Common use of Aussetzung der Leistungserbringung Clause in Contracts

Aussetzung der Leistungserbringung. Der Überlasser ist aus wichtigem Grund zur teilweisen oder gänzlichen – temporären - Aussetzung der Leistungserbringung berechtigt, wenn: • ein verschuldensunabhängig wichtiger Grund vorliegt, der den Überlasser zu fristloser Vertragsauflösung berechtigen würde • im Falle des Zahlungsverzuges des Nutzers nur bei vorheriger Mahnung unter Androhung der Leistungsunterbrechung Im Fall einer vom Nutzer zu vertretenden Aussetzung der Leistungserbringung trägt er die Kosten für eine Wiederaufnahme der Leistungserbringung nach Wegfall der Aussetzungsgründe.

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Aussetzung der Leistungserbringung. Der Überlasser ist aus wichtigem Grund zur teilweisen oder gänzlichen gänz- lichen – temporären - Aussetzung der Leistungserbringung berechtigtbe- rechtigt, wenn: wenn ein verschuldensunabhängig wichtiger Grund vorliegt, der den Überlasser zu fristloser Vertragsauflösung berechtigen würde würde; im Falle aufgrund des Zahlungsverzuges Zahlungsverzugs des Nutzers nur bei vorheriger Mahnung unter Androhung der Leistungsunterbrechung Leistungsunterbrechung. Im Fall einer vom Nutzer zu vertretenden Aussetzung der Leistungserbringung Leis- tungserbringung trägt er die Kosten für eine Wiederaufnahme der Leistungserbringung nach Wegfall der Aussetzungsgründe.

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