Beendigung der Teilnahme am Scheckabwicklungsdienst Musterklauseln

Beendigung der Teilnahme am Scheckabwicklungsdienst. Die Beendigung der Teilnahme am Scheckabwicklungsdienst durch das Einlagenkreditinsti- tut kann nur vierteljährlich zu den regulären Änderungsterminen des Erreichbarkeitsverzeich- nisses (jeweils der Montag, der dem ersten Samstag in den Monaten Xxxx, Juni, September und Dezember folgt) erfolgen. Sie ist dem zuständigen KBS spätestens am 20. Kalendertag des Vormonats zu erklären. Gleiches gilt für die Anzeige der Beendigung der Anbindung ei- nes indirekten Teilnehmers oder eines erreichbaren BIC-Inhabers durch das Einlagenkredit- institut.