Autonomie. Die Hochschulen tragen auf regionaler und internationaler Ebene durch ihre Aktivitäten in Lehre, Forschung und im Austausch mit der Gesellschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Ihren Betrieb gestalten die Hochschulen effizient und ressourcenschonend und setzen in Lehre und Forschung die Nachhaltigkeitsziele um. Sie entwickeln eine Nachhaltigkeitsstrategie und bauen entsprechende Struk- turen an ihrer Einrichtung auf. Die Hochschulen überprüfen eine Mitarbeit am bundesweiten Verbund- projekt Nachhaltigkeit an den Hochschulen: entwick eln – vernetzen – berichten (Hoch-n). Soweit die Hochschulen zu den Berufungsordnungen ergänzende Berufungsleitfäden erstellen, berück- sichtigen sie die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Genderfragen. Die Hochschulen des Landes be- teiligen sich an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der LaKoG und formulieren fach- liche Standards zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Berufungsverfahren in Sachsen-Anhalt. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe obliegt der Landesrektorenkonferenz.
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Autonomie. Die Hochschulen tragen auf regionaler und internationaler Ebene durch ihre Aktivitäten in Lehre, Forschung und im Austausch mit der Gesellschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Ihren Betrieb gestalten die Hochschulen effizient und ressourcenschonend und setzen in Lehre und Forschung die Nachhaltigkeitsziele um. Sie entwickeln eine Nachhaltigkeitsstrategie und bauen entsprechende Struk- turen an ihrer Einrichtung auf. Die Hochschulen überprüfen eine Mitarbeit am bundesweiten Verbund- projekt Nachhaltigkeit an den Hochschulen: entwick eln entwickeln – vernetzen – berichten (Hoch-n). Soweit die Hochschulen zu den Berufungsordnungen ergänzende Berufungsleitfäden erstellen, berück- sichtigen sie die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Genderfragen. Die Hochschulen des Landes be- teiligen sich an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der LaKoG und formulieren fach- liche Standards zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Berufungsverfahren in Sachsen-Anhalt. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe obliegt der Landesrektorenkonferenz.
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Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung
Autonomie. Die Hochschulen tragen auf regionaler und internationaler Ebene durch ihre Aktivitäten in Lehre, Forschung und im Austausch mit der Gesellschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Ihren Betrieb gestalten die Hochschulen effizient und ressourcenschonend und setzen in Lehre und Forschung die Nachhaltigkeitsziele um. Sie entwickeln eine Nachhaltigkeitsstrategie und bauen entsprechende Struk- turen an ihrer Einrichtung auf. Die Hochschulen überprüfen eine Mitarbeit am bundesweiten Verbund- projekt Nachhaltigkeit an den Hochschulen: entwick eln – vernetzen – berichten (Hoch-n). Soweit die Hochschulen zu den Berufungsordnungen ergänzende Berufungsleitfäden erstellen, berück- sichtigen be- rücksichtigen sie die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Genderfragen. Die Hochschulen des Landes be- teiligen sich prüfen ne- ben der ab 2021 geplanten Wiederbesetzung einer Regelprofessur mit der Teildenomination Ge- schlechterforschung an der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg bis zum selben Zeitpunkt die Widmung mindestens einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der LaKoG und formulieren fach- liche Standards weiteren Wissenschaftlerstelle mit Bezug zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Berufungsverfahren in Sachsen-Anhalt. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe obliegt der LandesrektorenkonferenzGeschlechterforschung.
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