Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf (CISG).
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 13.1. Auf diesen Terminal- und Servicevertrag nebst Terminal- und Service-AGB findet deutsches Recht Anwendung.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 15.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den BSR und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit bei Auslandbezug eine freie Rechtswahl nicht zulässig ist, gilt das nach den zwingenden Vorschriften des Internationalen Privatrechts anzuwendende Recht. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Bei der Vertragsauslegung ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut verbindlich.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Anwendbares Recht. Der Schuldscheindarlehensvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Etwaige nichtvertragliche Rechte und Pflichten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Schuldscheindarlehensvertrag entstehen, unterliegen ebenfalls dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 9.1. Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge/Rechtsge- schäfte unterliegen österreichischem Recht bzw. wird die Anwendung österreichi- schen Rechts (soweit gesetzlich zulässig) vereinbart. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsorte sind die teilnehmenden Resorts der VAMED Vitality World. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt, sofern nicht aufgrund verbraucher- (konsumenten-)schutzrechtlicher Bestimmungen zwingend ein anderer Gerichtsstand vorliegt. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit und Verpflichtung der Einhaltung der übrigen Bestimmungen der AGB. Stand: 31. Xxxx 2022 General Terms and Conditions (GTC) VAMED VitalityClub
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 23.1. Die Auslegung der Vertrags- und Teil- nahmebedingungen erfolgt im Streitfall anhand des deutschen Textes.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht. Allen Verträgen liegt österreichisches Recht zugrunde. Bei der Auslegung von Verträgen ist ausschließlich der deutsche Text verbindlich. Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche aus welchem Titel auch immer entstehenden Verbindlichkeiten ist Eisenstadt. Für allfällige Streitigkeiten wird gemäß § 104 JN die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt vereinbart. KBB steht es jedoch zu, den Veranstalter am Sitz seines ordentlichen Gerichtsstandes zu belangen.