Aufrechnung, Zurückbehaltung. Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. 10.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Personaldienstleister aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
10.2. Der Kunde darf Forderungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht ohne Zustimmung des Personaldienstleisters an Dritte abtreten oder verpfänden.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Verbraucher.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt. Ihm steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsver- hältnis zu.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. 14.1 Gegen Ansprüche der EnBW kann der Kunde nur aufrechnen mit (1.) unbestrittenen oder (2.) rechtskräfti- gen festgestellten oder (3.) offenkundig berechtigten Ansprüchen.
14.2 Darüber hinaus ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Das Recht zur Aufrechnung und zu einer ihr gleichkommenden Zurückbehaltung durch den Aussteller ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Ausstellers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. 5.1 Der Kunde kann gegen fällige Forderungen von NEVARIS ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
5.2 Der Kunde hat zudem kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht, wenn sein Anspruch verjährt ist ungeachtet, ob der Anspruch bei Entstehung des Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht noch bestand.
5.3 Der Kunde kann im Falle einer berechtigten Aufrechnung/Zurückbehaltung Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Anspruchs verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder aufrechnen.
5.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Personaldienstleister aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. 9.1. Gegenüber Ansprüchen aus einem Vertrag über logistische Leistungen nach Ziffer 1.1 und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zu- rückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegensteht.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung steht dem Lieferant nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.