Haftung und Gewährleistung Musterklauseln

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augen...
Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewähr...
Haftung und Gewährleistung a) Sutter und die Leistungspartner haften nur für Schäden, die durch Sutter und die Leistungspartner, durch deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Sutter und den Leistungspartnern der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. b) Sutter und die Leistungspartner haften weder für die verzögerte oder nur teilweise Annahme der Daten und Materialien, deren Ablehnung oder spätere Löschung sei- tens der Portale. Sutter und die Leistungspartner haften nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten und Materialien seitens der Portale und die Platzierung der Daten und Materialien auf der jeweiligen Portalseite. Sutter und die Leistungspartner haften nicht für die Stilllegung von Portalen. c) Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungs- dauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängen vom einzelnen Verzeichnis ab und können durch Sutter und die Leistungspartner nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Sutter und die Leistungspartner können in diesen Fällen nur eine ordnungs- gemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch Sutter als erbracht.
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt. 8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
Haftung und Gewährleistung. 12.1 Sofern hinsichtlich der Haftung für eine ordnungs- und fristgemäße Leistung nichts anderes vereinbart ist, haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften. 12.2 Beim Verzug und bei den Lieferungsmängeln hat der Lieferant ŠKODA sämtlichen dadurch verursachten (direkten sowie indirekten) Schaden zu ersetzen. Es kann sich um Kosten der Mangelbehebung, Schadensersatz wegen Produktionsausfall, Ersatz der Lohnkosten der ŠKODA-Mitarbeiter, die sich an der Schadensbehebung beteiligten. 12.3 Bei Mangeleintritt kann ŠKODA vom Lieferanten eine Mangelbehebung (Reparatur) oder eine Neulieferung verlangen. Bei Softwarefehler behebt der Lieferant den Mangel durch Lieferung einer mangelfreien Version. Ist für ŠKODA das Abwarten der Lieferung einer mangelfreien Version inakzeptabel, stellt der Lieferant kurzfristig eine entsprechende, die Auswirkungen des Mangels minimierende Ersatzlösung oder Alternativlösung zur Verfügung, bevor die mangelfreie Ersatzversion zur Verfügung steht. 12.4 Falls der Lieferant die Mängel der Lieferung nicht frist- und ordnungsgemäß behebt, und zwar trotz einer Aufforderung zur Behebung innerhalb einer angemessenen Frist, ist ŠKODA berechtigt, die Mängel auf Rechnung des Lieferanten zu beheben oder beheben zu lassen. Die Gewährleistungsrechte von ŠKODA bleiben von der Behebung des Mangels durch Selbsthilfe unberührt. Falls die Behebung des Mangels nicht möglich ist oder mit unangemessenen Kosten verbunden ist, ist ŠKODA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geringfügige Mängel oder solche Mängel, deren Behebung keinen Aufschub duldet, werden von ŠKODA selbst behoben und der Lieferant ersetzt ŠKODA die tatsächlich aufgewendeten Kosten. Beim Auswechseln oder bei Reparatur verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die für das Auswechseln oder für die Reparatur unerlässliche Zeit. 12.5 Die Gewährleistungsfrist der Lieferung beträgt 24 Monate ab deren Tätigung. Bei einer aus mehreren Teilen bestehenden Lieferung gilt als Datum, ab dem die Gewährleistungsfrist läuft, das Datum der Tätigung des letzten Teils der Lieferung. Falls der Lieferant die Montage durchführt, läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der Übernahme der vollständigen Lieferung. 12.6 Die sich aus der Mangelhaftung ergebenden Ansprüche verjähren mit Ablauf von 36 Monaten ab Übernahme, falls das Gesetz keine andere Verjährungsfrist bestimmt. Die Mitteilung des Mangels seitens ŠKODA hemmt die Verjährungsfrist. Ist der Mangel seitens ŠKODA nach Verstreichen der Verjähr...
Haftung und Gewährleistung. 7.1 Die ClickOn GmbH haftet nur im folgend beschriebenen Umfang: 1. Die ClickOn GmbH haftet für Personenschäden und für Sachschäden, für die die ClickOn GmbH gesetzlich haftbar ist. 2. Die ClickOn GmbH haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu einer Summe von maximal dem Betrag für den betroffenen Auftrag. Im Falle von wiederkehrender Berechnung ergibt sich der Betrag aus der Summe aller innerhalb eines Jahres verrechneten Beträge. 7.2 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Schäden, für die Subunternehmer der ClickOn GmbH einzeln oder gemeinsam mit der ClickOn GmbH als Gesamtschuldner haften. 7.3 Unter keinen Umständen haftet die ClickOn GmbH resp. ihre Subunternehmer für Xxxxxxx, die sie nicht verschuldet haben. Sie haften auch nicht für entgangene Gewinne (selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind); mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder die ClickOn GmbH auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde); entgangene Geschäfte, Umsätze, verlorener Goodwill oder Skontobeträge, falsche Zahlungen oder nicht realisierte Einsparungen. 7.4 Die ClickOn GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von den Dienstleistungen profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf diese Leistungen verschaffen. 7.5 Es besteht keine Gewährleistung.
