Beachtung der Anmeldeschwelle (Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) Musterklauseln

Beachtung der Anmeldeschwelle (Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung). Bei der Bewilligung der Einzelvorhaben sind folgende Anmeldeschwellen nach Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zu beachten: