Haftungsausschluss Musterklauseln
Haftungsausschluss. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.
Haftungsausschluss. SIE ERKENNEN, SOWEIT VON DEN EINSCHLÄGIGEN GESETZEN ERLAUBT, AUSDRÜCKLICH AN, DASS DIE VERWENDUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES DIENSTS ODER ETWAIGER WERKZEUGE ODER FUNKTIONEN, AUF DIE DURCH ODER ÜBER DEN DIENST ZUGEGRIFFEN WIRD, AUF EIGENE GEFAHR ERFOLGT UND DASS SIE DAS GESAMTE RISIKO IM HINBLICK AUF ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND AUFWAND TRAGEN. IM GRÖSSTEN NACH DEN EINSCHLÄGIGEN GESETZEN ERLAUBTEN UMFANG WIRD DER DIENST „WIE GESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ MIT ALLEN FEHLERN UND UNTER AUSSCHLUSS VON ALLEN MÄNGELRECHTEN BEREITGESTELLT. APPLE, SEINE DIREKTOREN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, PARTNER, BERECHTIGTEN VERTRETER, AUFTRAGNEHMER, WIEDERVERKÄUFER ODER LIZENZGEBER (IN DEN PARAGRAPHEN 7 UND 8 ZUSAMMENFASSEND BEZEICHNET ALS „APPLE“) LEHNEN HIERMIT JEGLICHE MÄNGELHAFTUNG UND BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DES DIENSTS AB, UND ZWAR AUFGRUND EINER AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGEND VEREINBARTEN ODER AUCH GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN MÄNGELHAFTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER OHNE BESCHRÄNKUNG, AUF DIE STILLSCHWEIGEND VEREINBARTE(N) MÄNGELHAFTUNG UND/ODER BEDINGUNGEN FÜR EINE VERWENDUNG ZUM GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, EINE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EINE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZ, RECHT UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. APPLE SICHERT NICHT ZU, DASS DER UNGESTÖRTE BESITZ DES DIENSTS NICHT BEEINTRÄCHTIGT WIRD, DASS DIE FUNKTIONEN IM DIENST ODER DURCH DEN DIENST AUSGEFÜHRTE ODER BEREITGESTELLTE DIENSTE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN ODER SICHER SIND, DASS IHRE NUTZUNG ODER DER BETRIEB DES DIENSTS STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI ERFOLGT, DASS MÄNGEL ODER FEHLER IM DIENST BEHOBEN WERDEN, DASS DER DIENST WEITERHIN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, DASS DER DIENST MIT SOFTWARE, PROGRAMMEN, INHALTEN ODER DIENSTEN VON DRITTANBIETERN ODER ANDEREN APPLE PRODUKTEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SEIN ODER FUNKTIONIEREN WIRD ODER DASS SÄMTLICHE DURCH DEN DIENST GESPEICHERTE ODER ÜBERTRAGENE DATEN ODER INFORMATIONEN NICHT VERLOREN GEHEN, BEEINTRÄCHTIGT, BESCHÄDIGT, ANGEGRIFFEN, DURCH HACKER ATTACKIERT, MANIPULIERT ODER ANDEREN SICHERHEITSBEDROHUNGEN AUSGESETZT WERDEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS APPLE DEN DIENST OHNE MITTEILUNG AN SIE VON ZEIT ZU ZEIT FÜR EINE UNBESTIMMTE DAUER ENTFERNEN ODER JEDERZEIT ÄNDERN, AUSSETZEN, EINSTELLEN ODER KÜNDIGEN KANN. SIE ERKENNEN FERNER AN, DASS DER DIENST NICHT FÜR DEN GEBRAUCH IN SITUATIONEN ODER UMGEBUNGEN BESTIMMT ODER GEEIGNET IST, IN DENEN FEHLER ODER VERSPÄTUNGEN OD...
Haftungsausschluss. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte.
Haftungsausschluss. Ansprüche nach Ziffer 11 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder vom Zahlungsdienstleister aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
Haftungsausschluss. Ansprüche nach Ziffer 11 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder vom Zahlungsdienstleister aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 12 Vollmacht/gesamtschuldnerische Haftung
12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige Inhaber der Zusatz- karte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzu- nehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Be- lastung der entstehenden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg.
12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haf- ten der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründe- ten Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtli- cher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkar- te haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründe- ten Zahlungsverpflichtungen.
12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Ge- meinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungs- konto angegeben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zah- lungsverpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninha- ber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzu- geben oder entgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers auf Kündi- gung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt.
12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte)
13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren eine BasicCard beantragen. Die Karte lautet auf den Namen des Jugendlichen. Die BasicCard wird für eine kartentypische Laufzeit (drei bis vier Jahre) ausgestellt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Gültigkeitsdauer nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegt.
13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenve...
Haftungsausschluss. 8.1. Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Nutzungsgenehmigung hat der Markeninhaber nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Regelung.
8.2. Der Markeninhaber hat vor Anmeldung der Vertragsmarke eine Markenrecherche für Deutsch- land und weitere europäische Länder durchführen lassen, um eventuelle Kollisionen des Verpa- ckungslogos mit älteren Markenrechten Dritter zu identifizieren. Die Ergebnisse dieser Marken- recherche wurden juristisch ausgewertet und es wurde ein Recherchebericht erstellt. Die Ergeb- nisse dieser Recherche werden dem Nutzer nach Abschluss dieses Vertrages in Form einer Download-Möglichkeit zur Verfügung gestellt. Es obliegt dem Nutzer, diese Ergebnisse der ur- sprünglichen Recherche selbst erneut auszuwerten und eventuelle weitere Recherchen nach ggf. einschlägigen Rechten Dritter, die durch mit dem Verpackungslogo gekennzeichnete Pro- dukte verletzt werden könnten, durchzuführen.
8.3. Dem Markeninhaber ist nicht bekannt, dass die Nutzung des Verpackungslogos gemäß diesem Vertrag eventuell bestehende Rechte Dritter verletzt. Jede hierüber hinausgehende Haftung des Markeninhabers betreffend den Bestand und/oder die Nutzbarkeit der Vertragsmarke und/oder des Verpackungslogos wird hiermit ausgeschlossen.
Haftungsausschluss. Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Haftungsausschluss. Der ISP haftet gegenüber Unternehmern für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden). Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen den ISP die zeitlich angemessene, schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.
Haftungsausschluss. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. Die Bank übernimmt keine Haftung dafür, dass eine Teilnahme am PSD ServiceDirekt vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich ist, sofern die Störung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Haftungsausschluss. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz bzw. Garantien) bleibt unberührt.