Common use of Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung Clause in Contracts

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit Preisregelungen (Tarif) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen vorsehen, der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wird, es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebes, des Netzanschlusses oder der Anschluss- nutzung handelt oder der Netzbetreiber den Netz- anschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.inn-ergie.de, www.swro.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1. Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen Beschränkun- gen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses oder Netzanschlusses, der Anschluss- nutzung handelt oder des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.stadtwerke-kulmbach.de, www.stadtwerke-kulmbach.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 4.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche zeit- liche Beschränkungen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses Netzan- schlusses, der Anschlussnutzung oder der Anschluss- nutzung handelt des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (Tarif) oder sonstige Vereinbarungen zwischen zwi- schen den Parteien zeitliche Beschränkungen vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung Lie- ferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige UmständeUm- stände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wird, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbe- triebes, des Netzanschlusses oder der Anschluss- nutzung Anschlussnutzung handelt oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung An- schlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung Unterbre- chung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers Ver- sorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.ew-westenthanner.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1. Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen Beschränkun- gen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses oder Netzanschlusses, der Anschluss- nutzung handelt oder des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.stromfix-kulmbach.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses Netzanschlusses, der Anschlussnutzung oder der Anschluss- nutzung handelt des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.uez.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wird, ist. - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses Netzanschlusses, der Anschlussnutzung oder der Anschluss- nutzung handelt des Mess- stellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung Anschluss- nutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.stadtwerke-rastatt.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (Tarif) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wird, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses oder der Anschluss- nutzung Anschlussnutzung handelt oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.stadtwerke-bamberg.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen Be- schränkungen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich wirtschaft- lich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses Netzanschlusses, der Anschlussnutzung oder der Anschluss- nutzung handelt des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern so- fern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.stadtwerke-forchheim.de

Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 4.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche zeit- liche Beschränkungen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich mög- lich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses Netzan- schlusses, der Anschlussnutzung oder der Anschluss- nutzung handelt des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de