Rahmenbedingungen Musterklauseln

Rahmenbedingungen. Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.
Rahmenbedingungen. Promovierende*r: Frau/Herr Fachbereich an der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an der Fachhochschule Dortmund: Frau/Herr Name der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an der Universität: Frau/Herr Ggf. weitere Beteiligte (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung der kooperierenden Universität ist Anlage dieser Vereinbarung. Thema der Dissertation (ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als Monographie/kumulative Dissertation angestrebt. Ein Exposé wurde den Betreuenden am/wird den Betreuenden bis zum vorgelegt. Zur Durchführung der Promotion ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die/der Promovie- rende erstellt einen Zeit- und Arbeitsplan, inklusive vordefinierter Zwischenziele. Der Zeit- und Arbeitsplan liegt dieser Vereinbarung bei. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet im Beisein beider Betreuer*innen statt. ▢ Es finden je separate Gespräche mit Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjähr- lich/ ) und Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich) statt. ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjähr- lich/ ) durchgeführt. ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjähr- lich/ ) durchgeführt. Die Gespräche werden protokolliert. Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am . Im Rahmen der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/der Promovierende muss/soll im Rahmen ihres/seines Promotionsprojekts mindestens Die/Der Promovierende ist über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiert. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen und achten unterstützend auf de- ren Einhaltung. Der/Die Promovierende verpflichtet sich, die Regeln beider Ordnungen, sowie den DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und nach ihnen zu handeln.1
Rahmenbedingungen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Festlegung der gegenseitigen Leistungen sind:
Rahmenbedingungen. Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich infor- mieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt. Bei mehrjährigen Zielvereinbarungen sind Nachträge und Aktualisierungen zu den Zielvereinbarungen möglich.
Rahmenbedingungen. ZIB hat auf die baulichen Maßnahmen, Emissionsquellen, etc. in der Nähe eines beschriebenen Aufenthaltsortes keinen Einfluss und kann entsprechend auch keine Garantien übernehmen. Auf die Herkunft der allenfalls anwesenden Touristen, auf die allgemeine Servicequalität und die Qualität der Speisen in den örtlichen Restaurants, auf Organisation und Durchführung der angekündigten Events am Reiseziel (sofern ZIB nicht Organisator ist) und auf individuelle Sportmöglichkeiten (sofern nicht ausdrücklich Teil des Angebots) hat ZIB ebenfalls keinen Einfluss.
Rahmenbedingungen. 1 Gegenstand der Rahmenvereinbarung § 2 Gültigkeit und Beitritt § 3 Jugendhilfekommission § 4 entfallen § 5 Geschäftsstelle der Jugendhilfekommission § 6 Kündigung, Fristen
Rahmenbedingungen. 24. Der FRL obliegt die Gesamtkoordination und die Vermarktung der LungauCard. Die FRL übernimmt die Funktion der Clearingstelle und wird zu diesem Zweck sämtliche dafür notwendigen Informationen sammeln und aufzeichnen, um eine ordnungs-ge- mäße Abrechnung sicher zu stellen. Alle Leistungspartner verpflichten sich, die FRL dabei bestmöglich zu unterstützen.
Rahmenbedingungen. ▪ In der Regel sind mindestens drei Professoren und Professorinnen der Frankfurt UAS oder im Ausnahmefall mindestens zwei Professoren und Professorinnen am Forschungsschwerpunkt be- teiligt. ▪ Benennung einer/eines offiziellen Sprecher/-in des forschungsstarken Bereichs und Nennung der konkret betreuenden Professur je Promovend ▪ Es können ausschließlich Personalmittel beantragt werden: Beantragung von maximal zwei Quali- fizierungsstellen für 12 bis max. 36 Monate, 65% E13, ggf. ist jeweils eine Verlängerung um ein Jahr möglich (max. 4jährige Förderdauer). Die Entgeltgruppe kann bei Bedarf nach unten abweichen, in begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Beantragung von mehr als 65%, E13/Stelle möglich. ▪ Zusätzlich zu den Personalausgaben werden pro Qualifizierungsstelle 2.000 Euro pro Jahr für Ver- brauchsmittel, Reisen, Veranstaltungen (Besuch oder Organisation) sowie ein Arbeitsplatz vor- zugsweise im HoST zur Verfügung gestellt. ▪ Sollten schon potentielle Promovierende konkret benannt werden können, ist ein Exposé der/des Promovierenden und ggf. die Betreuungszusage oder Interessensbekundung des Promo- tionszentrums der Frankfurt UAS oder der kooperierenden Universität/Hochschule mit Promoti- onsrecht einzureichen. ▪ Ggf. Darstellung des/der Promovierenden, des Promotionsvorhabens, des Bearbeitungsstands der Promotion, der Betreuer/-innen, der angestrebten Gesamtdauer der Promotion. Für inhaltli- che Details zum Promotionsvorhaben kann auf die Anlagen verwiesen werden. ▪ Laufende Promotionsvorhaben können u. U. gefördert werden, sofern keine anderen Personal- mittel mehr vorhanden sind und der erfolgreiche Abschluss der Promotion durch die fehlende Finanzierung gefährdet ist. Eine Aufstockung von vorhandenen Stellen ist möglich. Bei laufen- den Promotionsvorhaben ist eine Darstellung des/der Promovierenden, des Promotionsvorha- bens, des Bearbeitungsstands der Promotion, der Betreuer/-innen, der angestrebten Gesamt- dauer der Promotion etc. einzureichen. Für inhaltliche Details zum Promotionsvorhaben kann auf die Anlagen verwiesen werden. ▪ Die geförderten Promovenden unterstützen mit jeweils 4 SWS/Semester pro Vollzeitäquivalent in der Lehre (innerhalb ihrer Arbeitszeit).
Rahmenbedingungen. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass sich der Bedarf beziehungsweise die erforderlichen Leistungen einer leistungsberechtigten Person grundsätzlich nicht allein durch den Datumswechsel vom 31.12.2019 zum 01.01.2020 ändern. Der Xxxxxx der Eingliederungshilfe schafft die Voraussetzungen, um das neue Leis- tungsrecht ab 01.01.2020 zu administrieren. Die Rechte des Leistungsberechtig- ten, die Durchführung eines Gesamt- / Teilhabeplanverfahrens - auch während der Übergangsphase - zu beantragen, bleiben davon unberührt. Die vor dem 31.12.2019 erstellten Kostenübernahmen und Bescheide bleiben erhalten. Das bedeutet, dass die aktuell in Kostenübernahmen / Bescheiden hinterlegten „Hin- weise zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ zu überarbeiten sind. Ent- sprechend Rundschreiben Soz Nummer 08/2017 empfiehlt das Land den Bezir- ken, die bis zum 31.12.2019 befristeten Kostenübernahmen und Bescheide recht- zeitig vor Ablauf neu auszustellen.
Rahmenbedingungen. LTS hat auf die baulichen Maßnahmen, Emissionsquellen etc. in der Nähe eines beschriebenen Aufenthaltsortes keinen Einfluss und kann entsprechend auch keine Garantien übernehmen. Auf die Herkunft der allenfalls anwesenden Touristen, auf die allgemeine Servicequalität und die Qualität der Speisen in den örtlichen Restaurants, auf Organisation und Durchführung der angekündigten Events am Reiseziel (sofern LTS nicht Organisator ist) und auf individuelle Sportmöglichkeiten (sofern nicht ausdrücklich Teil des Angebots) hat LTS ebenfalls keinen Einfluss.