Besondere Bedingungen-Definition

Besondere Bedingungen. “: Besondere Absprachen rund um den Vertrag, wie etwa Beginn, Lieferadresse, Dauer, Mindestliefermenge, Preis, Zahlungsmethode und Zahlungsfrist, technische Unterlagen usw. - „Gas“: Propan (übliche niederländische Handelsqualität, Gemisch C gemäß dem ADR). Wenn im Vertrag ausdrücklich anders angegeben, liefert und verkauft Antargaz - Hoes Errogas auch Butan (übliche niederländische Handelsqualität, Gemisch A gemäß dem ADR) oder Gemische aus diesen beiden LPG/unter Druck verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen (UN1965). - „nm³“: Die Menge Gas, die, gemessen bei 15 °C und 0,981 bar, ein Volumen von einem Kubikmeter einnimmt.
Besondere Bedingungen. “: alle Bedingungen von POST, die für eine spezielle Produkt- oder Dienstkategorie gelten. „Datenschutzhinweis für Geschäftskunden“: Hinweis zum Schutz personenbezogener Daten von POST, der in den Verkaufsstellen und unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxx einsehbar ist.
Besondere Bedingungen. “ bezeichnet die Bedingungen, in welchen die Standard-Services und Optionen, die vom Kunden ausgewählt und von GEHC gemäß Angebot erbracht werden, definiert sind.

Examples of Besondere Bedingungen in a sentence

  • Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen können ferner zwischen DKV und dem Kunden gesondert vereinbart werden, wobei es hierfür ausreicht, dass der Kunde bei DKV den Bezug einer speziellen Leistung beantragt, nachdem DKV im Rahmen des für die Beantragung vorgesehenen Verfahrens auf die Geltung der besonderen Bedingungen hingewiesen hat.

  • Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DKV vor, auch wenn diese von diesen AGB-DKV abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten.

  • Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten.

  • Hinweis: Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den allgemeinen Versi- cherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen und Geschriebene Bedingun- gen geregelt.

  • Besondere Bedingungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss) werden entsprechend übernommen.

  • Vertragsgrund- lagen bilden die Police, die AVB, sowie allfällige Besondere Bedingungen.

  • Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) oder Besondere Bedingungen (BBR) ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.

  • Besondere Bedingungen des Beherbergungsbetriebes, die bei der Buchungsanfrage bzw.

  • Die genaue Versicherungssumme sowie die weiteren Leistungen ergeben sich aus der Police und den All- gemeinen Versicherungsbedingungen, allenfalls ergänzt durch Besondere Bedingungen und weitere Policenbeilagen.

  • Dem Versicherungsvertrag liegen die – R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (R+V AUB 2000, Ausgabe 01/16) – R+V Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent (R+V BB Mehrleistung 100) – R+V Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (R+V BB Direktanspruch) zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.


More Definitions of Besondere Bedingungen

Besondere Bedingungen alle zwischen den Parteien vereinbarten besonderen Bedingungen, auf die im Dienstleistungsangebot, das einer Bestellung beigefügt ist, ausdrücklich Bezug genommen wird, bzw. jeder anwendbare Arbeitsumfang (Scope of Work, SOW), auf den in einer Bestellung ausdrücklich Bezug genommen wird.
Besondere Bedingungen. “ Die besonderen Bedingungen und Konditionen, die für die „besonderen Bedingungen für das Projektmanagement“ und die „besonderen Bedingungen für Bericht- und Analysedienstleistungen“.
Besondere Bedingungen alle zwischen den Par- teien vereinbarten besonderen Bedingungen, auf die im Dienstleistungsangebot, das einer Bestellung beigefügt ist, ausdrücklich Bezug genommen wird, bzw. jeder an- wendbare Arbeitsumfang (Scope of Work, SOW), auf den in einer Bestellung ausdrücklich Bezug genommen wird. 2.11. “Particular Conditions”: any specific terms agreed be- tween the Parties as reflected in the Services Offer at- tached to an Order expressly refer; or, as the case may be, any applicable Scope of Work (SOW) expressly re- ferred to an Order.
Besondere Bedingungen. “ bezeichnet die vorliegenden vertraglichen besonderen Geschäftsbedingungen von DKV für das Aufladen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen im Sinne der AGB DKV, die vorrangig neben den AGB DKV gelten, die unter xxx.xxx-xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx-xxx- richtlinien abrufbar sind.
Besondere Bedingungen. “: bezeichnet die für VIK im Rahmen einer bestimmten Erkrankung spezifischen Vertragsklauseln.

Related to Besondere Bedingungen

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.