Bedingtes Kapital. Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juli 2016 um bis zu EUR 118.518,00 durch Ausgabe von bis zu 118.518 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der FCR Immobilien Aktiengesellschaft auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2016 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2016 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchzuführen, wie Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Bedingtes Kapital. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. November 2016 wurde der Vor- stand ermächtigt, bis zum 8. November 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Ge- nussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder oh- ne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesell- schaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.766.718,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldver- schreibungen zu gewähren und entsprechende Wandlungs- oder Optionspflichten zu begründen (das „Bedingte Kapital 2016“). Das Bedingte Kapital 2016 wurde am 6. Dezember 2016 in das Handelsregister eingetragen. Nach Kenntnis der Bieterin hat der Vorstand von dieser Ermächti- gung bislang keinen Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital. 1 Das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Art. 3 der Statuten wird im Maximalbetrag von CHF 12 000 000 erhöht durch Ausgabe von höchstens 300 000 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert durch die freiwillige oder zwangsweise Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Anleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Credit Suisse Group AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden, oder durch die zwangsweise Wandlung von bedingten Pflichtwandelanleihen (contingent convertible bonds, CoCos) oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Credit Suisse Group AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften, die eine bedingte zwangs- weise Wandlung in Aktien der Gesellschaft vorsehen. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre ist ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Finanzmarktinstrumenten mit Wandeleigenschaften und/ oder von Optionsrechten berechtigt. Die Wandel und/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen. Der Erwerb von Aktien durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten oder die Wandlung von Finanzmarktinstrumenten mit Wandeleigenschaften sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Art. 4 dieser Statuten.
2 Das bedingte Kapital gemäss Art. 26 der Statuten steht unter Vorbehalt von Absatz 3 ausschliesslich für die Erhöhung des Aktienkapitals durch Wandlung von Anleihensobligatio- nen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Credit Suisse Group AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften, welche eine bedingte zwangsweise Wandlung in Aktien der Gesell- schaft vorsehen und ausgegeben werden, um regulatorische Vorschriften bezüglich Eigenka- pital der Gesellschaft und/oder ihrer Konzerngesellschaften zu erfüllen oder sicherzustellen (bedingte Pflichtwandelanleihen, contingent convertible bonds, CoCos), zur Verfügung. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der Ausgabe solcher bedingter Pflichtwandelanleihen das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre aufzuheben, falls die Begebung auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkten erfolgt (einschliesslich Privatplatzierungen bei ausgewählten strategischen Investoren). Wird bei der Ausgabe von bedingten Pflichtwandelanleihen das Vorwegzeichnungsrecht durch Beschluss des Verwaltungsrates beschränkt oder ausgeschlossen:
(i) sind die bedingten Pflichtwandelanleihen zu den jeweiligen Marktbedingungen auszugeben,
(ii) is...
Bedingtes Kapital. Das Aktienkapital kann sich um höchstens CHF 20'268’587.82 erhöhen durch Ausgabe von höchstens 77’956’107 voll zu liberierenden Na- menaktien im Nennwert von je CHF 0.26 und durch Ausübung von Optionsrechten, welche
(a) den Verwaltungsratsmitgliedern, der Ge- schäftsleitung, den Mitarbeitern, den Beratern der Gesellschaft oder Personen in ähnlicher Stel- lung eingeräumt werden im Umfang von maximal CHF 10'134'294.04 bzw. 38'978’054 Namenak- tien; oder
(b) den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wan- delschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde maximal CHF 10'134'293.78 bzw. 38'978'053 Namenaktien; Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlos- sen. Ein Vorwegzeichnungsrecht steht den Aktio- nären nicht zu. Der Verwaltungsrat regelt die Ein- zelheiten der Ausgabebedingungen. Wandel- rechte müssen innert 10 Jahren seit ihrer Aus- gabe und Optionsrechte innert 5 Jahren seit ihrer Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der Wandel- und Optionsrechte sowie des Verzichts auf diese Rechte erfolgt mittels einfacher Schrift- lichkeit oder Textform (z.B. E-Mail). The transfer of the newly issued shares is re- stricted in accordance with art. 5 of the Articles of Association. The share capital may be increased by maximal CHF 20,268,587.82 by issuing maximal 77,956,107 registered shares to be fully paid in with a nominal value of CHF 0.26 each and at the exercise of a subscription right, which
(a) is granted to the Board of Directors, the man- agement, employees, advisors of the Company or persons with a similar position in the amount of maximum CHF 10,134,294.04 or 38,978,054 registered shares; or
(b) to grant the holders of warrants respectively convertible bonds a right of first subscription in an extent similar to the right they would enjoy when executing the subscription respectively conversion privilege in the amount of maximum CHF 10,134,293.78 or 38,978,053 registered shares respectively. Shareholders' subscription rights are excluded. The shareholders are not entitled to advance subscription rights. The Board of Directors shall regulate the details of the terms of issue. War- rants must be exercised within 10 years and op- tion rights must be exercised within 5 years from its issuance. The exercise of the conversion or option rights and for waiving these rights shall be made in writing or by means of a digitally docu- men...
