Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogen.
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Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss Neu- abschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen vorhan- denen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung Vertragskündi- gung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- denausgegli- chen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig regelmä- ßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit Finanzierungs- möglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zug Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich we- sentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge Beitragsrückstände werden ebenfalls vom Rückkaufswert abgezogen.
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Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zug zugrunde Abzug zugrun- de liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert ebenfalls abgezogenabge- zogen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Renten Direktversicherung
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Einstellung der Beitragszahlung werden nicht genügend Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb aufge- baut. Dies muss im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- denwerden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes exter- nes Kapital wesentlich teurer wäre. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zug Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend entspre- chend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogenNähere Informationen zur beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits- rente sowie zu deren jeweiliger Höhe können Sie Ihrem Persön- lichen Vorschlag entnehmen.
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Samples: Fondsgebundene Versicherung
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Einstellung der Beitragszahlung werden nicht genügend Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb aufge- baut. Dies muss im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- denwerden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes exter- nes Kapital wesentlich teurer wäre. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zug Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend ent- sprechend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogenNähere Informationen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente sowie zu deren jeweiliger Höhe können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen.
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Samples: Fondsgebundene Versicherung
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss eines Vertrages partizipiert dieser neue Vertrag an bereits vorhande- nen vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her Solvenzmittel daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung einer Bei- tragsfreistellung gehen diese Solvenzmittel zukünftig eingeplanten Solvenzmit- tel dem verbleibenden Bestand verloren und verloren. Deshalb müssen deshalb diese Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- denwerden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich we- sentlich teurer wäre. Wir halten den Der Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessenist zulässig, wenn er angemessen ist. Sofern Dies ist im Zwei- fel von uns nachzuweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, beispielsweise weil der in Ihrem konkreten Einzelfall ermittelte Ab- zug nur in geringerer Höhe angemessen ist, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug über- haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dies könnte beispiels- weise sein, wenn die dem Ab- zug Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogenzutreffen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. wäre Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert ebenfalls abgezogenabge- zogen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Renten Direktversicherung
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Versiche- rungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (SolvenzmittelSol- venzmittel) durch den Versichertenbestand die Versicherungsnehmergemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss Neuabschluss eines Vertrages Ver- trages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmittelnvorhandenen Sol- venzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung Vertragskün- digung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand Be- stand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs Ab- zugs ausgeglichen wer- denwerden. Der interne Aufbau von Risikokapital Risi- kokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die dem der aufgrund Ihrer Kündi- gung oder Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Ab- zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug wesent- lich niedriger zu beziffern überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogener.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung Ver- tragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- denwerden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – • Auch im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzteiner Beitragsfreistellung stehen wegen der Finanzierung der Kosten nicht unbedingt Mittel in der Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Rente zur Verfügung. Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogenIm Unterschied zur Kündigung erfolgt im Falle einer Beitragsfreistellung jedoch kein Abzug.
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