Common use of Ausführung als Kommissionsgeschäft Clause in Contracts

Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die ebase führt Aufträge über den Kauf und/oder Verkauf von Fondsanteilen im In- und Ausland als Kommissionärin für den Kunden aus. Hierzu schließt die ebase im eigenen Namen für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Verwaltungsgesellschaft (ausgenom- men ETFs) ein Kauf-/Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches ab, oder sie beauftragt einen anderen Kom- missionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Kauf-/Verkaufsgeschäfte (Ausführungsgeschäfte) in Bezug auf ETFs werden von der ebase für Rechnung des Kunden mit dem Market Maker (derzeit die Société Générale S. A. Zweigniederlassung Frankfurt am Main – im Folgen- den Société Générale S. A.) außerbörslich zu Kauf- und Verkaufskursen und ggf. unter Berechnung eines ETF-Transaktionsentgeltes gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis abgewickelt. Die ebase fasst börsentäglich die Summe der Kauf- und Verkaufsaufträge, die bis zur Cut-off- Zeit des jeweiligen Fonds bei der ebase vorliegen, zusammen (Blockorder). Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei der ebase erfragt bzw. über die Fondssuche unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Im Anschluss daran übermittelt die ebase, über ihren Zwischenkommissionär, der Société Généra- le S. A., jeweils einen Kauf- und Verkaufsauftrag, den diese als Market-Maker außerbörslich selbst erfüllt. Die ebase nimmt im Depot keine Weisungen des Kunden bezüglich des Order- wegs entgegen. Weitere bzw. zusätzliche Orderwege als die oben beschrie- benen werden bei der ebase im Depot nicht angeboten. Die ebase weist den Kunden darauf hin, dass eine Auftragsdurchführung über eine Wertpapierbörse oder andere einer Wertpapierbörse vergleichbare Handelsplätze im Einzelfall für ihn günstiger sein könnte. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Ge- schäftsbedingungen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der ebase. Die ebase ist zur Ausführung von Aufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Kunden zur Ausführung aus- reicht. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die ebase den Kunden unverzüglich unterrichten.

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