Haftung und Gewährleistung Musterklauseln

Haftung und Gewährleistung. Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern nicht ein Direktvertrieb an einen Verbraucher vorliegt. Sie setzt voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Übermittlung von Mängelrügen an die Verkäuferin bedarf der Schriftform. Im übrigen müssen der Verkäuferin offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befunden haben, zur Besichtigung durch die Verkäuferin bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jed- wede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin aus. Des weiteren obliegt dem Käufer die Verpflichtung, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und der Verkäuferin von etwaigen Sachschäden oder Verlusten direkt durch Meldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen. Bei begründeter Mängelrüge ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung nach ihrer Xxxx verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesse- rung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wei- tergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschä- den, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Haftungsbe- schränkungen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an die Verkäuferin unfrei zu- rückzusenden. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausge- setzt. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behand- lung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch die Verkäuferin ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Verständigung der Verkäuferin nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleis- tungsansprüche nach sich. Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfange. Dies gilt nicht für nicht mit der Ver- käuferin abgestimmte Kulanzregel...
Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.
Haftung und Gewährleistung. 10.1 Titan Networks haftet nach den Vorschriften des Produkthaf- tungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschrif- ten für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Personen- schäden sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflich- ten (Kardinalpflichten).
Haftung und Gewährleistung. Für Nichtlieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
Haftung und Gewährleistung. 12.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm be- kannt ist, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen Leistungen von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung verwiesen.
Haftung und Gewährleistung. 7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Haftung und Gewährleistung. Die drd GmbH sichert Ihnen zu, dass die Ärzte, die sich über die drd App beraten in Österreich zugelassene Ärzte der Allgemeinmedizin sind. Die drd GmbH haftet und leistet Gewähr ausschließlich für eigene Leistungen und nicht auch für jene der Ärzte, zumal diese Leistungen kein Gegenstand des Vertrags zwischen Ihnen und der drd GmbH sind. Die drd GmbH ist auch kein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Ärzte, die Sie über die drd App kontaktieren und kann für Ärzte keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben. Für die Zwecke der Haftung und Gewährleistung wird der Wert der ärztlichen Leistungen und jenen der drd GmbH wie folgt aufgeschlüsselt: Bei einer einmaligen ärztlichen Videokonsultation verrechnet die drd GmbH nur diese und nicht auch eigene Leistungen. Dieser Preis ist für Ihre Gewährleistungsrechte im Vertragsverhältnis mit dem Arzt maßgeblich, es sei denn, dass die drd GmbH Ihnen diesen Preis verrechnet hat, ohne dass Sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen konnten (richten Sie Ihre Beschwerden in diesem Fall bitte jedenfalls an die drd GmbH). In Abo-Modellen gilt: Alle Zahlungen des Kunden in der Abo-Periode, die über den Wert der in dieser Periode bezogenen ärztlichen Leistungen hinausgehen, sind solche für die Leistungen der drd GmbH. Der Wert der ärztlichen Leistungen wird ermittelt, indem man die Anzahl der bezogenen ärztlichen Videokonsultationen mit dem Standardpreis (das ist der höchste Preis gemäß unserer Preisliste) einer einmaligen ärztlichen Videokonsultation gemäß unserer Preisliste multipliziert. Ihre Gewährleistungsansprüche aus dem Behandlungsvertrag mit dem Arzt sind im Detail im Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. In Ihrem Vertragsverhältnis mit der drd GmbH stehen Ihnen gesetzliche Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. Im Falle, dass unsere vertragliche Leistung nicht dem Vereinbarten entspricht, haben wir zuerst das Recht, unsere Leistung zu verbessern. Kontaktieren Sie mit Ihren Beschwerden unser Support-Service unter xxxxxxx@xxx.xx und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen kümmern. Die drd App ist mit Ausnahme der regemäßigen Wartungszeiten für den Betrieb während der auf der Website der drd GmbH ausgewiesenen Öffnungszeiten ausgelegt. Die drd App wird „wie gesehen“ bzw in der jeweils bestehenden Form bereitgestellt. Die drd GmbH verpflichtet sich, in Systemen und Programmen, die ihr gehören oder auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen sowie die Regeln d...
Haftung und Gewährleistung a) Sutter und die Leistungspartner haften nur für Schäden, die durch Sutter und die Leistungspartner, durch deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Sutter und den Leistungspartnern der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge.
Haftung und Gewährleistung. LTG Switzerland leistet Gewähr für eine fachlich und sach- lich sorgfältige Ausführung aller Arbeiten nach allgemein anerkannten Regeln des jeweiligen Fachgebietes. Die Haftung von LTG Switzerland soll dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zum Honorar / Verkaufspreis / Lizenzpreis stehen. Die Haftung von LTG Switzerland unter sämtlichen Rechtstiteln (einschliesslich die Kosten für die Behebung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung) ist daher beschränkt auf die jeweilige vereinbarte Gebühr, welche LTG Switzerland für die Lieferung, Lizenz oder Leis- tung erhalten hat, aus welcher oder im Zusammenhang mit welcher der Kunde Haftungsansprüche gegen LTG Switzer- land herleitet. LTG Switzerland gewährleistet, dass ihre Produkte, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Erst- erwerbs für den Zeitraum von zwei Jahren (die „Gewähr- leistungsfrist“) keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweisen. Sollten sich während der Gewährleistungsfrist Mängel an den gelieferten Produkten herausstellen, die aus Material-, Verarbeitungs- oder Herstellungsfehlern resultieren, wird das Produkt gemäss den nachstehenden Bedingungen ohne Berechnung der Arbeits- und Materialkosten nach dem Ermessen von LTG Switzerland repariert, oder das Produkt selbst oder seine schadhaften Teile ersetzt. LTG Switzerland behält sich das Recht vor, Ersatzteile von defekten Produkten entweder durch neuwertige Ersatzteile oder gleichwertige Austauschersatzteile zu ersetzen. Erfüllungsort der Gewährleistung ist das Werk von LTG Switzerland in Gossau / SG, Schweiz, oder eine der publi- zierten oder autorisierten Servicestellen. LTG Switzerland trägt im Gewährleistungsfall keine Montage-, Demontage- oder Transportkosten; diese sind vom Kunden zu tragen. Wünscht der Kunde, dass LTG Switzerland die betroffenen Produkte vor Ort austauscht, so hat er die dadurch entste- henden Reise- und Transportkosten sowie die Kosten für die Reisezeit (welche als Arbeitszeit gilt) und die Arbeit vor Ort zu übernehmen, welche nach Aufwand zum üblichen Stun- densatz von LTG Switzerland in Rechnung gestellt werden. Die Gewährleistungsfrist wird durch eine Reparatur oder einen Austausch nicht verlängert oder unterbrochen. LTG Switzerland leistet explizit keine Gewähr und übernimmt explizit keinerlei Haftung, und LTG Switzerland treffen keine Pflichten im Hinblick auf: -Die regelmässige Wartung, Reparatur oder der Ersatz von Teilen bedingt durch üblichen Verschleiss. -Fehler und Schäden infolge von...
Haftung und Gewährleistung. 3.1 In Ergänzung von Abschnitt I. gelten bei Hosting- und SaaS-Leistungen folgende Regelungen: