Ausschlussfrist, Aufrechnung. Ansprüche jedweder Art an CPO HANSER SERVICE sind bis spätestens 3 Monate nach Veranstaltungs- ende vom Aussteller/Sponsor schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb der Frist schriftlich geltend gemacht wurden, verfallen. Der Aussteller/Sponsor kann grundsätzlich nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
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Samples: Ausstellungs Und Sponsorenbedingungen, Ausstellungs Und Sponsorenbedingungen
Ausschlussfrist, Aufrechnung. Ansprüche jedweder Art an CPO HANSER SERVICE sind bis spätestens 3 Monate nach Veranstaltungs- ende Ausstellungsende vom Aussteller/Sponsor Aussteller schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb der Frist schriftlich geltend gemacht wurden, verfallen. Der Aussteller/Sponsor Aussteller kann grundsätzlich nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
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