Ausgabe von Scheckvordrucken Musterklauseln

Ausgabe von Scheckvordrucken. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Das Einlagenkreditinstitut hat beim Empfang der Vordrucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvordrucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die Angabe im Feld IBAN auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzubewahren.
Ausgabe von Scheckvordrucken. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Das Einlagenkreditinstitut hat beim Empfang der Vordrucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvordrucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die Angabe im Feld Konto-Nummer (von der Bank bestimmte Kennzeichnung des Xxxxxx) auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzubewah- ren.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.