Bauleistungsversicherung Musterklauseln

Bauleistungsversicherung. Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung beträgt € 500,00 je Schadensfall. Für diese Versicherung wird dem AN eine Versicherungsprämie von 0,4%, einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer, der Abrechnungssumme des Werkvertrags berechnet. Die Prämie wird anteilig von jeder Abschlagszahlung sowie der Schlusszahlung einbehalten und gilt als eine vom AN erhaltene Zahlung.
Bauleistungsversicherung. 12.1 Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlußrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
Bauleistungsversicherung. Soweit nicht individuell vereinbart, ist für das Bauvor- haben eine Bauleistungsversicherung seitens des AG bzw. des Bauherren abgeschlossen. Wurde oder wird von dem AG oder dem Bauherren eine Bauwesen- bzw. Bauleistungsversicherung abgeschlossen, die auch die Leistungen des AN umfasst, so werden die anteiligen Kosten mit 0,35 % der (Brutto-) Abrech- nungssumme zzgl. Selbstbehalte im Schadensfall auf den AN umgelegt und von der Schlusszahlungssumme als separater Nachlass abgezogen.
Bauleistungsversicherung. 8.1  wird nicht abgeschlossen.
Bauleistungsversicherung. 10.1 Es steht dem AG frei, für die am Bau Beteiligten eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Der AG wird den AN unverzüglich über den Abschluss einer solchen Bauleistungsversicherung informieren. Schließt er eine solche Bauleistungsversicherung ab, wird der AN pauschal mit einer Prämie in Höhe von 0,20% der Brutto-Schlussrechnungssumme des AN belastet. Etwaige Selbstbehalte aus der abgeschlossenen Bauleistungsversicherung gehen zu Lasten des AN.
Bauleistungsversicherung. ✓ Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen).
Bauleistungsversicherung. Nach eingehenden Überlegungen und Gesprächen hat sich die Diözese entschlossen, zum 01. 01. 1994 mit der Bayerischen Versicherungskammer eine Bauleistungsversicherung für alle kirchlichen Bauherren in Form eines sog. Umsatzvertrages abzuschließen. Damit wird eine wichtige Xxxxx im Versicherungsschutz von Diözese und Kirchenstiftungen für die Zukunft geschlossen. Nachfolgend wird nach einem Überblick über die Bauleistungsversicherung der Vertragstext abgedruckt; des weiteren Hin- weise, wie im Schadenfall zu verfahren ist. Am Schluß sind einige mit dem Versicherer abgesprochene Punkte veröffentlicht, die die praktische Handhabung des Vertrages betreffen.
Bauleistungsversicherung. Der Auftraggeber (AG) versichert die gesamte Bauleistung.
Bauleistungsversicherung. Sofern an der Leistung des Auftragnehmers ein Schaden eintritt, ist dieser unverzüglich dem Auftraggeber zu melden und möglichst durch Fotos zu dokumentieren. Fernmündliche Meldung vorab ist ausreichend; eine schriftliche Meldung des Schadens sowie die entsprechenden Nachweise zur Schadensbehebung (Material-, Stundenberichte, Fotos, etc.) sind so bald wie möglich nachzureichen. Als Versicherungsbedingungen gelten die ABN 2008 Version 01.01.2008 – GDV 0842, die beim Auftraggeber eingesehen werden können. Der Kostenanteil des Auftragnehmers für die Bauleistungsversicherung wird diesem von der Schlussrechnung abgezogen.
Bauleistungsversicherung. 7.1. 🞎 wird nicht abgeschlossen.