Bedingtes Kapital Musterklauseln

Bedingtes Kapital. Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juli 2016 um bis zu EUR 118.518,00 durch Ausgabe von bis zu 118.518 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der FCR Immobilien Aktiengesellschaft auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2016 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2016 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchzuführen, wie Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Bedingtes Kapital. Die Hauptversammlung vom 30. April 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldver- schreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombi- nationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.600.000 Tsd. € zu begeben. Zu diesem Zweck ist das Grundkapital um bis zu 44.289 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 17.300.520 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Der Vorstand wurde auch er- mächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in festgelegten Grenzen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Von keiner der drei Ermächtigungen wurde bislang Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital. Das Grundkapital ist um 35 Millionen Euro, bestehend aus auf den Namen lautenden Aktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsscheinen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom 11. Juni 2003 den aus einem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien beigefügt sind, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2003 I). Das Grundkapital ist um bis zu 100 Millionen Euro durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 2005 bis zum 27. April 2010 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als von Options- oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2005).
Bedingtes Kapital. Die Gesellschaft verfügt derzeit über zwei bedingte Kapitalia (§ 5 a und § 5 b der Satzung der Emittentin). Nach § 5 a der Satzung der Emittentin ist das Grundkapital der Emittentin um bis zu EUR 6.500.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 6.500.00 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien (Bedingtes Kapital). Das bedingte Kapi- tal dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentli- chen Hauptversammlung vom 30. Mai 2011 durch die Emittentin ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlus- ses sowie der vom Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzu- legenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in- soweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die die Emittentin aufgrund des Ermächtigungsbe- schlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2011 ausgegeben hat, von ihren Opti- ons- bzw. Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Emittentin Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen er- füllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Emittentin entstehen – von Beginn des vor- gehenden Geschäftsjahrs, ansonsten jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Auf- sichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend dem Umfang der Ausgabe von Bezugsaktien zu ändern. Das Bedingte Kapital 2011 ist vollständig ausgeschöpft worden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 5 b der Satzung der Emittentin um bis zu EUR 130.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 130.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubi- ger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der or- dentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 durch die Gesellschaft ausgege- ben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehen- den Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durc...
Bedingtes Kapital. Die Satzung der GSW enthält kein bedingtes Kapital im Sinne der §§ 192 ff. AktG. Der GSW-Konzern ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Sitz in Berlin und ein vollintegrierter Teilkonzern im Deutsche Wohnen-Konzern. Es besteht der GSW- Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen als beherrschendem Unternehmen. Durch den Vollzug des DW-Übernahmeangebots (wie in Ziffer 5.1 definiert) am 14. Oktober 2021 wurde auch die GSW zu einem (mittelbaren) Tochterunternehmen der Vonovia. Die Strategie der GSW ist auf die langfristige Bestandshaltung und Pflege ihres Immobilienportfolios ausgerichtet. Die Bewirtschaftung der Objekte erfolgt im Rahmen von Geschäftsbesorgungsvereinbarungen durch Servicegesellschaften des Deutsche Wohnen Konzerns. Zum 30. Juni 2022 waren im GSW-Konzern 293 Mitarbeiter (gerechnet auf der Basis von Vollzeitkräften) beschäftigt. Das Portfolio der GSW wird voll in die Portfoliosteuerung der Deutsche Wohnen einbezogen. Die Portfoliorestrukturierung durch selektive Zu- und Abverkäufe einerseits und eine langfristig orientierte Investitionspolitik andererseits sind das strategische Leitbild der Deutsche Wohnen, welches auch das GSW-Portfolio maßgeblich beeinflusst. Das Immobilienportfolio des GSW-Konzerns umfasst nach den Angaben im Zwischenbericht zum 30. Juni 2022 insgesamt 42.387 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Gesamtfläche aller Wohn- und Gewerbeimmobilien liegt bei rund 2,46 Mio. m2 und das Gesamtportfolio erzielte zum 30. Juni 2022 eine durchschnittliche Wohnungsmiete von EUR 7,44 je m2. Die Leerstandsquote der Wohnungen betrug zum 30. Juni 2022 0,9 %.
Bedingtes Kapital. Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungs- rechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I Die Hauptversammlung der Manz AG vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt. dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschrei...
Bedingtes Kapital. 1 Das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Art. 3 der Statuten wird im Maximalbetrag von CHF 12 000 000 erhöht durch Ausgabe von höchstens 300 000 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert durch die freiwillige oder zwangsweise Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Anleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Credit Suisse Group AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden, oder durch die zwangsweise Wandlung von bedingten Pflichtwandelanleihen (contingent convertible bonds, CoCos) oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Credit Suisse Group AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften, die eine bedingte zwangs- weise Wandlung in Aktien der Gesellschaft vorsehen. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre ist ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Finanzmarktinstrumenten mit Wandeleigenschaften und/ oder von Optionsrechten berechtigt. Die Wandel und/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen. Der Erwerb von Aktien durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten oder die Wandlung von Finanzmarktinstrumenten mit Wandeleigenschaften sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Art. 4 dieser Statuten.
Bedingtes Kapital. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. November 2016 wurde der Vor- stand ermächtigt, bis zum 8. November 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Ge- nussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder oh- ne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesell- schaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.766.718,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldver- schreibungen zu gewähren und entsprechende Wandlungs- oder Optionspflichten zu begründen (das „Bedingte Kapital 2016“). Das Bedingte Kapital 2016 wurde am 6. Dezember 2016 in das Handelsregister eingetragen. Nach Kenntnis der Bieterin hat der Vorstand von dieser Ermächti- gung bislang keinen Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital. Nach der Satzung der GxP AG ist das Grundkapital der GxP AG um bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Aktien bei Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Options- und/oder Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 28. August 2018 erteilten Ermächtigung begeben werden. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Es gibt auch keine sonstigen Rechte gegenüber der GxP AG, die zum Bezug von neuen GxP-Aktien berechtigen.
Bedingtes Kapital. 7.1 Das Grundkapital ist um bis zu EUR 44.829.000,00 durch Ausgabe von bis zu