Einzelfall nichts anderes ver- einbart ist, nach dem zwischen der VVG und dem Schlachtbetrieb für den Ablieferungszeitraum geltenden Schlachtpreisvereinbarungen.
Vergütungen. Die Vergütungsrichtlinien und -praktiken der Verwaltungsgesellschaft entsprechenden den Anforderungen der OGAW-Verordnungen sowie den Anforderungen der ESMA-Leitlinien (soweit erforderlich und zutreffend). Die Verwaltungsgesellschaft wird sicherstellen, dass für alle Delegierten (einschließlich des Anlageverwalters), die gemäß der ESMA-Leitlinien denselben Anforderungen unterliegen, gleichwertige Vergütungsrichtlinien und -praktiken gelten (soweit erforderlich und zutreffend). Die Vergütungspolitik entspricht dem Ziel der Verwaltungsgesellschaft einer guten Unternehmensführung, fördert ein solides und effektives Risikomanagement und gibt keine Anreize zum Eingehen von Risiken, die dem Risikoprofil des betreffenden Fonds oder den im Gründungszertifikat formulierten Vorgaben zuwiderlaufen. Sie entspricht außerdem dem Anlageziel des jeweiligen Fonds und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungspolitik wird jährlich (oder bei Bedarf auch häufiger) durch den Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft überprüft, unter der Leitung des unabhängigen und nicht geschäftsführenden Vorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Vergütungssystem insgesamt wie gewünscht funktioniert und die gezahlten Vergütungen für jeden Fonds angemessen sind. Die Überprüfung soll zudem gewährleisten, dass die Vergütungspolitik den geltenden Best-Practice-Richtlinien und regulatorischen Anforderungen entspricht, die sich von Zeit zu Zeit ändern können. Detaillierte Informationen zur Vergütungspolitik, wie beispielsweise (i) eine Beschreibung der Berechnungsweise für Vergütungen und sonstige Bezüge; (ii) die Identität der für die Zuteilung von Vergütungen und Bezügen verantwortlichen Personen; und (iii) die Zusammensetzung des Vergütungsausschusses (sofern vorhanden), können auf der Website xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxx- xxxxxx.xxx/XxxxxxxxxxxxXxxxxx.xxx eingesehen werden, und Aktionäre erhalten kostenlos ein Papierexemplar, sobald das Dokument verfügbar ist.