Nutzungssperre Musterklauseln

Nutzungssperre. 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der Applikation kommt, die Prüfung im Rahmen des Zugriffs- und Authentifizierungsverfahrens wiederholt nicht positiv ausfällt oder die Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (z.B. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Nutzungssperre. 5.1 Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusam- menhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und / oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtferti- gen. 5.2 Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügeri- schen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist, Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wie- derholten Fehlversuchen der Anmeldung in der mobilen Applikation kommt, die Prüfung der SMS-TAN wiederholt nicht positiv ausfällt oder die mobile Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (bspw. durch Jailbreak) läuft. 5.3 Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist. 5.4 Trade Republic wird den Kunden über eine Sperre unverzüglich unterrichten. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf (nachfolgende Ziffern 1 bis 12) sowie für die Verwahrung von Wertpa- pieren (nachfolgende Ziffern 13 bis 20), und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wert- papiere”).
Nutzungssperre. Die Bank sperrt auf Veranlassung des Kreditnehmers (insbesondere im Fall der Sperranzeige) den Zugang zum Kundenportal. Die Bank darf den Kundenportalzugang für einen Kreditnehmer sperren oder ein Authentifizierungsinstrument nicht mehr zulassen, wenn (a) sie berechtigt ist, den Rahmenkreditvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, (b) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungsinstruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen, (c) der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizierungsinstruments besteht oder (d) ein genutzter Zugangsweg als unsicher eingestuft wird. Als Zugangsweg gelten auch Softwareanwendungen der Bank in allen zur Verfügung stehenden Versionen. Die Bank wird den Kreditnehmer unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das personalisierte Sicherheitsmerkmal beziehungsweise das Authentifizierungsinstrument austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kreditnehmer unverzüglich. Der Kreditnehmer kann eine von ihm veranlasste Sperrung nur postalisch oder mit telefonisch legitimiertem Auftrag aufheben lassen.
Nutzungssperre. 7.1 Wir sperren deinen Zugang zu dem BISON-Onlineangebot und damit auch zu den von uns verwahrten Kryp- towährungen auf deine Veranlassung, insbesondere wenn du uns darüber in Kenntnis setzt, dass eine andere Person Kenntnis von deinem Passwort oder deinem E-Mail-Passwort hat oder du einen entsprechenden Ver- dacht hast (Ziffern 5.2 und 5.3). 7.2 Wir sind berechtigt deinen Zugang zu dem BISON-Onlineangebot und damit auch zu den von uns verwahrten Kryptowährungen zu sperren, wenn wir berechtigt sind, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen (Ziffer 8.4), oder EUWAX nach Maßgabe der EUWAX-AGB oder die Solarisbank nach Maßgabe der Solaris- AGB berechtigt sind, den jeweiligen Vertrag mit dir außerordentlich zu kündigen. Ferner sind wir berechtigt deinen Zugang zu dem BISON-Onlineangebot und damit auch zu den von uns verwahrten Kryptowährungen zu sperren, wenn der hinreichende Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht oder droht. Insbeson- dere im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten sind wir ebenfalls zur Sper- rung deines Zugangs berechtigt. 7.3 Wir heben die Sperre auf, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichten wir dich unverzüglich.
Nutzungssperre. (1) Die Hanseatic Bank sperrt auf Veranlassung des Kontoinhabers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Ziffer 7, den Online-Banking-Zugang. (2) Die Bank wird den Online-Banking-Zugang sperren, • wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung des Xxxxxx über den Online-Banking-Zugang besteht. • wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Authentifizierungselements dies rechtfertigen oder • wenn die Bank berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Bank wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. (3) Die Bank wird den Online-Banking-Zugang auf Wunsch des Kontoinhabers sperren. Auch diese Sperre kann nicht mittels Online Banking aufgehoben werden. (4) Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das betroffene Authentifizierungselement austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kontoinhaber. (5) Die Bank kann Kontoinformationsdienstleistern oder Zahlungsauslösedienstleistern den Zugang zum Konto verweigern, wenn objektive und ausreichend nachgewiesene Gründe im Zusammenhang mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang des Kontoinformationsdienstleisters oder des Zahlungsaus- lösedienstleisters zum Konto, einschließlich der nicht autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen. Die Bank wird den Kontoinhaber auf dem vereinbarten Weg möglichst vor, spätestens unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs, unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Pflichten verstoßen würde. Sofern die Grün- de für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen, hebt die Bank die Zugangssperre auf und infor- miert den Kontoinhaber hierüber unverzüglich.
Nutzungssperre. 7.1 Sperre auf Veranlassung der/des Kundin/en SweepBank sperrt auf Veranlassung der/des Kundin/en, insbesondere im Falle einer Sperranzeige nach Punkt 6.4.2., • den Mobile Banking-Zugang und/oder • die Authentifizierungselemente / Personalisierte Sicherheitsmerkmale. 7.2 Sperre auf Veranlassung der SweepBank (1) SweepBank darf den Zugang zum Mobile Banking für den/die Kunden/in sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, oder- • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente / Personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen, oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Authentifizierungselemente / Personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht. (2) SweepBank sperrt das Konto und teilt die Gründe nach Möglichkeit vorher, spätestens jedoch unmittelbar nach der Sperrung mit. Die Angabe der Gründe kann unterbleiben, wenn SweepBank dadurch gesetzliche Pflichten verletzen würde.
Nutzungssperre. 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und / oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der mobilen Applikation kommt, die Prüfung der SMS-TAN wiederholt nicht positiv ausfällt oder die mobile Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (bspw. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Nutzungssperre. (a) Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 10.6 (a) dieser Sonderbedingungen, - den Online- und/oder Telefon-Brokerage-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder - sein Authentifizierungsinstrument. (b) Sperre auf Veranlassung der Bank I. Die Bank darf den Online- und/oder Telefon-Brokerage-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn - sie berechtigt ist, den Depotvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, - sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungs instruments oder der PIN dies rechtfertigen oder - der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizierungsinstruments besteht. II. Die Bank wird den Depotinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. (c) Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die PIN bzw. das Authentifizierungs- instrument austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Depotinhaber.
Nutzungssperre. 7.1 Der Förderkreis wird den Zugang zu „MyOikocredit“ sperren, wenn ▪ das Mitglied dem Förderkreis seinen Wunsch nach Sperrung (Sperranzeige) übermittelt, ▪ der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zugangs besteht, ▪ wichtige sachliche Gründe der Sicherheit dies rechtfertigen, ▪ konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass das Mitglied gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat oder ▪ wichtige Gründe vorliegen, die den Förderkreis zur fristlosen Kündigung der Nutzungsvereinbarung berechtigen würden. 7.2 Über eine Sperrung und die dafür maßgeblichen Gründe wird der Förderkreis das Mitglied unverzüglich unterrichten.
Nutzungssperre. Die BMW Leasing ist auf Veranlassung des Nutzers, insbesondere im Fall einer Sperranzeige nach Absatz 6, berechtigt und verpflichtet, den Online Zugang bzw. die Zugangsdaten zu sperren. Die BMW Leasing ist darüber hinaus zu einer solchen Sperrung berechtigt, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers besteht. Die BMW Leasing wird den Nutzer unter Angabe der hierfür massgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unter- richten. Die BMW Leasing wird eine Sperre aumeben oder die Zugangsdaten austau- schen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind und den Nutzer unverzüglich hierüber unterrichten.