Common use of Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital Clause in Contracts

Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderli- chen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrags partizipiert die- ser neue Vertrag an bereits vorhandenen Sol- venzmitteln. Während der Laufzeit muss der Ver- trag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Beitragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan- zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we- sentlich teurer wäre. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten ba- siert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherten Personen mit ei- nem hohen Risiko und Versicherten Personen mit einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Per- sonen mit einem geringen Risiko die Risikoge- meinschaft eher verlassen als Personen mit ei- nem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatori- schen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risiko- gemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündi- gung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Bei- tragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Ri- siko reduziert.

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Samples: www.vwfs.de, www.swisslife.de

Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderli- chen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrags partizipiert die- ser neue Vertrag an bereits vorhandenen Sol- venzmitteln. Während der Laufzeit muss der Ver- trag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Beitragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan- zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we- sentlich teurer wäre. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten ba- siert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherten Personen mit ei- nem hohen Risiko und Versicherten Personen mit einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Per- sonen mit einem geringen Risiko die Risikoge- meinschaft eher verlassen als Personen mit ei- nem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatori- schen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risiko- gemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündi- gung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Bei- tragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Ri- siko Risiko reduziert.

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Samples: www.swisslife.de

Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderli- chen erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrags partizipiert die- ser dieser neue Vertrag an bereits vorhandenen Sol- venzmittelnSolvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Ver- trag Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Beitragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan- zierungsmöglichkeit Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we- sentlich wesentlich teurer wäre. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten ba- siert basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherten Personen mit ei- nem einem hohen Risiko und Versicherten Personen mit einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Per- sonen Personen mit einem geringen Risiko die Risikoge- meinschaft Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit ei- nem einem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatori- schen kalkulatorischen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risiko- gemeinschaft Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündi- gung Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Bei- tragsfreistellung Beitragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Ri- siko Risiko reduziert.

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Samples: www.swisslife.de