Common use of Außergewöhnlicher Ereignisse Clause in Contracts

Außergewöhnlicher Ereignisse. WH übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für direkte oder indirekte Verluste oder Schäden, die aufgrund von Ereignissen außerhalb der Kontrolle von WH entstehen. Zu diesen Ereignissen gehören zum Beispiel behördliche Einschränkungen, Gerichtsbeschlüsse, Änderungen in den Markt- bzw. Börsenregeln, Krieg, innere Unruhen, Streiks, Brand, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Stromausfälle, Einstellungen bzw. Unterbrechungen des Handels, Stillstand der Börse, extreme Volatilität, extreme Handelsvolumen, Diebstahl (inkl. internem Diebstahls), Unterbrechungen und Ungenauigkeiten in der Übermittlung oder Benachrichtigung von Transaktionen und Ordern, Unterbrechungen der Kommunikationslinien, Hardwareausfall, und Probleme, Unterbrechungen und Insolvenzen von Drittparteien wie zum Beispiel Börsen, Partner zur Orderausführung und Depotbanken. Ganz gleich, von welchem Vorfall die ausführenden Partner oder Depotbanken betroffenen sind, WH übernimmt keine Haftung für den vollständigen oder anteiligen Verlust hinterlegter Gelder oder Instrumente und keine Haftung für den möglichen Verlust von Einnahmen, die daraus entstehen.

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Außergewöhnlicher Ereignisse. WH übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für direkte oder indirekte Verluste oder Schäden, die aufgrund von Ereignissen außerhalb der Kontrolle von WH entstehen. Zu diesen Ereignissen gehören zum Beispiel behördliche Einschränkungen, Gerichtsbeschlüsse, Änderungen in den Markt- bzw. Börsenregeln, Krieg, innere Unruhen, Streiks, Brand, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Stromausfälle, Einstellungen bzw. Unterbrechungen des Handels, Stillstand der Börse, extreme Volatilität, extreme Handelsvolumen, Diebstahl (inkl. internem Diebstahls), Unterbrechungen und Ungenauigkeiten in der Übermittlung oder Benachrichtigung von Transaktionen und Ordern, Unterbrechungen der Kommunikationslinien, Hardwareausfall, und Probleme, Unterbrechungen und Insolvenzen von Drittparteien wie zum Beispiel Börsen, Partner zur Orderausführung und Depotbanken. Ganz gleich, von welchem Vorfall die ausführenden Partner oder Depotbanken betroffenen sind, WH übernimmt keine Haftung für den vollständigen oder anteiligen Verlust hinterlegter Gelder oder Instrumente und keine Haftung für den möglichen Verlust von Einnahmen, die daraus entstehen. Die Haftung von WH ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt, soweit nicht eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt.

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