Common use of Auszahlung, Verwendungszweck Clause in Contracts

Auszahlung, Verwendungszweck. 3.1 Der Darlehensbetrag ist unmittelbar nach Ab- schluss dieses Darlehensvertrages (siehe Zif- fer 13.1) zur Zahlung durch den Crowd-Inves- tor fällig. 3.2 Der Crowd-Investor hat Zahlungen aufgrund dieses Darlehensvertrages ausschließlich auf das folgende Konto des Zahlungsdienstleis- ters unter Angabe des jeweiligen Projekts zu leisten: Kontoinhaber:secupay AG Bank: Commerzbank Dresden IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Die Zahlung ist von einem Bankkonto des Crowd-Investors, welches bei einem Kreditin- stitut mit Sitz im Raum EU/EWR/Großbritan- nien/Schweiz (nachfolgend „Erweiterter EWR-Raum“) geführt wird, per Überweisung oder per Lastschrift zu leisten. Im Falle eines Wechsels des Zahlungsdienstleisters durch den Darlehensnehmer hat der Crowd-Inves- tor Zahlungen aufgrund dieses Darlehensver- und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 trages ausschließlich auf das von EVDI mit- geteilte neue Bankkonto zu leisten. 3.3 Die Gesamtheit der Darlehensbeträge aus der Kampagne darf vom Darlehensnehmer nur verwendet werden a) zur teilweisen Tilgung einer mit dem Im- mobilienprojekt im Zusammenhang ste- henden Finanzierung, welche von einer Tochtergesellschaft der EVDI als An- schubfinanzierung bereitgestellt worden ist (nachfolgend „Anschubfinanzie- rung“), die der Darlehensnehmer zur Re- alisierung des Immobilienprojekts aufge- nommen hat, d.h. insbesondere für Bau- und Plannungsmaßnahmen; b) zur Realisierung des Immobilienprojekts durch Bau- und Plannungsmaßnahmen; c) zur Zahlung der von dem Darlehensneh- mer an EVDI zu entrichtenden Vermitt- lungs-, Strukturierungs- und Servicege- bühren. Eine anderweitige Verwendung ist dem Dar- lehensnehmer nicht gestattet.

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Samples: Darlehensvertrag

Auszahlung, Verwendungszweck. 3.1 Der Darlehensbetrag ist unmittelbar nach Ab- schluss dieses Darlehensvertrages (siehe Zif- fer 13.112.1) zur Zahlung durch den Crowd-Inves- tor fällig. 3.2 Der Crowd-Investor hat Zahlungen aufgrund dieses Darlehensvertrages ausschließlich auf das folgende Konto des Zahlungsdienstleis- ters unter Angabe des jeweiligen Projekts zu leisten: Kontoinhaber:secupay AG Bank: Commerzbank Dresden IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Die Zahlung ist von einem Bankkonto des Crowd-Investors, welches bei einem Kreditin- stitut mit Sitz im Raum EU/EWR/Großbritan- nien/Schweiz (nachfolgend „Erweiterter EWR-Raum“) geführt wird, per Überweisung oder per Lastschrift zu leisten. Im Falle eines Wechsels des Zahlungsdienstleisters durch den Darlehensnehmer hat der Crowd-Inves- tor Zahlungen aufgrund dieses Darlehensver- und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 trages ausschließlich auf das von EVDI mit- geteilte neue Bankkonto zu leisten. 3.3 Die Gesamtheit der Darlehensbeträge aus der Kampagne darf vom Darlehensnehmer nur verwendet werden a) zur teilweisen Tilgung von einer mit dem Im- mobilienprojekt Immobilienprojekt im Zusammenhang ste- henden Finanzierung, welche von einer Tochtergesellschaft der EVDI als An- schubfinanzierung bereitgestellt worden ist (nachfolgend „Anschubfinanzie- rung“), die zur Realisierung des Immobili- enprojekts in Form eines Gesellschafter- darlehens an die DFI Real Estate Hof GmbH & Co. KG, geschäftsansässig Xxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxxx, eingetragen im Handelsregis- ter des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Darlehensnehmer zur Re- alisierung des Immobilienprojekts aufge- nommen hat, d.h. Nummer HRA 27494 (nachfolgend „Ob- jektgesellschaft“) weitergegeben wurde und insbesondere für Bau- und Plannungsmaßnahmenden Erwerb von Ei- gentumsrechten verwendet wurde; b) zur Realisierung des Immobilienprojekts durch Bau- und Plannungsmaßnahmen; c) zur Zahlung der von dem Darlehensneh- mer an EVDI zu entrichtenden Vermitt- lungs-, Strukturierungs- und Servicege- bührenlungsgebühr. Eine anderweitige Verwendung ist dem Dar- lehensnehmer nicht gestattet.

