Nutzungsbedingungen Musterklauseln
Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen.
b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.
c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig.
e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.
Nutzungsbedingungen. 3.1. Die Ladestationen der SWW sowie der Ladenetz-Kooperationspartner (Stadtwerke- und Roaming-Partner) sind ausschließlich bestimmungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen. Die Nutzung ist der Bedienungsanleitung an den Ladestationen zu entnehmen. Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur der Ladenetz-Kooperationspartner sind die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Bedienungsanleitungen zu befolgen. An den Ladestationen dürfen ausschließlich für den Personentransport geeignete Elektrofahrzeuge geladen werden. Der Anschluss anderer elektrischer Verbraucher ist untersagt.
3.2. Der Ladevorgang wird durch Autorisierung des Kunden freigegeben und endet durch das Ziehen des Steckers. Eine Manipulation der Ladestation ist untersagt.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit dafür vorgesehenen Fahrzeugen und Steckertypen zu verwenden.
3.4. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Die Benutzung von Verlängerungskabeln oder einer zweiten Kabelgarnitur durch den Kunden ist untersagt.
3.5. Schäden oder Fehlermeldungen an den Ladestationen der SWW sind der SWW unverzüglich zu melden und zwar über die Servicenummer 07195-924160. Bei Störungen kann alternativ auch die Service- und Notfallnummer an der Ladestation angerufen werden. Störungen oder Defekte an Ladeinfrastrukturen von Ladenetz-Kooperationspartnern hat der Kunde ebenfalls dem jeweiligen Partner unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der Ladeinfrastruktur darf in solch einem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
3.6. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen wird durch Entzug der Ladeberechtigung geahndet. Entstandener Schaden wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Hiervon umfasst sind auch Schäden Dritter, die durch die unsachgemäße Benutzung der Ladesäule durch den Kunden entstehen.
3.7. Für den Ersatz einer verlorenen oder defekten/zerstörten Ladekarte erheben die SWW ein Serviceentgelt von 20 Euro brutto.
Nutzungsbedingungen. Der jeweilige Beginn bzw. das voraussichtliche Ende der Materialtransporte zur Erbauung/Räumung der Wildbach- /Lawinenverbauung ist der BG vorab schriftlich rechtzeitig anzukündigen. Die täglichen Fahrtzeiten der Materialtransporte haben in Absprache mit der BG zu erfolgen. Keinesfalls darf die Weganlage mit Lastkraftwagen im Zeitraum von : Uhr bis : Uhr befahren werden. Das Nutzungsrecht ist im Rahmen der Straßenverkehrsordnung z.B. Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht bzw. bei Frostaufbruch Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht auszuüben und beinhaltet das Recht mit Fahrzeugen aller Art mit Ausnahme von Kettenfahrzeugen auf der nutzungsgegenständlichen Fläche zu fahren und zu begehen. Schäden an der Weganlage: Nach § 1295 Abs. 1 ABGB ist jedermann berechtigt, vom Schädiger den Ersatz jenes Schadens zu verlangen, den ihm dieser rechtswidrig und schuldhaft zugefügt hat. Der Anspruch auf Schadenersatz setzt eine Verursachung des zum Ersatz verpflichtenden Umstandes voraus. Im Hinblick darauf ist vor der Errichtung der Wildbach- /Lawinenverbauung bzw. vor jeder größeren Maßnahme - wenn die Weganlage in übergebührlichem Maße benützt wird – bzw. nach Abschluss der gegenständlichen Erbauung bzw. Räumung der Wildbach/Lawinenverbauung der Straßenzustand zu dokumentieren (Beweissicherung mit Fotos durch Professionisten auf Kosten der WG). Alle Bestandteile der Weganlage, wie z.B. Bankette, Böschungen, Entwässerungseinrichtungen, etc. einschließlich den Zufahrten zu den angrenzenden Wohnobjekten, sind ständig in funktionsgerechtem Zustand zu erhalten bzw. ist im Schadensfall deren Funktionsfähigkeiten unverzüglich wiederherzustellen. Die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen sind im Schadensfall von der WG unverzüglich durchzuführen (Sofortmaßnahmen bei Gefahr). Für sämtliche Maßnahmen zur Schadensbehebung sowie deren Abwicklung ist das Einvernehmen mit der BG herzustellen, mit Ausnahme der Sofortmaßnahmen bei Gefahr in Verzug. Als Grundlage für die Ermittlung von allfälligen Schäden an der Weganlage bildet die o.a. Zustandsfeststellung. Werden diese Schäden durch die WG nicht binnen einer angemessenen Frist von höchstens 6 Monaten nach Feststellung durch den Professionisten behoben, kann die BG die Schäden auf Kosten der WG umgehend und ohne weitere Aufforderung beseitigen lassen. Sollten etwaige Schäden durch den Güterwegerhaltungsverband behoben werden, verpflichtet sich die WG, den in Rechnung gestellten Betrag für den Sanierungsmehraufwa...
