Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die ebase führt Aufträge über den Kauf und/oder Verkauf von In- vestmentfondsanteilen im In- und Ausland als Kommissionärin für den Kunden aus. Hierzu schließt sie für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Verwal- tungsgesellschaft oder sonstigen ausgebenden Stellen ein Kauf-/ Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- rungsgeschäft abzuschließen. Im Falle von Umschichtungsaufträgen wird die ebase bei der Rückgabe der umzuschichtenden Fonds- anteile und beim Erwerb der neuen Fondsanteile als Kommissionärin des Kunden tätig. Ein weiterer bzw. zusätzlicher Orderweg wird bei der ebase nicht angeboten. Die ebase nutzt – ggf. unter Einbezie- hung eines Zwischenkommissionärs – die jeweilige Verwaltungsge- sellschaft als am besten geeignete Stelle im Sinne des § 33 a Wert- papierhandelsgesetz (WpHG) zur Beschaffung von Fondsanteilen. Die ebase weist darauf hin, dass es weitere Bezugsquellen für Fondsanteile (z. X. Xxxxxx) gibt, über die eine Beschaffung im Einzel- fall ggf. auch günstiger durchgeführt werden könnte. Die Ausfüh- rungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Aus- führungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedin- gungen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der ebase. Die ebase ist zur Ausführung von Aufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Kun- den zur Ausführung ausreicht. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die ebase den Kunden unverzüglich un- terrichten.
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Samples: General Terms and Conditions, Investment Depot Agreement
Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die ebase führt Aufträge über den Kauf und/oder Verkauf von In- vestmentfondsanteilen im In- und Ausland als Kommissionärin für den Kunden aus. Hierzu schließt sie für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Verwal- tungsgesellschaft oder sonstigen ausgebenden Stellen ein Kauf-/ Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, ab oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- rungsgeschäft abzuschließen. Im Falle von Umschichtungsaufträgen wird die ebase bei der Rückgabe der umzuschichtenden Fonds- anteile Fondsan- teile und beim Erwerb der neuen Fondsanteile als Kommissionärin des Kunden tätig. Ein weiterer bzw. zusätzlicher Orderweg wird bei der ebase nicht angeboten. Die ebase nutzt – ggf. unter Einbezie- hung eines Zwischenkommissionärs – die jeweilige Verwaltungsge- sellschaft als am besten geeignete Stelle im Sinne des § 33 a Wert- papierhandelsgesetz (WpHG) zur Beschaffung von Fondsanteilen. Die ebase weist darauf hin, dass es weitere Bezugsquellen für Fondsanteile (z. X. Xxxxxx) gibt, über die eine Beschaffung im Einzel- fall ggf. auch günstiger durchgeführt werden könnte. Die Ausfüh- rungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Aus- führungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedin- gungen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der ebase. Die ebase ist zur Ausführung von Aufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Kun- den zur Ausführung ausreicht. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die ebase den Kunden unverzüglich un- terrichtenunterrichten.
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Samples: Managed Depot Agreement
Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die ebase führt Aufträge über den Kauf und/oder Verkauf von In- vestmentfondsanteilen Investment- fondsanteilen im In- und Ausland als Kommissionärin für den Kunden aus. Hierzu schließt sie für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft oder sonstigen ausgebenden Stellen ein Kauf-/ Verkaufsgeschäft Kauf-/Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- rungsgeschäft Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Falle von Umschichtungsaufträgen Umschichtungsaufträ- gen wird die ebase bei der Rückgabe der umzuschichtenden Fonds- anteile Fondsanteile und beim Erwerb der neuen Fondsanteile als Kommissionärin des Kunden tätig. Ein weiterer bzw. zusätzlicher Orderweg wird bei der ebase nicht angeboten. Die ebase nutzt – ggf. unter Einbezie- hung Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – die jeweilige Verwaltungsge- sellschaft je- weilige Verwaltungsgesellschaft als am besten geeignete Stelle im Sinne des § 33 a Wert- papierhandelsgesetz Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Beschaffung von Fondsanteilen. Die ebase weist darauf hin, dass es weitere Bezugsquellen für Fondsanteile (z. X. Xxxxxx) gibt, über die eine Beschaffung im Einzel- fall Einzelfall ggf. auch günstiger durchgeführt werden könnte. Die Ausfüh- rungsgeschäfte Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Aus- führungsplatz Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen des Vertragspartners der ebase. Die ebase ist zur Ausführung von Aufträgen Aufträ- gen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Kun- den Kunden zur Ausführung ausreicht. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die ebase den Kunden unverzüglich un- terrichtenunterrichten.
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Samples: General Terms and Conditions
Ausführung als Kommissionsgeschäft. Die ebase führt Aufträge über den Kauf und/oder Verkauf von In- vestmentfondsanteilen im In- und Ausland als Kommissionärin für den Kunden aus. Hierzu schließt sie für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – mit der Verwal- tungsgesellschaft Kapital- anlage-/Investmentgesellschaft oder sonstigen ausgebenden Stellen Stel- len ein Kauf-/ Verkaufsgeschäft Kauf-/Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- rungsgeschäft Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Falle von Umschichtungsaufträgen Umschich- tungsaufträgen wird die ebase bei der Rückgabe der umzuschichtenden Fonds- anteile umzuschich- tenden Fondsanteile und beim Erwerb der neuen Fondsanteile als Kommissionärin des Kunden tätig. Ein weiterer bzw. zusätzlicher Orderweg Or- derweg wird bei der ebase nicht angeboten. Die ebase nutzt nutzt– ggf. unter Einbezie- hung Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – die jeweilige Verwaltungsge- sellschaft Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft als am besten geeignete Stelle im Sinne des § 33 a Wert- papierhandelsgesetz Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Beschaffung von Fondsanteilen. Die ebase weist darauf hin, dass es weitere Bezugsquellen für Fondsanteile (z. X. Xxxxxx) gibt, über die eine Beschaffung im Einzel- fall Einzelfall ggf. auch günstiger durchgeführt werden wer- den könnte. Die Ausfüh- rungsgeschäfte Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Aus- führungsplatz Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften Rechtsvorschrif- ten und Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der ebase. Die ebase ist zur Ausführung von Aufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Kun- den Kunden zur Ausführung ausreicht. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird die ebase den Kunden unverzüglich un- terrichtenunterrichten.
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Samples: Investment Depot Agreement