Auslandsdienstlehrkräfte Musterklauseln

Auslandsdienstlehrkräfte. Die wesentlichen Kriterien für den Einsatz von Auslandsdienstlehrkräften sind im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung mit den Ländern abgestimmte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Zügigkeiten, ferner die Erfordernisse, die sich aus der Anerkennung deutscher Abschlüsse und Berechtigungen herleiten. Der Bund setzt diese Absprachen im Rahmen des Fördervertrags (§ 9 ASchulG) oder bei Schulen im Sinn des § 16 ASchulG im Rahmen des Zuwendungsvertrages um. Auslandsdienstlehrkräfte sind in besonderem Maße Vertreter der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.