Nutzungsbedingungen. Sofern nicht anders angegeben, gelten bei dem Zugriff auf diese Website die in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen. Einzelne oder zusätzliche Nutzungs- oder Zugriffsbedingungen können unter bestimmten Umständen anwendbar sein und werden in solchen Fällen in diesem Dokument ausdrücklich benannt. Durch Nutzen des Dienstes bestätigen Nutzer, die folgenden Bedingungen zu erfüllen: Nutzer können Verbraucher oder Geschäftskunden sein; Sofern nicht anders angegeben oder deutlich erkennbar, sind alle über diese Website verfügbaren Inhalte Eigentum des Anbieters und werden vom Anbieter oder seinen Lizenzgebern bereitgestellt. Der Anbieter unternimmt alle Anstrengungen, um auszuschließen, dass die über diese Website bereitgestellten Inhalte gegen geltende Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Es ist jedoch nicht immer möglich, dieses Ergebnis zu erreichen. In solchen Fällen sind Nutzer gebeten, ihre Beschwerde vorzugsweise an die in diesem Dokument angegebenen Kontaktdaten zu richten. Das Recht, etwaige Ansprüche (außer)gerichtlich durchzusetzen, bleibt hiervon unberührt. Sämtliche Rechte an den Inhalten sind dem Anbieter vorbehalten. Nutzer dürfen die Inhalte lediglich insoweit nutzen, wie dies für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Dienstes erforderlich oder – auch implizit – vorgesehen ist. Nutzern ist es insbesondere nicht gestattet, die Inhalte zu vervielfältigen, herunterzuladen, über die nachstehend definierten Grenzen hinaus zu verbreiten, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu verändern, umzugestalten, zu veröffentlichen, auf bzw. an Dritte zu übertragen, zu veräußern oder zu lizenzieren, sowie es Dritten zu ermöglichen – und zwar auch ohne Wissen des Nutzers – genannte Handlungen über das eigene Gerät vorzunehmen. Soweit über diese Website ausdrücklich darauf hingewiesen wird, darf der Nutzer ausgewählte über diese Website verfügbare Inhalte zu ausschließlich persönlichen und nicht gewerblichen Zwecken herunterladen, vervielfältigen und/oder verbreiten unter der Bedingung, dass die Urhebervermerke und etwaigen anderen vom Anbieter verlangten Vermerke korrekt angebracht werden. Gesetzliche Schranken oder Ausnahmen bleiben hiervon unberührt. Nutzer können u. U. über diese Website auf externe Ressourcen zugreifen, die von Dritten bereitgestellt werden. Die Nutzer erkennen an und akzeptieren, dass der Anbieter keine Kontrolle über solche Ressourcen hat und daher nicht für deren Inhalt und Verfügbarkeit verantwortlich ist. Die Bedingungen, unter...
Nutzungsbedingungen. Sofern nicht anders angegeben, gelten bei dem Zugriff auf diese Website die in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen. Einzelne oder zusätzliche Nutzungs- oder Zugriffsbedingungen können unter bestimmten Umständen anwendbar sein und werden in solchen Fällen in diesem Dokument ausdrücklich benannt. Durch Nutzen des Dienstes bestätigen Nutzer, die folgenden Bedingungen zu erfüllen: Nutzer können Verbraucher oder Geschäftskunden sein; Nutzer befinden sich nicht in einem Land, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als “Terrorismus unterstützendes Land” eingestuft wurde; Nutzer sind nicht auf einer Liste nicht oder eingeschränkt zugelassener Parteien der US-Regierung aufgeführt;
Nutzungsbedingungen. Sofern nicht anders angegeben, gelten bei dem Zugriff auf diese Website die in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen. Einzelne oder zusätzliche Nutzungs- oder Zugriffsbedingungen können unter bestimmten Umständen anwendbar sein und werden in solchen Fällen in diesem Dokument ausdrücklich benannt. Durch Nutzen des Dienstes bestätigen Nutzer, die folgenden Bedingungen zu erfüllen: Nutzer können Verbraucher oder Geschäftskunden sein;
Nutzungsbedingungen. 3.1 Die gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden.
3.2 Die Software darf außerhalb der nachfolgenden Regelungen weder geändert, angepasst, übersetzt noch vervielfältigt werden.
