Common use of Auslieferung von Edelmetallen Clause in Contracts

Auslieferung von Edelmetallen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, von der Bank die Herausgabe der ihm gehörenden Edelmetalle in Barren der jeweils verwahrten Art zu verlangen. Nach Herausgabe der Edelmetalle an den Kunden wird das Edelmetalldepot entsprechend belastet. Eine Einlieferung von Edelmetallen zur Verwahrung ist ausgeschlossen. 10. Xxxx/Juni/September/Dezember vor dem nächsten Übergabetermin bei der Bank eingehen. Ist der 2. Zustellversuch nicht erfolgreich, lässt die Bank die Edelmetalle wieder bei der Lagerstelle (UBS AG in Zürich) einliefern. Im Falle einer Lieferung der Edelmetalle von der Verwahrstelle zur Bank nach Maßgabe von Nr. 9 Der Kunde ist verpflichtet dies eigenständig durchzuführen.

Appears in 5 contracts

Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de