Bedingtes Kapital. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. September 2014 um bis zu EUR 26.000.000 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. September 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 24. September 2019 einmalig oder mehrmals mit Schuldverschreibungen verbundene Optionsrechte, Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für Aktien der Gesellschaft einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 26.000.000 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. 4/254 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage weist einen Betrag in Höhe von EUR 486,3 Mio. aus. Die Erhöhung (EUR 95,6 Mio.) resultiert aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 18. November 2015. Gewinnrücklage Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2015 wurden EUR 10,1 Mio. in die andere Gewinnrücklage eingestellt. Der Vorstand hat gemäß § 58 Abs. 2 AktG i.V. m. § 270 Abs. 2 HGB im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses einen Betrag in Höhe von (EUR 17,6 Mio.) aus dem laufenden Jahresergebnis in die andere Gewinnrücklage eingestellt. Eine Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 5 % des Jahresüberschusses nach § 150 Abs. 2 AktG erfolgte nicht, da bereits durch die bestehende Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB der nach § 150 Abs. 2 AktG geforderte Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals von EUR 6,7 Mio. erbracht wurde. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 11,6 Mio. betreffen insbesondere Personalaufwendungen (EUR 2,3 Mio.), langfristige Bonusprogramme (EUR 1,0 Mio.), Aufwendungen im Zusammenhang mit der Objektbewirtschaftung (EUR 1,9 Mio.), ausstehende Rechnungen (EUR 1,3 Mio.), Prozessrisiken (EUR 0,5 Mio.) sowie drohende Verluste für Zinssicherungen (EUR 0,9 Mio.). Die Verbindlichkeiten haben folgende Laufzeiten: Gesamt 31.12.2015 Restlaufzeit bi s 1 J a hr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre 31.12.2014 Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr gegenüber Kreditinstituten 786,1 36,2 480,6 269,3 774,3 39,3 aus erhaltenen Anzahlungen 25,4 25,4 0,0 0,0 20,0 20,0 aus Lieferungen und Le...
Bedingtes Kapital. Das Grundkapital ist um 35 Millionen Euro, bestehend aus auf den Namen lautenden Aktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsscheinen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom 11. Juni 2003 den aus einem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien beigefügt sind, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2003 I). Das Grundkapital ist um bis zu 100 Millionen Euro durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 2005 bis zum 27. April 2010 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als von Options- oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2005).
Bedingtes Kapital. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 44.829.000,00 durch Ausgabe von bis zu
Bedingtes Kapital. Die Gesellschaft verfügt derzeit über zwei bedingte Kapitalia (§ 5 a und § 5 b der Satzung der Emittentin).
13.4.1 Bedingtes Kapital 2011
13.4.2 Bedingtes Kapital 2012
Bedingtes Kapital. Die Hauptversammlung vom 30. April 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldver- schreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombi- nationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.600.000 Tsd. € zu begeben. Zu diesem Zweck ist das Grundkapital um bis zu 44.289 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 17.300.520 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Der Vorstand wurde auch er- mächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in festgelegten Grenzen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Von keiner der drei Ermächtigungen wurde bislang Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital. Die Satzung der GSW enthält kein bedingtes Kapital im Sinne der §§ 192 ff. AktG. Der GSW-Konzern ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Sitz in Berlin und ein vollintegrierter Teilkonzern im Deutsche Wohnen-Konzern. Es besteht der GSW- Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen als beherrschendem Unternehmen. Durch den Vollzug des DW-Übernahmeangebots (wie in Ziffer 5.1 definiert) am 14. Oktober 2021 wurde auch die GSW zu einem (mittelbaren) Tochterunternehmen der Vonovia. Die Strategie der GSW ist auf die langfristige Bestandshaltung und Pflege ihres Immobilienportfolios ausgerichtet. Die Bewirtschaftung der Objekte erfolgt im Rahmen von Geschäftsbesorgungsvereinbarungen durch Servicegesellschaften des Deutsche Wohnen Konzerns. Zum 30. Juni 2022 waren im GSW-Konzern 293 Mitarbeiter (gerechnet auf der Basis von Vollzeitkräften) beschäftigt. Das Portfolio der GSW wird voll in die Portfoliosteuerung der Deutsche Wohnen einbezogen. Die Portfoliorestrukturierung durch selektive Zu- und Abverkäufe einerseits und eine langfristig orientierte Investitionspolitik andererseits sind das strategische Leitbild der Deutsche Wohnen, welches auch das GSW-Portfolio maßgeblich beeinflusst. Das Immobilienportfolio des GSW-Konzerns umfasst nach den Angaben im Zwischenbericht zum 30. Juni 2022 insgesamt 42.387 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Gesamtfläche aller Wohn- und Gewerbeimmobilien liegt bei rund 2,46 Mio. m2 und das Gesamtportfolio erzielte zum 30. Juni 2022 eine durchschnittliche Wohnungsmiete von EUR 7,44 je m2. Die Leerstandsquote der Wohnungen betrug zum 30. Juni 2022 0,9 %.