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Samples: Darlehensvertrag

Auszahlung, Verwendungszweck. 3.1 Der Darlehensbetrag ist unmittelbar nach Ab- schluss dieses Darlehensvertrages (siehe Zif- fer 13.112.1) zur Zahlung durch den Crowd-Inves- tor fällig. 3.2 Der Crowd-Investor hat Zahlungen aufgrund dieses Darlehensvertrages ausschließlich auf das folgende Konto des Zahlungsdienstleis- ters unter Angabe des jeweiligen Projekts zu leisten: Kontoinhaber:secupay AG Bank: Commerzbank Dresden IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Die Zahlung ist von einem Bankkonto des Crowd-Investors, welches bei einem Kreditin- stitut mit Sitz im Raum EU/EWR/Großbritan- nien/Schweiz (nachfolgend „Erweiterter EWR-Raum“) geführt wird, per Überweisung oder per Lastschrift zu leisten. Im Falle eines Wechsels des Zahlungsdienstleisters durch den Darlehensnehmer hat der Crowd-Inves- tor Zahlungen aufgrund dieses Darlehensver- und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 trages ausschließlich auf das von EVDI mit- geteilte neue Bankkonto zu leisten. 3.3 Die Gesamtheit der Darlehensbeträge aus der Kampagne darf vom Darlehensnehmer nur verwendet werden a) zur teilweisen Tilgung von einer mit dem Im- mobilienprojekt Immobilienprojekt im Zusammenhang ste- henden Finanzierung, welche von einer Tochtergesellschaft der EVDI als An- schubfinanzierung bereitgestellt worden ist (nachfolgend „Anschubfinanzie- rung“), die zur Refinanzierung vorheriger Darlehen verwendet wurde, die der Darlehensnehmer zur Re- alisierung des Immobilienprojekts ursprünglich aufge- nommen hathat und teilweise in Form eines Gesellschafterdarlehens an die DFI Real Estate Wiesau GmbH & Co. KG, ge- schäftsansässig Xxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxxx, eingetragen im Han- delsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRA 27484 (nachfol- gend „Objektgesellschaft“) zur Realisie- rung des Immobilienprojekts, d.h. insbesondere insbe- sondere für Bau- Abriss- und PlannungsmaßnahmenBaumaßnahmen sowie für Finanzierungs- und Finanzie- rungsnebenkosten, weitergeben hat; b) zur Realisierung Optimierung der Kapitalstruktur des Immobilienprojekts Darlehensnehmers; wobei dies auch bein- halten kann, bestehendes Fremdkapital zu refinanzieren oder aktuell beim Darle- hensnehmer gebundenes Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen durch Bau- Fremdkapital zu ersetzen und Plannungsmaßnahmen; c) zur Zahlung der von dem Darlehensneh- mer so freige- wordenes Kapital an EVDI zu entrichtenden Vermitt- lungs-, Strukturierungs- und Servicege- bührendie Gesellschafter des Darlehensnehmers zurückzuführen. Eine anderweitige Verwendung ist dem Dar- lehensnehmer nicht gestattet.

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Samples: Darlehensvertrag

Auszahlung, Verwendungszweck. 3.1 Der Darlehensbetrag ist unmittelbar nach Ab- schluss dieses Darlehensvertrages Nachrangdarlehensvertrages (siehe Zif- fer Ziffer 13.1) zur Zahlung durch den Crowd-Inves- tor Investor fällig. 3.2 Der Crowd-Investor hat Zahlungen aufgrund dieses Darlehensvertrages ausschließlich Nachrangdarlehensvertrages aus- schließlich auf das folgende Konto des Zahlungsdienstleis- ters Zah- lungsdienstleisters unter Angabe des jeweiligen jeweili- gen Projekts zu leisten: Kontoinhaber:secupay AG Bank: Commerzbank Dresden IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Die Zahlung ist von einem Bankkonto des Crowd-Investors, welches bei einem Kreditin- stitut mit Sitz im Raum EU/EWR/Großbritan- nien/Schweiz (nachfolgend „Erweiterter EWR-Raum“) geführt wird, per Überweisung oder per Lastschrift zu leisten. Im Falle eines Wechsels des Zahlungsdienstleisters durch den Darlehensnehmer hat der Crowd-Inves- tor Zahlungen aufgrund dieses Darlehensver- und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 trages Nachrangdar- lehensvertrages ausschließlich auf das von EVDI mit- geteilte mitgeteilte neue Bankkonto zu leisten. 3.3 Die Gesamtheit der Darlehensbeträge aus der Kampagne darf vom Darlehensnehmer nur verwendet werden a) zur teilweisen Tilgung einer mit dem Im- mobilienprojekt im Zusammenhang ste- henden Finanzierung, welche von einer Tochtergesellschaft der EVDI als An- schubfinanzierung Anschubfinanzierung bereitgestellt worden wor- den ist (nachfolgend „Anschubfinanzie- rung“), die zur Refinanzierung von Darle- hen verwendet wurde, die der Darlehensnehmer Darlehens- nehmer zur Re- alisierung Realisierung des Immobilienprojekts aufge- nommen Immobilien- projekts aufgenommen hat, d.h. insbesondere insbeson- dere für Bau- den Erwerb von Eigentumsrech- ten, Instandhaltungs- und PlannungsmaßnahmenRenovierungs- maßnahmen; b) zur Realisierung des Immobilienprojekts durch Bau- und Plannungsmaßnahmen; c) zur Zahlung der von dem Darlehensneh- mer an EVDI zu entrichtenden Vermitt- lungs-, Strukturierungs- und Servicege- bührenlungs- sowie anteiligen Strukturierungsge- bühr. Eine anderweitige Verwendung ist dem Dar- lehensnehmer nicht gestattet. Der Crowd-In- vestor wird darauf hingewiesen, dass in die- sem Projekt kein Mittelverwendungskontrol- leur eingesetzt ist, da der Darlehensbetrag nicht zum Zwecke des Erwerbs eines Sach- guts weitergegeben wird.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag