Außergerichtliche Online-Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform (sog. OS-Plattform) bereit. Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran angesichts der Unverhältnismäßigkeit von Abowert und Streitschlichtungskosten nicht teil, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
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Außergerichtliche Online-Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform (sog. OS-Plattform) bereit. Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran angesichts der Unverhältnismäßigkeit von Abowert und Streitschlichtungskosten nicht teil, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
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Außergerichtliche Online-Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform (sog. OS-Plattform) bereit. Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran angesichts der Unverhältnismäßigkeit von Abowert und Streitschlichtungskosten nicht teil, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
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