Ausschluss der Förderung Musterklauseln

Ausschluss der Förderung. Von einer Wirtschaftsförderung des Landes Tirol sind grundsätzlich Vorhaben ausgeschlossen, die ⮚ den wirtschaftspolitischen und raumordnungspolitischen Zielsetzungen des Landes widersprechen, ⮚ Branchen betreffen, in denen am jeweiligen Projektstandort bereits überdurchschnittliche Kapazitäten bestehen, ⮚ vor Antragstellung bei der Förderstelle (bei gemeinsamen Bund-/Landförderungen auch bei der Bundesförderstelle) begonnen wurden und ⮚ in Unternehmen wirksam werden, die nicht vom Antragsteller selbst betrieben, sondern vermietet oder verpachtet werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei Alpenvereinshütten) kann davon abgewichen werden. Diese Ausnahme gilt auch für Förderungs-/Schuldnergemeinschaften zwischen Errichter und Betreiber einer Betriebsstätte, wenn es sich dabei um weitgehend identische Eigentümer/Gesellschafter (über 75%ige Identität) handelt. • Ausgeschlossen sind auch Förderungen, wenn gegen den Förderungswerber bzw. bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter ⮚ ein Zwangsvollstreckungsverfahren nach der Exekutionsordnung oder ⮚ ein Entziehungsverfahren gemäß § 361 GewO 1994 oder ⮚ ein Insolvenz-, Schuldenregulierungs- bzw. Abschöpfungsverfahren anhängig ist; ⮚ ein Konkursantrag mangels Deckung der Verfahrenskosten abgewiesen worden ist.
Ausschluss der Förderung. 7.1 Trotz Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen ist die Förderung ausgeschlossen, sofern die Bewilligung einer Förderung die hierfür jährlich im Haushalt der KVB für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung bzw. der psychotherapeutischen Ausbildung bereitgestellten Fördermittel überschreiten würde. In diesem Fall ist der Antrag abzulehnen.
Ausschluss der Förderung. Von einer Förderung sind grundsätzlich Vorhaben ausgeschlossen,
Ausschluss der Förderung. Maßnahmen und Projekte werden nicht gefördert,
Ausschluss der Förderung. Von einer Wirtschaftsförderung des Landes Tirol sind grundsätzlich Vorhaben ausgeschlossen, die ⮚ den wirtschaftspolitischen und raumordnungspolitischen Zielsetzungen des Landes widersprechen, ⮚ Branchen betreffen, die bereits Überkapazitäten aufweisen, ⮚ vor Antragstellung begonnen wurden und ⮚ in Unternehmen wirksam werden, die nicht vom Antragsteller selbst betrieben, sondern vermietet oder verpachtet werden. • Ausgeschlossen sind Förderungen, wenn gegen den Förderungswerber bzw. bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter ⮚ ein Zwangsvollstreckungsverfahren nach der Exekutionsordnung oder ⮚ ein Entziehungsverfahren gemäß § 361 GewO 1994 anhängig ist; ⮚ ein Konkurs- (Schuldenregulierungs- bzw. Abschöpfungsverfahren) oder Ausgleichsverfahren anhängig ist oder ein solches Verfahren ohne Erfüllung eines Zahlungsplans oder eines (Zwangs-)Ausgleichs abgeschlossen ist; ⮚ ein Konkursantrag mangels Deckung der Verfahrenskosten abgewiesen worden ist.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.