Ausgabe von Scheckvordrucken. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Das Einlagenkreditinstitut hat beim Empfang der Vordrucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvordrucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die Angabe im Feld IBAN auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzubewahren.
(2) Kommt ein Scheckvordruck oder der in der Scheckpackung enthaltene Vordruck für die Empfangsbescheinigung abhanden, so ist dies dem zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Schließung des Xxxxxx hat das Einlagenkredit- institut unbenutzt gebliebene Scheckvordrucke und den Vordruck für die Empfangsbeschei- nigung unverzüglich zu vernichten oder an den KBS zurückzugeben bzw. entwertet zurück- zusenden.