Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit Preisregelungen (Tarif) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen vorsehen, der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wird, es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebes, des Netzanschlusses oder der Anschluss- nutzung handelt oder der Netzbetreiber den Netz- anschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht. 6.2 Der Versorger haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt auch bei einem Handeln seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Versorgers oder dessen Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Sach- und Vermögensschäden des Kunden besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Versorgers, allerdings beschränkt auf die bei Vertrags- schluss typischen und vorhersehbaren Schäden.
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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Von Energie, Gas Supply Agreement
Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 4.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche zeit- liche Beschränkungen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses Netzan- schlusses, der Anschlussnutzung oder der Anschluss- nutzung handelt des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.
6.2 4.2 Der Versorger haftet gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nichteinhaltung seiner vertraglichen Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies Be- stimmungen. Dies gilt auch bei einem Handeln seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Versorgers oder dessen Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Sach- und Vermögensschäden des Kunden besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Versorgers, allerdings aller- dings beschränkt auf die bei Vertrags- schluss Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schäden. Dies gilt auch bei ungenauen oder verspäteten Abrechnungen.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen
Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 4.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (TarifTarife) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche zeit- liche Beschränkungen für die Lieferung vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich mög- lich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wirdist, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses Netzan- schlusses, der Anschlussnutzung oder der Anschluss- nutzung handelt des Messstellenbetriebes handelt, oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.
6.2 4.2 Der Versorger haftet gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nichteinhaltung seiner vertraglichen Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies Be- stimmungen. Dies gilt auch bei einem Handeln seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Versorgers oder dessen Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Sach- und Vermögensschäden des Kunden besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Versorgers, allerdings aller- dings beschränkt auf die bei Vertrags- schluss Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schäden. Dies gilt auch bei ungenauen oder verspäteten Abrechnungen.
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Samples: Gasliefervertrag
Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (Tarif) oder sonstige Vereinbarungen zwischen zwi- schen den Parteien zeitliche Beschränkungen vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung Lie- ferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige UmständeUm- stände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wird, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbe- triebes, des Netzanschlusses oder der Anschluss- nutzung Anschlussnutzung handelt oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung An- schlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung Unterbre- chung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers Ver- sorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.
6.2 5.2 Der Versorger haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt auch bei einem Handeln seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des LebensLe- bens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Bei einfacher einfa- cher Fahrlässigkeit des Versorgers oder dessen Erfüllungsgehilfen Erfüllungsge- hilfen in Bezug auf Sach- und Vermögensschäden des Kunden besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Versorgers, allerdings beschränkt auf die bei Vertrags- schluss Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schäden.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen
Befreiung von der Lieferverpflichtung und Haftung. 6.1 5.1 Der Versorger ist von seiner Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, soweit - Preisregelungen (Tarif) oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Parteien zeitliche Beschränkungen vorsehen, - der Versorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der Lieferung von Gas Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert wird, - es sich um die Folgen einer Störung des Verteilernetz- betriebesVerteilernetzbetriebes, des Netzanschlusses oder der Anschluss- nutzung Anschlussnutzung handelt oder - der Netzbetreiber den Netz- anschluss Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung unterbrochen hat, sofern die Unterbrechung nicht auf einer unberechtigten Maßnahme des Versorgers im Zusammenhang mit der Unterbrechung beruht.
6.2 5.2 Der Versorger haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen BestimmungenBe- stimmungen; dies gilt auch bei einem Handeln seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Versorgers oder dessen Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Sach- und Vermögensschäden des Kunden besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Ver- tragspflicht des Versorgers, allerdings beschränkt auf die bei Vertrags- schluss Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren vorherseh- baren Schäden.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen