Inkrafttreten und Außerkrafttreten Musterklauseln

Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft. Dresden, den 22. August 2023 Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Xxxxxxxxx Xxxxxx Sofern die Maßnahmen als staatliche Beihilfen auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39) geändert worden ist, im Folgenden Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung genannt, gefördert werden, sind ergänzend zu den Vorgaben der Richtlinie die nachfolgenden Punkte zu beachten.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten. 1. Diese Richtlinien treten nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg in Kraft.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Düsseldorf, den 08.09.2020 Die zertifizierten STARTERCENTER NRW werden auf Antrag als betreuende Netzwerke nach der Richtlinie anerkannt. Darüber hinaus können sich für das Programm Gründungsnetzwerke akkreditieren, deren Aktivitäten nachweisbar folgenden Themenbereichen zugeordnet werden können:
Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 25. April 2007 (SächsABl. S. 613), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 644), außer Kraft. Dresden, den 17. September 2009 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Inkrafttreten und Außerkrafttreten. (1) Diese Durchführungsvereinbarung tritt am Tag des Ein- gangs der späteren der diplomatischen Noten, in denen die Ver- tragsparteien einander mitgeteilt haben, dass ihre innerstaat- lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung erfüllt sind, in Kraft.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Diese vorläufigen Richtlinien treten zum 01.05.2016 in Kraft. Sie ersetzen alle bisherigen Regelungen für Zeugnisse im Evangelischen Religionsunterricht.

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