BEFUGNISSE DES VORSTANDES ZUR AUSGABE VON NEUEN AKTIEN Musterklauseln

BEFUGNISSE DES VORSTANDES ZUR AUSGABE VON NEUEN AKTIEN. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Oktober 2019 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 30.651.163 neuen Aktien um insgesamt bis zu EUR 30.651.163,00 zu er- höhen (genehmigtes Kapital 2014/II). Auf Grundlage von Beschlüssen des Vorstandes vom 17. November 2015 und 18. November 2015 und des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrates vom 17. November 2015 und 18. November 2015, der hierzu durch den Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. November 2015 ermächtigt war, wurde das genehmigte Kapital 2014/II im November 2015 unter Aus- schluss des Bezugsrechts der Aktionäre teilweise ausgenutzt. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 61.302.326,00 um EUR 6.130.000,00 auf EUR 67.432.326,00 erhöht. Nach der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2014/II ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Oktober 2019 das Grundkapital der Gesell- schaft durch Ausgabe von bis zu 24.521.163 neuen Aktien um insgesamt bis zu EUR 24.521.163,00 zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Des Weiteren ist das Grundkapital um bis zu EUR 26.000.000 durch Ausgabe von bis zu 26.000.000 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung ermög- licht der Gesellschaft insbesondere die Gewährung von Aktien an die Gläubiger von etwaigen Wandelschuldverschreibungen, die bis zum 24. September 2019 begeben werden könnten. Weitere Details des genehmigten Kapitals und des bedingten Kapitals können der Satzung der Gesellschaft entnommen werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.