Ausübung von Sportarten. Gedeckt sind Unfälle, die sich bei der unentgeltlichen Ausübung jeglicher Sportarten als Amateur ereignen, wobei Unfälle ausgenommen sind, die auf folgende Tätigkeiten zurückzuführen sind: ◼ Motorsport-Wettkämpfe oder -Trainings; ◼ Kampf- und Verteidigungssportarten mit Ausnahme von Judo; ◼ das Führen von Luftfahrzeugen und die Ausübung von Luftsportarten wie Fallschirmspringen, Segelflug, Ultraleichtfliegen, Heißluftballonfahrten, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen etc.; ◼ Bungee-Springen und Extremsportarten; ◼ professionell ausgeübter Sport.
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