3.2.1 Die Software darf nur zur einmaligen Installation und zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden.
3.2.2 Bei einem erheblichen Abweichen der Eigenschaften des Programms von der Funktionsbeschreibung in der Benutzerdokumentation ist eine Fehlerberichtigung gemäß § 69d Abs. 1 UrhG durch den Kunden zulässig. Der Kunde wird die Bank von dem Vorliegen eines solchen Fehlers benachrichtigen. Berichtigt der Hersteller - auf Veranlassung der Bank - den Fehler innerhalb angemessener Zeit, ist die Fehlerbeseitigung seitens des Kunden unzulässig.
3.2.3 Die elektronische Benutzerdokumentation enthält die Schnittstelleninformationen. Diese Informationen dürfen nur zur Erstellung eines interoperablen Programms, welches nicht eine wesentlich ähnliche Ausdrucksform hat, verwendet werden und nur bei zwingender Erforderlichkeit und nur zu diesem Zweck weitergegeben werden.
3.2.4 Der Kunde darf ein Reverse Engineering (Rückführung des Computerprogramms auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z.B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, Zurückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren) gleich in welchem Umfang, zu welchem Zweck, in welcher Form und mit welchen Mitteln nicht vornehmen. Ziff. 3.2.2 dieses Vertrages sowie § 69a Abs.2 Satz 2 und § 69d Abs.3 UrhG bleiben unberührt.
3.3 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, darf die Software ausschließlich auf einem Computerarbeitsplatz installiert und genutzt werden. Bei Installation in einem geschlossenen Netzwerk darf die Software auf allen Arbeitsplätzen dieses einen Netzwerkes genutzt werden.
3.4 Der Kunde darf den Lizenzschlüssel, die Software oder Teile davon nicht weitergeben.
Nutzungsbedingungen. 4.1 Das Leihgerät wird der ▇▇▇▇▇▇▇*in grundsätzlich nur für schulische Zwecke bis zur Be- endigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt.
4.2 Eine private Nutzung des Leihgeräts ist nur erlaubt, sofern und soweit die Nutzbarkeit des Leihgeräts für die schulischen Zwecke durch die private Nutzung nicht beeinträch- tigt wird. Unter privater Nutzung ist insbesondere das Recht zu verstehen, selber Apps zu installieren und zu nutzen. Die private Nutzung der Leihgeräte geht regelmäßig mit einer hohen Auslastung des Datenspeichervolumens einer, wodurch insbesondere die Nutzbarkeit der Geräte mit kleineren Datenspeichern zu schulischen Zwecken beeinträchtigt werden kann; der/die ▇▇▇▇▇▇▇*in verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die private Nutzung der Leih- geräte die Nutzbarkeit der Leihgeräte zu schulischen Zwecken nicht beeinträchtigt, bei- spielsweise dadurch, dass nicht große Teile des Speichers durch die Speicherung private Daten (z.B. durch Videos und Musik) beansprucht werden.
4.3 Der/die ▇▇▇▇▇▇▇*in hat das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Das Leihgerät ist hierzu in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren. Das Leihgerät darf im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bleiben.
4.4 Eine Überlassung des Leihgeräts durch den/die ▇▇▇▇▇▇▇*in darf nur zu schulischen Zwe- cken und dem hierzu erforderlichen zeitlich begrenztem Umfang an berechtigte Dritte erfolgen. Unter berechtigten Dritten sind nur die folgenden Personen zu verstehen:
1. ▇▇▇▇▇▇ und / oder der von dem/der ▇▇▇▇▇▇▇*in besuchten Schule
2. Mitschüler*innen
3. Die Sorgeberechtigten der ▇▇▇▇▇▇▇*in Eine Überlassung an unberechtigte Dritte oder eine Nutzung durch unberechtigte Dritte ist untersagt.
Nutzungsbedingungen. Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Nutzungsbedingungen. (1) Das Leihgerät darf allein von dem Entleiher oder von der Entleiherin ausschließlich für schulische Zwecke im Rahmen des Unterrichts verwendet werden. Eine private Nutzung des Leihgeräts ist unzulässig. Das Gerät darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Die Nutzungsordnung (Anlage 02) enthalten nähere Regelungen zur Nutzung und zum Umgang mit dem Leihgerät insbesondere auch hinsichtlich des Einsatzes im Unterricht. Die Nutzungsordnung ist Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung liegt es je nach Sachlage im Ermessen der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers oder der Schulleiterin bzw. des Schulleiters notwendige Maßnahmen zu ergreifen (siehe Anlage 02).
