Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte Musterklauseln

Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte. 1.2.1.2.1. Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann TIS die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. 1.2.1.2.2. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an TIS zurückzugeben. 1.2.1.2.3. Auf Verlangen von TIS gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. 1.2.1.2.4. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte. 4.1 Verletzt der Auftraggeber schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte* oder Schutzrechte* des Rechtsinhabers, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte* an der betroffenen Standardsoftware außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Auftragnehmer voraus. 4.2 Unterliegt die Standardsoftware* Exportkontrollvorschriften des Bureau of Export Administration, US Departement of Commer- ce, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber im Vertrag darauf hin. Verstößt der Auftraggeber gegen solche Exportkontroll- vorschriften, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte* an der betroffenen Standardsoftware außerordentlich kündigen. 4.3 Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Auf Verlangen des Auftragnehmers gibt der Auftraggeber über die Löschung eine Erklärung ab. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Kopie der Standardsoftware* zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getrof- fen wurde. 4.4 Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte. 1.2.1.2.1. Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann pure media die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. 1.2.1.2.2. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Doku- mentation und alle Kopien zu löschen oder an pure media zurückzugeben. 1.2.1.2.3. Auf Verlangen von pure media gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. 1.2.1.2.4. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn eine entsprechende Verein- barung getroffen wurde. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte. 3.1. Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte von Stiebel Eltron, kann Stiebel Eltron die Nutzungsrechte an der Softwareerweiterung außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch Stiebel Eltron voraus. 3.2. Ein solcher Kündigungsgrund ist auch darin zu sehen, dass der Kunde nicht durch Stiebel Eltron autorisierten Dritten den Zugriff aus das ISG und die damit verbundene Peripherie gestattet. 3.3. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte. 7.1 Verletzt der Lizenznehmer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers oder verstößt er gegen Exportkontrollvorschriften, kann GBS die Nutzungsrechte kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch GBS voraus. 7.2 Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an GBS zurückzugeben. Auf Verlangen von GBS gibt der Lizenznehmer über die Löschung eine Erklärung ab. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

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  • Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.