Vergütungen Musterklauseln

Vergütungen. Dienstgrad Grund- vergütung € Abschlagszahlung nach § 15 MTV-See bzw. Grundlohner- gänzung nach § 16 MTV-See1 € Pauschalierte Überstunden- vergütung € Summe € 1. Kapitäne und Schiffsoffiziere auf Schiffen von mehr als 3500 BRZ Kapitän 5.570 1.711 7.281
Vergütungen. Konzeption 800 1,90 2,00 Eigenkapitalbeschaffung 3.600 8,57 9,00 Marketing 400 0,95 1,00 Verkaufsprospekt 95 0,23 0,24 Treuhandvergütung 35 0,08 0,09 Nicht abziehbare Vorsteuer 214 0,51 0,53 Rechts- und Beratungskosten 160 0,38 0,40 Sonstiges 0 0 0 Nicht abziehbare Vorsteuer 26 0,06 0,06
Vergütungen. Die Einräumung der Rechte nach den Absätzen (2), (3) und (6) ist mit den Bezügen aus dem Ar- beitsverhältnis abgegolten. Die Abgeltung für die Einräumung der Rechte nach Absatz (4) kann zukünftig Gegenstand eines besonderen Tarifvertrages - auch mit zum Nachteil der Arbeitnehmerin abweichenden Bedingun- gen - sein.
Vergütungen. Eine Stundenabrechnung erfolg stets im fairen ¼ - Stunden/takt. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert ist oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurde. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugzinsen mit 5 % zu berechnen ( § 288 BGB ). Kommt ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so stehen den Auftragnehmer 50% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, das dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
Vergütungen. Nachtarbeit Sonntagsarbeit
Vergütungen. Dienstgrad Grund- Abschlagszahlung Pauschalierte Summe
Vergütungen. 9.1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wird das Honorar für die Erfüllung der Arbeiten durch ARCON nach Zeitaufwand berechnet. Auslagen für Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungs- spesen, Versandkosten, Material, Steuern, Gebühren etc. werden nach effektivem Auf- wand in Rechnung gestellt.
Vergütungen. (1) Die Abrechnung für angelieferte Schlachttiere erfolgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, nach dem zwischen der VVG und dem Schlachtbetrieb für den Ablieferungszeitraum geltenden Schlachtpreisvereinbarungen.
Vergütungen. In Anlehnung an § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrags betragen die effektiv erhobenen Stufenkommissionssätze (es kommt jeweils für das gesamte Volumen nur ein Satz zur Anwendung, abhängig vom Volumen des jeweiligen Teilvermögens) für die Lei- tung und die Aufgaben der Depotbank zurzeit monatlich: OLZ - Equity World ex CH Optimized ESG OLZ – Equity World ex CH Optimized ESG 2 OLZ - Equity World Optimized ESG OLZ – Equity Europe ex CH Optimized ESG Volumen in CHF Mio. gilt für die Klassen: «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» «IH» «I-X» «I-XH» gilt für die Klassen: «I-A (CHF hedged)» «I-C» gilt für die Klassen: «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» «IH» «I-X» «I-XH» gilt für die Klassen: «I-A (CHF hedged)» «I-B (EUR)» «I-C» «I-X» «I-XH» - 100 0.115% p.a. 0.117% p.a. 0.13% p.a. 0.13% p.a. 100 200 0.0900% p.a. 0.097% p.a. 0.100% p.a. 0.100% p.a. 200 300 0.0800% p.a. 0.082% p.a. 0.090% p.a. 0.090% p.a. 300 400 0.0650% p.a. 0.067% p.a. 0.070% p.a. 0.070% p.a. 400 450 0.0600% p.a. 0.062% p.a. 0.065% p.a. 0.065% p.a. 450 500 0.0550% p.a. 0.057% p.a. 0.061% p.a. 0.061% p.a. 500 550 0.0500% p.a. 0.052% p.a. 0.059% p.a. 0.059% p.a. 550 600 0.0500% p.a. 0.052% p.a. 0.057% p.a. 0.057% p.a. 600 650 0.0500% p.a. 0.052% p.a. 0.055% p.a. 0.055% p.a. 650 700 0.0500% p.a. 00.052% p.a. 0.053% p.a. 0.053% p.a. > 200 0.05%p.a. Erreichen die berechneten Kommissionen das jeweils nachstehend genannte Mini- mum pro Teilvermögen und p.a. nicht, so wird die Differenz vorbehaltlich der jewei- ligen Grenze gemäss § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrages dem Vermögen des jeweiligen Teilvermögens belastet. – Equity World ex CH Optimized ESG CHF 90 000 – Equity World ex CH Optimized ESG 2 CHF 90'000 – Equity World Optimized ESG CHF 90'000 – Equity Europe ex CH Optimized ESG CHF 80'000 – Bond CHF ESG CHF 45'000 In Anlehnung an § 19 Ziff. 2 des Fondsvertrags betragen die effektiv erhobenen Kommissionssätze für die Vermögensverwaltung und den Vertrieb zurzeit monat- lich: «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» 0.50% p.a. 0.45% p.a. 0.45% p.a. «IH» 0.50% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-XH» 0.0%2 «I-A (CHF hedged)» 0.45% p.a. «I-C» 0.45% p.a. «I» «I-A (CHF hedged)» «I-C» 0.50% p.a. 0.45% p.a. 0.45% p.a. «IH» 0.50% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-XH» 0.0%2 «I-A (CHF hedged)» 0.60% p.a. «I-B (EUR)» 0.85% p.a. «I-C» 0.60% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-XH» 0.0%2 «I» 0.25% p.a. «I-X» 0.0%2 «I-A» 0.25% p.a.
Vergütungen. Die Vergütungen sind in der Tabelle unter Ziffer 1 geregelt. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte im Sinne der SFAMA Transparenzrichtlinie vom 22. Mai 2014. Im Rahmen von Execution-only Mandaten können die Fondsleitung und deren Beauftragte bei den Anteilsklas- sen «I-B», «I-X» und «U-X» Gebühren mit den Anlegern individuell vereinbaren. Die Voraussetzungen für indi- viduell vereinbarte Gebühren richten sich nach denjenigen von Rabatten. Individuell vereinbarte Gebühren sind somit zulässig, sofern sie - das Vermögen des entsprechenden Teilvermögens nicht zusätzlich belasten; - aufgrund von objektiven Kriterien festgelegt werden; - sämtliche Anleger , welche die objektiven Kriterien erfüllen und eine individuell vereinbarte Gebühr verlangen, unter gleichen zeitlichen Voraussetzungen grundsätzlich gleich behandelt werden. Sofern die Fondsleitung und ihre Beauftragten mit den Anlegern der entsprechenden Anteilsklassen Gebühren individuell vereinbaren, kommen dabei folgende objektiven Kriterien zur Anwendung: - das vom Anleger im Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögen gehaltene Anlagevolumen; - gegebenenfalls das vom Anleger gehaltene Gesamtvolumen und Gesamterlös in der Produktpalette des Promoters (inklusive UBS Gruppe, UBS Anlagestiftungen etc.); - das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. die Anlagedauer oder das Investitionsquartal); - die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase des Teilvermögens. Auf Anfrage des Anlegers legen die Fondsleitung oder deren Beauftragte die Anwendung der Kriterien auf sei- ne Situation und die daraus resultierende Höhe der Gebühr kostenlos offen.