Haftung und Gewährleistung. 12.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm be- kannt ist, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen Leistungen von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung verwiesen. 12.2. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit der Signalver- sorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbe- sondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der durch Satelliten übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernom- men. 12.3. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit des GSM- Mobilfunknetzes des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb haftet call us insbesondere nicht dafür, dass Positionsdaten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an den Server der Einsatzzentrale ausgeliefert wer- den können. 12.4. call us haftet nicht dafür, dass das GSM- Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung zukünftig die im Leistungspaket enthaltenen Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, den weder call us noch der Kunde zu vertreten haben und der call us und den Kunden von sei- ner Leistungspflicht befreit. 12.5. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten hinsicht- lich Haftung und Gewährleistung die einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maß- gabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit betraglich mit EUR 1.000,00 (inkl. USt) pro Schadensfall beschränkt ist, wobei diese Be- schränkung nicht gilt für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sa- chen und bei Schäden, die dem Produkthaf- tungsgesetz unterliegen. 12.6. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist – bis auf den Fall von Vorsatz, in dem uneingeschränkt gehaftet wird - in jedem Fall die Haftung für mit- telbare Schäden, Folgeschäden und entgange- nen Gewinn ...
Haftung und Gewährleistung. Für Nichtlieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
Haftung und Gewährleistung. 8.1. Der Verkäufer haftet für die Lieferung von Erzeugnissen mittlerer Art und Güte. Der Verkäufer haftet in keinem Falle dafür, dass die gelieferten Erzeugnisse blühen oder Frucht tragen. Es ist die alleinige Verantwortlichkeit des Käufers zu beurteilen, ob die Umstände, einschließlich der klimatologischen Gegebenheiten für die erfolgreiche Anpflanzung der Erzeugnisse geeignet sind. 8.2. Im Falle der Haftung des Verkäufers ist die Haftung auf den Nettokaufpreis der mangelhaften Erzeugnisse beschränkt. Jegliche darüber hinausgehende Haftung des Verkäufers, mit Ausnahme einer Haftung im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden. 8.3. Sollten bei der Pflanze latente Infektionen auftreten, gilt dies als ein nicht zurechenbares Versäumnis seitens des Verkäufers, soweit der Käufer nachweist, dass es sich dabei a) um ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Verkäufers handelt, der diese latenten Infektionen verursacht hat oder b) dass der Verkäufer über diese latenten Infektionen vor dem Kauf Bescheid wusste, den Käufer darüber jedoch nicht informiert hat. 8.4. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglichen Forderungen Dritter für Schäden frei, für die der Käufer auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftbar ist.
Haftung und Gewährleistung a) Lautsprecher Teufel und der Endnutzer sind sich einig, dass die Fehlerfreiheit einer Software nach dem aktuellen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Unwesentliche Fehler der Software stellen keinen Mangel des Google Cast- Xxxxxx dar. Lautsprecher Teufel wird sich bemühen, nicht unwesentliche Fehler im Rahmen eines Online-Updates der Software zu beheben. b) Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, gewährleisten nicht, dass die Funktionen, in der Software enthalten sind, ihren Anforderungen entsprechen, und dass die Software regelmäßig geupdatet wird. c) Soweit mit dem Google Cast- Gerät und der Software auf Netzwerke oder Server von Lautsprecher Teufel oder eines Drittanbieters, der auch ein Inhaltsanbieter sein kann, zugegriffen werden kann, gewährleistet Lautsprecher Teufel mit der Einräumung eines Nutzungsrechts an der Software, nicht, dass jederzeit und ununterbrochen ein Zugriff auf die Netzwerke oder Server von Lautsprecher Teufel oder des Drittanbieters besteht. d) Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung in allen Fällen, in denen der Endnutzer das Google Cast- Gerät und die Software in einem Umfeld nutzt, indem es nach Gesetz, Vertrag, Hausrecht oder aus sonstigen Gründen gegebenenfalls nicht genutzt werden darf (z.B. Krankenhäuser, nukleartechnische Anlagen, Flugzeuge).