Grundlage der Vereinbarung Musterklauseln

Grundlage der Vereinbarung. Die CompuGroup Medical Deutschland AG, Geschäftsbereich TELEMED (nachfolgend "TELEMED"), stellt dem Teilnehmer ihren Kommunikationsdienst (nachfolgend "Dienst") ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen zur Verfügung. TELEMED ist berechtigt, durch eine über den Dienst verbreitete Mitteilung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Betriebsbestimmungen und der Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern und in gleicher Weise den Dienst teilweise oder ganz einzustellen.
Grundlage der Vereinbarung. Die Concat AG, (nachfolgend „CONCAT AG"), stellt dem Teilnehmer ihren Kommunikationsdienst (nachfolgend „Dienst"), z. B. VPN-Zugangsdienst, ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen zur Verfügung. CONCAT kann die versprochene Leistung ändern oder von ihr abweichen, soweit sich die Marktverhältnisse nach Vertragsschluss in technischer oder kalkulatorischer Hinsicht verändert haben, die Änderungen sachlich gerechtfertigt sind und den Teilnehmer nicht unzumutbar belasten. Eine Änderung wird dem Teilnehmer zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitgeteilt. Eventuell weitergehende Kommunikationsdienste bzw. Leistungen, die nicht Gegenstand der vorliegenden AGB sind, können in ergänzenden besonderen Geschäftsbedingungen geregelt sein, die dem Teilnehmer vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht werden. CONCAT ist zu Änderungen der AGB ohne Zustimmung des Teilnehmers nur berechtigt, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die sie nicht veranlasst hat und auf die sie keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn eine vertragliche Regelungslücke dadurch entsteht, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt und hierdurch Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung der AGB zu beseitigen sind. Änderungen der AGB werden dem Teilnehmer unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen schriftlich bekanntgegeben. Hat der Teilnehmer mit der CONCAT im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Teilnehmer erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Änderungen der AGB – auch solche, zu denen CONCAT nur mit Zustimmung des Teilnehmers berechtigt ist – gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird XXXXXX den Teilnehmer bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an CONCAT absenden. Die CONCAT behält sich das Recht vor, bei Änderungen der Lohnkosten oder anderen allgemeinen Kostenänderungen in der Telekommunikations- und IT- Industrie, die nach Abschluss des Vertrages eintreten, die vereinbarten Preise entsprechend der tatsächlichen Kostenänderungen zu erhö...
Grundlage der Vereinbarung. 1.1 Direkte Beschaffung. Wenn Sie die Dienstleistungen (wie nachstehend definiert) direkt von Lenovo für Ihren internen Gebrauch oder Nutzen beziehen, stellen diese Bedingungen zusammen mit dem Nachtrag zur Datenverarbeitung für Asset Recovery Services („Nachtrag zur Datenverarbeitung“) und Anhang 1 (Direktbeschaffungen), sofern von Lenovo genehmigt, gemeinsam die verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Lenovo für die jeweiligen Dienstleistungen (wie nachstehend definiert) dar. In Fällen der Direktbeschaffung gilt jeder Verweis auf „Kunde“ in diesem Dokument sinngemäß für Sie.
Grundlage der Vereinbarung. Grundlage dieser Vereinbarung sind von dem Fotografen, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen ausgeführte Shootings, bei denen sich das Model dem Fotografen für Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung stellt. Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Shootings zum Gegenstand dieser Vereinbarung gemacht: Folgende Endprodukte der o.g. Shootings werden von dieser Vereinbarung erfasst: Fotoaufnahmen (analog/digital) Videoaufnahmen Sound Namensnennung Model: JA NEIN Model-Name: Verlinkung:
Grundlage der Vereinbarung. MediConsult stellt dem Teilnehmer ihren Kommunikationsdienst (nachfolgend "Dienst") ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen zur Verfügung. MediConsult ist berechtigt, durch eine über den Dienst verbreitete Mitteilung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Betriebsbestimmungen und der Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern und in gleicher Weise den Dienst teilweise oder ganz einzustellen.

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  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Beendigung der Vereinbarung Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.1

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Gegenstand der Vereinbarung Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Grundlagen 1. Das Sondervermögen (der Fonds)