Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln beste- hender Verträge. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Ver- tragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsneh- mer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Für Verträge mit laufender Beitragszahlung Y gilt zusätzlich: - Im Falle der Beitragsfreistellung wird kein Abzug nach § 169 VVG vorgenommen. Bei Kündigung eines beitragsfrei gestellten Vertrags fällt dagegen ein Abzug nach § 169 VVG an. § 1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Bedingungen? § 2 Was ist ein gemanagtes Portfolio und wie wird es angepasst? § 3 Wie können Sie die Zusammensetzung Ihres gemanagten Portfolios erfahren? § 4 Welche Regelungen gelten für die Fondsauswahl? § 5 Wie können Sie Ihr gemanagtes Portfolio wechseln? § 6 Wie können gemanagte Portfolios aus unserem Angebot genommen werden und was passiert in diesem Fall?
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Samples: Verbraucherinformation, Verbraucherinformation, Verbraucherinformation
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln beste- hender Verträge. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Ver- tragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsneh- mer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Für Verträge mit laufender Beitragszahlung Y gilt zusätzlich: - Im Falle der Beitragsfreistellung wird kein Abzug nach § 169 VVG vorgenommen. Bei Kündigung eines beitragsfrei gestellten Vertrags fällt dagegen ein Abzug nach § 169 VVG an. § 1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Bedingungen? § 2 Was ist ein gemanagtes Portfolio sind Index-Turbo und Index-Turbo Plus und wie wird es angepasstfunktionieren sie? § 3 Wie Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Zusammensetzung Ihres gemanagten Portfolios erfahrenden Index-Turbo oder den Index-Turbo Plus ein- bzw. ausschließen? § 4 Welche Regelungen gelten für die FondsauswahlWie entwickelt sich das eingesetzte Kapital? § 5 Wie können Sie Ihr gemanagtes Portfolio wechselnWelcher Stichtag wird für die Ermittlung des eingesetzten Kapitals zu Grunde gelegt? § 6 Wie können gemanagte Portfolios aus unserem Angebot genommen werden und was passiert Was gilt abweichend zu den Allgemeinen Bedingungen Ihrer Rentenversicherung mit Indexbeteili- gung? Soweit in diesem Fall?diesen Besonderen Bedingungen nichts Ab- weichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Bedin- gungen Ihrer Rentenversicherung mit Indexbeteiligung.
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Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln beste- hender Verträge. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Ver- tragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsneh- mer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Für Verträge mit laufender Beitragszahlung Y gilt zusätzlich: - Im Falle der Beitragsfreistellung wird kein Abzug nach § 169 VVG vorgenommen. Bei Kündigung eines beitragsfrei gestellten Vertrags fällt dagegen ein Abzug nach § 169 VVG an. § 1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Bedingungen? § 2 Was ist ein gemanagtes Portfolio sind Index-Turbo und Index-Turbo Plus und wie wird es angepasstfunktionieren sie? § 3 Wie Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Zusammensetzung Ihres gemanagten Portfolios erfahrenden Index-Turbo oder den Index-Turbo Plus ein- bzw. ausschließen? § 4 Welche Regelungen gelten für die FondsauswahlWie entwickelt sich das eingesetzte Kapital? § 5 Wie können Sie Ihr gemanagtes Portfolio wechselnWelcher Stichtag wird für die Ermittlung des eingesetzten Kapitals zu Grunde gelegt? § 6 Wie können gemanagte Portfolios aus unserem Angebot genommen werden und was passiert Was gilt abweichend zu den Allgemeinen Bedingungen Ihrer Rentenversicherung mit Indexbeteiligung? Soweit in diesem Fall?diesen Besonderen Bedingungen nichts Ab- weichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Bedin- gungen Ihrer Rentenversicherung mit Indexbeteiligung.
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Samples: Insurance Agreement
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln beste- hender Verträge. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Ver- tragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsneh- mer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Für Verträge mit laufender Beitragszahlung Y ↑ gilt zusätzlich: - Im Falle der Beitragsfreistellung wandelt sich Ihre Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetz- tem garantierten Kapital und herabgesetzter garantierter Mindestrente um. Bei der Beitragsfreistellung legen wir das Vertragsguthaben zu Grunde. Dabei wird kein Abzug nach § 169 VVG vorgenommen. Bei Kündigung eines beitragsfrei beitrags- frei gestellten Vertrags fällt dagegen ein Abzug nach § 169 VVG an. § 1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Bedingungen? § 2 Was ist ein gemanagtes Portfolio und wie wird es angepasstWie erfolgt das Ausgleichsmanagement? § 3 Wie können Sie Wann endet das Ausgleichsmanagement? Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts Ab- weichendes geregelt ist, gelten die Zusammensetzung Ihres gemanagten Portfolios erfahren? § 4 Welche Regelungen gelten für die Fondsauswahl? § 5 Wie können Sie Ihr gemanagtes Portfolio wechseln? § 6 Wie können gemanagte Portfolios aus unserem Angebot genommen werden und was passiert in diesem Fall?Allgemeinen Bedin- gungen Ihrer fondsgebundenen Versicherung mit Garan- tie.
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Samples: Versicherungsvertrag