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Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot Musterklauseln

Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot. 7.10.1 Bedingungen, denen das Angebot unterliegt
Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot. Bedingungen, denen das Angebot unterliegt Das öffentliche Angebot erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg. Gesamtsumme der Emission des Angebots; ist die Gesamtsumme nicht festgelegt, Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitpunkts für die öffentliche Bekanntmachung des Angebotbetrages Entfällt Frist - einschließlich etwaiger Ergänzungen/ Änderungen - während derer das Angebot gilt und Beschreibung des Antragverfahrens Die bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen werden von der Emittentin im Rahmen eines öffentlichen Angebots in der Zeit vom 14. April 2022 bis 29. April 2022 (jeweils einschließlich) (Zeichnungsfrist) zum Ausgabepreis von 100,00% bezogen auf den Nennbetrag einer bonitätsabhängigen Schuldverschreibung zur Zeichnung angeboten. Nach dem Ende der Zeichnungsfrist wird der Ausgabepreis fortlaufend festgelegt. Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden bzw. zu verlängern. Das öffentliche Angebot beginnt am 14. April 2022 und endet spätestens mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Basisprospektes am 18. Juni 2022, es sei denn, die CSSF stimmt einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Basisprospekts für diese Serie von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zu. In diesem Fall endet das öffentliche Angebot mit Ablauf des Datums, an dem der Basisprospekt seine verlängerte Gültigkeitsdauer verliert. Mindest- und/oder maximale Zeichnungshöhe (ausgedrückt als Anzahl der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen oder aggregierte Anlagesumme) Entfällt Methode und Fristen für die Bedienung der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen und ihre Lieferung Zahlung gegen Lieferung Art und Weise und Termin, auf die bzw. an dem die Ergebnisse des Angebots bekannt zu machen sind Entfällt Angabe der verschiedenen Anlegerkategorien, denen die Wertpapiere angeboten werden nicht qualifizierte Anleger Erfolgt das Angebot gleichzeitig auf den Märkten in zwei oder mehreren Ländern und wurde/ wird eine bestimmte Tranche einigen dieser Märkte vorbehalten, Angabe dieser Tranche Entfällt Verfahren zur Meldung des den Zeichnern zugeteilten Betrags und Angabe, ob eine Aufnahme des Handels vor dem Meldeverfahren möglich ist Entfällt Angabe des Preises, zu dem die bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen voraussichtlich angeboten werden 100,00% während der Zeichnungsfrist vom 14. April 2022 bis 29. April 2022 (jeweils einschließlich). Nach Ablauf der Zeichnungsfrist ist der Ausgabepreis de...
Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot. 5.1. Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die An- tragstellung 5.1.1. Bedingungen, denen das Angebot unterliegt. 5.1.2. Gesamtsumme der Emission/des Angebots. Ist der Betrag nicht festgelegt, Beschreibung der Verein- barungen und des Zeitpunkts für die Ankündigung des endgültigen Angebotbetrags an das Publi- kum. 5.1.3. Frist - einschließlich etwaiger Änderungen - während deren das Angebot gilt und Beschreibung des Antragsverfahrens. 5.1.4. Beschreibung der Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnungen und der Art und Weise der Erstat- tung des zu viel gezahlten Betrags an die Zeichner. 5.1.5. Einzelheiten zum Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung (entweder in Form der Anzahl der Wertpapiere oder des aggregierten zu investierenden Betrags). 5.1.6. Methode und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre Lieferung. 5.1.7. Vollständige Beschreibung der Art und Weise und des Termins, auf die bzw. an dem die Ergebnisse des Angebots offen zu legen sind. 5.1.8. Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Vorzugsrechts, die Übertragbarkeit der Zeichnungsrech- te und die Behandlung von nicht ausgeübten Zeichnungsrechten. 5.2. Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung 5.2.1. Angabe der verschiedenen Kategorien der potenziellen Investoren, denen die Wertpapiere angeboten werden. Erfolgt das Angebot gleichzeitig auf den Märkten in zwei oder mehreren Ländern und wur- de/wird eine bestimmte Tranche einigen dieser Märkte vorbehalten, Angabe dieser Tranche. 5.2.2. Verfahren zur Meldung des den Zeichnern zugeteilten Betrags und Angabe, ob eine Aufnahme des Handels vor dem Meldeverfahren möglich ist.
Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot. 79 1. Verkaufsbeschränkungen 79
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  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

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